Geschichte der Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin in der DDR

 

Betriebsgesundheit und Arbeitsmedizin in der ehemaligen DDR – dargestellt am exemplarischen Fallbeispiel Magdeburg

Das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitsmedizin der DDR wurden gerade im internationalen Vergleich immer wieder als vorbildlich gepriesen. Vor allem die medizinische Nähe zur Arbeitswelt wurde immer wieder als positiv hervorgehoben. Dieses Bild gilt, es historisch-kritisch zu hinterfragen und ethisch zu bewerten. So stellt sich die Frage nach der freien Arztwahl und auch nach der Schweigepflicht – und dies einmal mehr im Betriebsgesundheitswesen, in den Betriebspolikliniken und in der Arbeitsmedizin. Wie genau ist die Rolle der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes zu beschreiben? Welche Aufgaben bzw. welche Funktionen sind zu erkennen? Welche Einflussnahmen bestanden? Wohin wurde berichtet? Ist eine Diskrepanz zwischen den bestehenden Normen und dem tatsächlichen Handeln zu sehen? Wie stark ist die Medizin politisiert? Unter welcher Einflussnahme standen die Ärzte, die im Betriebsgesundheitswesen bzw. der Arbeitsmedizin beschäftigt gewesen sind? Eine wichtige Forschungsfrage ist hierbei auch das Verhältnis zum Ministerium für Gesundheitswesen der ehemaligen DDR sowie zum Zentralinstitut für Arbeitsmedizin in Berlin. Als exemplarischer Untersuchungsgestand des Forschungsprojekts wird Magdeburg gewählt. In Magdeburg sind Berufskrankheiten begutachtet worden. Und auch nach der Wende gab es dort eine entsprechend institutionalisierte Kompetenz, so dass sich hier exemplarisch die Frage nach Kontinuität und Diskontinuität stellt. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden getragen von den eingesehenen schriftlichen Dokumenten (Archivalien) sowie Zeitzeugenberichten, die lege artis ausgewertet werden.

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Florian Steger
Laufzeit: 2016-2018