Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Studierende von Computational Science and Engineering (CSE)
Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland erfolgt auf Antrag der/des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. Auf folgenden Webseiten unter außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten finden Sie die notwendigen Formulare zur Anerkennung.
Bitte beachten Sie, dass vor Anerkennung der Prüfungsleistung die Gleichwertigkeit durch einen Prüfer der Universität Ulm festgestellt werden muss. Bringen Sie ein im Ausland absolviertes Modul mit, das Sie im Wahlpflichtbereich anrechnen lassen wollen, so muss dieses Modul für den Wahlpflichtbereich genehmigt sein. Die Genehmigung erfolgt durch Herrn Prof. Urban oder durch den Prüfungsausschuss. Dafür benötigen Sie
- Geeignete Informationen zu den Prüfungsleistungen (Modulbeschreibung, Zusammenfassung, Literaturliste, ...),
- Transcript of Records (wird von der Auslandsuniversität zeitnah erstellt und ausgehändigt oder zugesandt) in Kopie - bitte geben Sie das Original niemals aus der Hand.
Sie haben weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen zum Thema Anrechnung von Studienleistungen schreiben Sie bitte eine E-Mail an Beate Schaupp bzw. den Prüfungsausschuss.
Ansprechpartner
Computational Scinece and Engineering
E-Mail: pa-cse(at)uni-ulm.de