Nachwuchsinkubatoren

Aktuelles:

Die nächste Ausschreibung der Nachwuchsinkubator-Förderung erfolgt im März 2024.
Die Anträge müssen bis zum 28. April 2024 bei ProTrainU eingereicht werden. Förderbeginn ist der 01. Juli 2024.

Mit den Nachwuchsinkubatoren sollen Freiräume geschaffen werden für innovative und kreative Forschungsvorhaben und Qualifizierungsphasen des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Es können Anträge für einen Förderzeitraum von 12 Monaten gestellt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 100.000 €.

Die Nachwuchsinkubatoren gliedern sich in zwei Förderlinien:

Förderlinie 1:     Projekte und Veranstaltungsformate für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Förderlinie 2:     Finanzierung der eigenen Stelle für Postdoktorand*innen

Die Kombination beider Förderlinien ist möglich.
Die genauen Vorgaben für eine Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsformular.

Wer kann sich bewerben?

Anträge können von Nachwuchswissenschaftler*innen (ab Postdoc-Phase in Abstimmung mit ihrer Institutsleitung) sowie von Professor*innen folgender Fakultäten gestellt werden:

  • Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
  • Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
  • Fakultät für Naturwissenschaften

 

Wie können Sie sich bewerben?

  1. Bitte lesen Sie die Ausschreibung/Förderrichtlinie.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus und unterzeichnen Sie es.
  3. Erstellen Sie die erforderlichen weiteren Unterlagen (s. Antragsformular) und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei.
  4. Senden Sie Ihre Bewerbung elektronisch als ein pdf-Dokument an protrainu(at)uni-ulm.de und ausgedruckt per Hauspost an ProTrainU.

Downloads & Links

Ausschreibung/Förderrichtlinie Nachwuchsinkubatoren auf Deutsch
Antragsformular Nachwuchsinkubatoren auf Deutsch