Abschlussarbeiten Bachelor

Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE)

Wichtiger Hinweis: 
Die Abschlussarbeiten  können NICHT mehr VOR dem Berufspraktikum absolviert werde.

Die Studierenden, die auf Grundlage dieses Beschlusses geplant hatten und jetzt die Bachelorarbeit beginnen und erst im Anschluss das Berufspraktikum absolvieren wollen, können beim Prüfungsausschuss einen Antrag stellen. Das wird dann relativ formlos genehmigt.

Regelungen unter CORONA

Abschlussarbeiten können der CORONA-Zeit auch rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.

Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).

Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.

Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 12 LP verbucht.

  • BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 9 Wochen (Bearbeitungszeitwochen - nicht  Kalenderwochen) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
  • BA-Arbeit max. Laufzeit: 4 Monate (Kalendermonate)
  • Verlängerungsmöglichkeit: 1 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (3) ) 

Zur Bachelorarbeit ist ein Bachelorkolloquium, verbucht mit 1 LP, zu absolvieren, siehe auch FSPO für CSE § 19.

Zulassungsvoraussetzung zur BA-Arbeit: FSPO für CSE § 16

  • Berufspraktikum muss absolviert sein
  • Module von 130 LP müssen vorliegen
    - davon 110 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO für CSE § 16 (1) )

Themen (Aufgabenstellung) der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17

  • Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
  • Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)

Externe Abschlussarbeiten: 

Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17

 Antrag auf Verlängerung der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (3)

  • Bestätigung des Betreuers
  • vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
  • Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Vorsitzende

 

stellvertretender Vorsitzender

 

weiteres Mitglied

 

Studentischer Vertreter

  • René Köhle, Student CSE

 

 


Formulare Abschlussarbeiten

Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm.

Anmeldungeformular