23.04.2025 an der Universität Ulm 14:30 Uhr
21.05.2025 an der Technische Hochschule Ulm
25.06.2025 an der Universität Ulm 14:30 Uhr
wenn nicht anders vermerkt: um 14 Uhr
in Arbeit
Vorsitzender und Studiendekan
Stellvertretende Vorsitzende
Kommissionsmitglieder:
Professorinnen und Professoren:
Mitarbeiter*innen:
Studentische Vertreter*innen in der Studienkommission:
Studentische Vertreter*innen in der Gemeinsamen Kommission:
Vertreter der lokalen Wirtschaft:
Zu den Hauptaufgaben der Studienkommission gehören die Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums, zur Verwendung der Mittel für Studium und Lehre sowie die Mitwirkung an der Evaluation der Lehre.
Der Studiendekan ist Vorsitzender der Studienkommission. Zu seinem Geschäftsbereich gehören alle Aufgaben, die mit Lehre und Studium zusammenhängen wie z.B. die Sicherstellung des ordnungsgemäßen und vollständigen Lehrangebots und dessen Übereinstimmung mit den Studien- und Prüfungsordnungen. Er bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb.
Die Studierenden können Themen oder Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Studiums und der Studienbedingungen sowie zur Verwendung von finanziellen Mitteln (insbesondere Qualitätssicherungsmitteln) über ihre studentischen Vertreter in die Studienkommission einbringen.
Sie haben auch das Recht, den Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde über die studentischen Vertreter in der Studienkommission zu beantragen.
Die Gemeinsame Kommission ist für den Studiengang CSE verantwortlich und paritätisch aus Mitgliedern der Universität und der Hochschule zusammengesetzt. Diese Gemeinsame Kommission übernimmt im Rahmen des Studiengangs CSE anstelle der Fakultäten die Erarbeitung der Konzeptionierung des Studiengangs und deren Satzungen zur Durchführung des Studiengangs. Sie schlägt das Lehrangebot für den Studiengang vor. Außerdem gibt sie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Studiengangs.
Der Studiengangsbeauftragte in der Gemeinsamen Kommission übernimmt die Aufgaben des Studiendekans.
Die Gemeinsame Kommission ist zugleich gemeinsame Studienkommission im Sinne von § 26 LHG.
Der Gemeinsamen Kommission können auf Vorschlag der IHK Ulm beratend zwei Vertreter der lokalen Wirtschaft hinzugezogen werden.
23.04.2025 an der Universität Ulm 14:30 Uhr
21.05.2025 an der Technische Hochschule Ulm
25.06.2025 an der Universität Ulm 14:30 Uhr
wenn nicht anders vermerkt: um 14 Uhr
Vorsitzende
In der FSPO CSE 2019:
Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Es kann um drei oder sechs Monate verlängert werden. Hierfür werden bei erfolgreichem Abschluss weitere 15 bzw. 30 LP vergütet. Die Verlängerung des Praktikums kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis eingetragen werden.
Zum Berufspraktikum gibt es folgende Dokumente:
CSE - Richtlinien zum Berufspraktikum (Stand 04_2024)
Anschreiben zum Berufspraktikum (Stand 9_2023) (das Anschreiben ist für Praktikanten und die Firmen, in denen das Praktikum absolviert werden)
Formular: Anmeldung zum Berufspraktikum (Stand 9_2023)
Weitere Informationen und FAQs:
www.uni-ulm.de/mawi/mawi-cse/studierende/bachelor-cse/berufspraktikum/
Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Hier geht es zu den Informationen zur Bachelorarbeit
Hier geht es zu den Informationen zur Masterarbeit
Bitte beachten Sie die Formulare zu den Abschlussarbeiten auf diesen Seiten!
Hier geht es zu den Informationen zur Bachelorarbeit
Hier geht es zu den Informationen zur Masterarbeit
Bitte beachten Sie die Formulare zu den Fristverlängerungen zu den Abschlussarbeiten auf diesen Seiten!
Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden.
Die Anerkennung einer Prüfungsleistung von einer anderen Hochschule auch Ausland muss einzeln für jede Prüfung erfolgen. Dabei muss jeweils angegeben werden, für welche gleichwertige Leistung die Anerkennung erfolgen soll. Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular (pdf). Wenn Sie mehr als eine Leistung anerkennen lassen wollen, nutzen Sie zusätzlich dieses Formular für weitere Seiten (pdf). Bitte bereiten Sie den Antrag vollständig vor und schicken Sie ihn an die in der rechten Spalte aufgeführten Kontaktperson.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen folgende Informationen enthalten: Umfang der Lehrveranstaltungen (Stundenzahl und LP), vollständige Inhaltsübersicht/Modulbeschreibung, Leistungsnachweis ggf. inkl. Bewertung in Form von Note und/oder erreichter Punktzahl von Gesamtpunktezahl bzw. Prozente, ausgefüllter Anerkennungsantrag bzw. Learning Agreement jeweils mit Deklaration, in welchem (Wahlpflicht-) Bereich die Leistung anerkannt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation bzw. spätestens sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgen muss.
Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen an der Universität Ulm können auf formlosen Antrag als gleichwertig zu Modulen oder Prüfungen des Studiengangs B. Sc./M. Sc. Computational Science and Engineering anerkannt werden.
Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag sowie, falls nötig, Zeugnisse und Modulbeschreibungen als Belege beim Prüfungsausschuss ein. Kontakt Prüfungsausschussvorsitzende.
Für die Anerkennung von im Bachelorstudium an der Universität Ulm belegten Zusatzfächern aus dem Masterprogramm im Masterstudium genügt ein formloser Antrag an das Studiensekretariat.
Für die Anerkennung von Zusatzfächern, die noch nicht im Modulhandbuch des gewählten Masterstudiengangs aufgeführt sind, schicken Sie bitte eine Email mit allen notwendigen Informationen (Studiengang, Prüfungs- und Modulnummer sowie Name der anzuerkennenden Prüfung, Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, ggf. Version der Prüfungsordnung) an die Kontaktperson des Prüfungsaussschusses.
Manche Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen, die im Modulhandbuch des eigenen Studiengangs nicht aufgeführt sind, können ggf. nach Zuordnung im Modulhandbuch belegt werden. Für die Beantragng der Zuordnung verwenden Sie bitte dieses Formular.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig zu Beginn des Semesters um fehlende Zuordnungen um Zeitmangel bei der Prüfungsanmeldung oder Enttäuschung bei nicht möglicher Zuordnung zu vermeiden!
Es gelten folgende Regelungen (ohne Zuordnungsgarantie!):
Diese Aufgabe fällt, mit Ausnahme der Nebenfächer, in den Bereich der Studienkommission und ist hier nur der Übersicht halber aufgeführt.
Vorsitzende
stellvertretender Vorsitzender
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