15.03.2007: Weiterbildung „Sicherheit in der Gentechnik“

Am 2.und 3. Mai 2007 findet im Wissenschaftszentrum der Universität Ulm auf Schloss Reisensburg bei Günzburg erneut ein Kurs zur „Sicherheit in der Gentechnik“ statt.
Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit müssen nach § 13 des Gentechnikgesetzes die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst u. a. den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Der von der AKADEMIE für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm e.V. angebotene Kurs ist in diesem Sinne vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und bundesweit gültig. Die Referenten sind Spezialisten für das von ihnen vertretene Fachgebiet und für das Programm dem Regierungspräsidium Tübingen gemeldet. Über den Besuch der Veranstaltung wird Ihnen bei regelmäßiger Teilnahme eine Bescheinigung gem. § 15 Abs. 4 GenTSV zur Vorlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ausgestellt.
Bei den Kursteilnehmern werden eingehende Kenntnisse der allgemeinen Mikrobiologie, in klassischer und molekularer Genetik sowie praktische Erfahrung im Umgang mit Mikroorganismen vorausgesetzt. Bei Teilnehmern aus dem wissenschaftlichen Bereich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, 1. Staatsexamen) erforderlich.
Nähere Informationen zum geplanten Programm und erhalten Sie im Internet unter www.uni-ulm.de/akademie oder bei der Geschäftsstelle der AKADEMIE (E-Mail: akademie@uni-ulm.de; Tel. 0731 50 25266, Fr. Lehmann). Hier können Sie sich einen Anmeldebogen herunterladen, bzw. diesen bei der Geschäftsstelle anfordern.
 
Verantwortlich: Dr. Gabriele Gröger