Informationen für Studierende

Allgemeine Fragen der Studienorganisationen finden Sie auf Universitätsseiten und auf Hochschulseiten, so diese nicht gemeinsam geregelt sind. Die Verwaltung ist auf Seiten der Universität. 

Ablauf des Studiums / Module

Im Studienplan CSE finden Sie die Studienfächer zugeordnet auf das jeweilige Semester. Dieser soll als Anhalt dienen, in welcher Reihenfolge die Module am sinnvollsten absolviert werden können.

Die Inhalte, Ziele und Verantwortlichkeiten der einzelnen Module werden im Modulhandbuch beschrieben. Unter "Modulbeschreibungen ansehen" finden Sie die  Studiengänge mit den entsprechenden Modulen und Modulbeschreibungen.

Weitere wichtige Dokumente sind die Rahmenordnung der Universität Ulm und die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung. Diese legen die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Zu finden sind die Studienordnungen hier.
Es gelten für Studierende, die sich
bis zum WiSe 18/19 im Bachelor immatrikuliert haben die FSPO CSE 2016,
ab dem WiSe 19/20 gilt die FSPO CSE 2019.

Für alle Studierende gilt die Notenverbesserung. Die Regelung finden Sie in der FSPO CSE 2019, § 14 (5) und (6). 

Prüfungen

  • Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Faches (§5 FSPO für CSE): Diese Prüfung hat zum Ziel dem Studierenden frühzeitig aufzuzeigen, ob er die richtige Studienwahl getroffen hat und den Anforderungen gewachsen ist. 

    Diese Prüfungsleistung besteht aus einer der beiden Modulprüfungen  
    "Höhere Mathematik I" ODER "Höhere Mathematik II"
    Eine dieser Prüfungen muss bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein. Diese Prüfung darf nur nur einmal wiederholt werden.

    Wenn Sie Fragen haben oder ihr Studium nicht wie gewünscht verläuft, suchen Sie möglichst frühzeitig einen Fachberater auf. Gemeinsam können individuelle Maßnahmen gesucht und Lösungen gefunden werden.
  • Modulprüfungen erfolgen in der Regel schriftlich oder mündlich. Bei CSE kommen auch alternative Prüfformen wie z.B. die Bearbeitung und Präsentation eines Projektes vor.
    Die Prüfform wird zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung in der Veranstaltung durch den Prüfer bekannt gegeben. (§13 FSPO für CSE)
  • Wiederholungen von Modulprüfungen: Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Bei höchstens sechs Modul(teil-)prüfungen (Pflicht- und Wahlpflicht) können die Modulprüfung oder die Modulteilprüfungen jeweils dreimal wiederholt werden. (Ausnahme: Prüfungsleistung aus Grundlagen) (§14 FSPO für CSE)

Fristen

Die studienbegleitenden Prüfungen ermöglichen ihnen eine stärkere Selbstkontrolle des Studienerfolgs. Um hohe Abbrecherquoten und überlange Studienzeiten zu senken, müssen Sie durch Einhaltung einiger Fristen ihre erzielten Fortschritte belegen. (§7 FSPO für CSE)

  • Prüfungsleistung aus den Grundlagen, "HM I" oder "HM II" bis zum Ende des 3. Semesters muss erfolgreich bestanden sein
  • Bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des 4. Fachsemesters müssen 60 LP erbracht sein.
  • Der Abschluss des Bachelor-Studiums muss nach dem 10. Fachsemester erfolgen.

(Hinweis: Das Ende eines Semesters entspricht dem Ende des Prüfungszeitraums für den zweiten Prüfungszeitraum)

Berufspraktikum

Im Bachelorstudiengang CSE ist ein Berufspraktikum verpflichtend. (§11 FSPO für CSE)
Mehr zum Berufspraktikum finden Sie hier.

  • Umfang mindestens 3 Monate (15 LP)
    Verlängerung möglich um 3 Monate (+15 LP)
    Verlängerung möglich um 6 Monate (+30 LP)
    Das zusätzliche Berufspraktikum kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis mit aufgenommen werden.
    Es wird empfohlen das Berufspraktikum im Umfang von 3 Monaten im Anschluss an den Prüfungszeitraum des 5. Fachsemesters einzuplanen. Ein verlängertes Berufspraktikum kann zusammenhängend im 6. Fachsemester absolviert werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberater oder an das Praktikantenamt

Bachelor-Abschlussarbeit

Zum Abschluss des Bachelorstudiengangs CSE ist eine Bachelor-Arbeit und ein damit verbundenes Bachelor-Kolloquium verpflichtend. (§16 FSPO für CSE)
Mehr zur Bachelor-Arbeit finden Sie hier.

 

Noch Fragen? Wenden Sie sich an die Fachberatung!

Sie finden weitere Informationen im MOODLE-Kurs: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=14086 (nur für immatrikulierte Studierende der Uni Ulm)

Wenn Sie Probleme haben, erarbeiten wir auch gemeinsam mit ihnen individuelle Studienverlaufspläne. Mehr zum Projekt "Studienmodelle individueller Geschwindigkeit" finden Sie hier.

Von studentischer Seite bekommen Sie auch Informationen und Hilfestellungen durch die Fachschaft Mathematik der Universität Ulm. Unter der Fachschaft Mathematik gibt es eine eigene Fachschaft CSE mit der E-Mail

Sie studieren CSE. Das sollten Sie wissen!

Sie studieren CSE. Das sollten Sie wissen:

Die gesetzliche Grundlage jeden Studiengangs bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) hier in Ulm von Baden-Württemberg. Die allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang an der Universität Ulm sind in deren Rahmenordung geregelt (zu finden unter: Studien- und Prüfungsordnung - Allgemein). Im Moment gilt für unseren Studiengang CSE die Rahmenordnung vom 27.07.2017. Durch die Kooperationsvereinbarung der Universität Ulm mit der Technischen Hochschule Ulm ist vereinbart, eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung zu erstellen. Dieser Verordnung regelt unter anderem Fristen, Prüfungen, Berufspraktikum und Bachelorarbeit, zeigt die Ziele und die Inhalte des Studiums auf.

Der Studiengang CSE ist an der Universität der Fakultät "Mathematik und Wirtschaftswissenschaften" und an der Technischen Hochschule Ulm der Fakultät "Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften" zugeordnet. 

Die Aufgaben des Studiendekans übernimmt der Vorsitzende der "Gemeinsamen Kommission". Die "Gemeinsame Kommission" übernimmt für den gemeinsamen Studiengang anstelle der Fakultäten eine Reihe von Zuständigkeiten, wie das Auswahlverfahren, Erstellung des Modulhandbuches und andere. Die Universität und die Hochschule bestellt einen gemeinsamen Zulassungsausschuss und einen gemeinsamen Prüfungsausschuss.