Onboarding neu berufener Professorinnen und Professoren

Nach Ihrer Rufannahme

  • Von Seiten der Personalabteilung werden alle Mitbewerberinnen und Mitbewerber unter Nennung Ihres Namens über die Rufannahme unterrichtet.
  • Nach dieser Mitteilung ist eine Frist von 3 Wochen einzuhalten. In dieser Frist haben die Mitbewerberinnen und Mitbewerbern die Möglichkeit, ggf. gegen die Nicht-Berücksichtigung Rechtsmittel einzulegen.
  • Nach Ablauf der 3 Wochen und wenn keine Rechtsmittel eingelegt wurden und wenn alle Einstellungsunterlagen vorliegen, kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt/der Dienstvertrag zur Unterschrift vorgelegt werden.  
  • Die Terminvereinbarung für die Aushändigung der Urkunde erfolgt über das Vorzimmer des Präsidenten. Sie erhalten von dort Terminvorschläge. Hierzu zu beachten: die Urkunde kann vor oder zum Dienstantritt ausgehändigt werden, nicht aber im Nachgang. Die Urkunde wird von Hand zu Hand ausgehändigt. 

  1. Personalbogen
  2. ggf. Kopie Heiratsurkunde/ Urkunde Lebenspartnerschaft
  3. ggf. Kopie Geburtsurkunde Kind/er
  4. Belehrung und Erklärung*
  5. Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und Strafverfahren*
  6. Erweitertes Führungszeugnis, das Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder über das Service-Center-Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz online beantragen. Die Kosten hierfür können nicht durch die Universität übernommen werden. Das Schreiben für den Antrag erhalten Sie von der Abt. Personalservice.
  7. Gesundheitsüberwachungsbogen*, den Sie bitte ausgefüllt zur ärztlichen Untersuchung mitnehmen
  8. bestätigte Kopie von Master/ Diplom/ ärztliches Zeugnis, Approbation, Facharzt/Fachärztin, Promotion, ggf. Habilitation

*Formulare, die Sie von der Abt. Personalservice erhalten

Die Auszahlung der Besoldung erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (kurz: LBV).

Hierfür senden Sie bitte folgende Unterlagen ausgefüllt die Abt. Personalservice zur Weiterleitung an das LBV.

Die folgenden Vordrucke stehen Ihnen unter https://lbv.landbw.de/vordrucke# zur Verfügung, vgl auch Checkliste LBV 101

  • LBV5031 Erklärung Besoldung 
  • ggfs. LBV538b1 Erklärung Familienzuschlag 
  • ggfs. LBV538b2 Erklärung zum kinderbezogenen Familienzuschlag
  • ggf. LBV510 (wenn Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben)
  • LBV 5033 Erklärung zur Jubiläumsdienstzeit
  • LBV 42101bs Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung *bei AT-Dienstvertrag 
  • LBV42101z Erklärung zur Zusatzversorgung* bei AT-Dienstvertrag

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Personalsachbearbeiterin zur Verfügung.

Wichtige Anlaufstellen

Bereich Mathematik und Wirtschaftswissenschaften: Marion Großhans, Abt. III-2, marion.grosshans(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25047

alle anderen Bereiche: Luitgart Ebert, Abt. III-2, luitgard.ebert(at)uni-ulm.de  , Tel. 

Zuständig sind die Reisekostensachbearbeiter, die Sie hier finden.

Heike Pleil, Abt. IV-1, heike.pleil(at)uni-ulm.de  , Tel. +49 731 50-25042
Tanja Bamberger, Abt. IV-1, tanja.bamberger(at)uni-ulm.de  , Tel. +49 731 50-25084

Andreas Schwer, Abt. IV-2, andreas.schwer(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25058 

Rainer Jerg, Abteilungleiter Abt. IV-2, rainer.jerg(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25066

Stefanie Gehse, Abt. IV-1, stefanie.gehse(at)uni-ulm.de , Tel. +49 (0)731/50-25041

Zuständig sind die Personalsachbearbeiter, die Sie hier finden.

Markus Walk, Abt. V-1, markus.walk(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25123 

Unterstützung bei der Vorbereitung und rechtlichen Gestaltung von Drittmittelprojekten durch Abt. I-2 https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/zuv/dez1/recht-und-organisation/mitarbeiter-i-2/ 

Zentrum für Lehrentwicklung, Dr. Tatjana Spaeth tatjana.spaeth(at)uni-ulm.de , Tel.  +49 731 50-23076