Abschlussarbeiten Bachelor
Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE).
Wichtiger Hinweis:
Die Abschlussarbeiten können NICHT mehr VOR dem Berufspraktikum absolviert werde.
Die Studierenden, die auf Grundlage dieses Beschlusses geplant hatten und jetzt die Bachelorarbeit beginnen und erst im Anschluss das Berufspraktikum absolvieren wollen, können beim Prüfungsausschuss einen Antrag stellen. Das wird dann relativ formlos genehmigt.
Regelungen unter CORONA
Abschlussarbeiten können der CORONA-Zeit auch rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.
Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 12 LP verbucht.
- BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 9 Wochen (Bearbeitungszeitwochen - nicht Kalenderwochen) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
- BA-Arbeit max. Laufzeit: 4 Monate (Kalendermonate)
- Verlängerungsmöglichkeit: 1 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (3) )
Zur Bachelorarbeit ist ein Bachelorkolloquium, verbucht mit 1 LP, zu absolvieren, siehe auch FSPO für CSE § 19.
Zulassungsvoraussetzung zur BA-Arbeit: FSPO für CSE § 16
- Berufspraktikum muss absolviert sein
- Module von 130 LP müssen vorliegen
- davon 110 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO für CSE § 16 (1) )
Themen (Aufgabenstellung) der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17
- Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
Externe Abschlussarbeiten:
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Abschlussarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Vertraulichkeitsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17
- vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit)
Antrag auf Verlängerung der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (3)
- Bestätigung des Betreuers
- vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Manuela Boin
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum C 018
- Telefon: 0731/50-28037
stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- René Köhle, Student CSE
Formulare Abschlussarbeiten
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm.