Häufig gestellte Fragen während des Lehramtsstudiums

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Studierenden des Lehramtsstudiums an der Universität Ulm. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrem Studium haben, können Sie sich an die Studienberatung wenden.

Die aktuellen Veranstaltungen des Lehramtsbachelors und Lehramtsmasters finden Sie ...
... im Vorlesungsverzeichnis
... im Moodle-Kurs Lehramts-Ordner

Werden Modulprüfungen in einem Studiengang nicht innerhalb einer vorgegeben Zeit erfolgreich absolviert oder mehrfach nicht bestanden, so kann dies zu einem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem Fach oder im gesamten Studiengang führen. Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.08.2015 (StPO) definiert Kriterien für einen Verlust des Prüfungsanspruchs. § 6 der StPO setzt Fristen, bis zu denen Modulprüfungen bestanden sein müssen.

  • Am Ende des 3. Semesters: Bis zum Ende des Prüfungszeitraums im dritten Semester ist in jedem Fach mindestens eine benotete Prüfungsleistung im spätestens zweiten Versuch erfolgreich zu absolvieren. Um welche Prüfungsleistung es handelt, kann in den Anlage B der StPO für die einzelnen Fächer genauer spezifiziert sein.
  • Am Ende des 6. Semesters: In jedem der gewählten Studienfächer sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des sechsten Semesters Modulprüfungen im Umfang von mindestens 40 ECTS erfolgreich zu absolvieren.
  • Am Ende des 10. Semesters: Alle Modulprüfungen des Studiums sind innerhalb bis zum Ende des Prüfungszeitraums im zehnten Semester erfolgreich zu absolvieren.

Eine Fristüberschreitung bzw. das Nicht-Bestehen von Modulprüfungen trotz Wiederholungen führt in der Regel zu einem Verlust des Prüfungsanspruchs im gewählten Fach oder für die gesamte Bachelorprüfung des Studiengangs. Nehmen Sie in solchen Fällen bitte rechtzeitig Kontakt zur Studienberatung bzw. zum Prüfungsausschuss Kontakt auf. In speziellen Fällen besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung durch den Prüfungsausschuss.

Studien- und Prüfungsordnungen Studienberatung Prüfungsausschuss Lehramt

Die Wiederholung von Modulprüfungen ist in § 20 StPO geregelt (bitte nachlesen).

Nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden (Stichwort: "Notenverbesserung"). Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen, so sind nur die Prüfungen zu wiederholen, die nicht bestanden wurden.

In der Regel können Modulprüfungen zweimal wiederholt werden. Ausnahmen sind:

  • die Bachelorarbeit. Diese kann einmal wiederholt werden;
  • die Masterarbeit. Diese kann einmal wiederholt werden;
  • die in jedem Fach bis zum Ende des dritten Semesters (siehe oben) zu erbringende Modulprüfung.

Studien- und Prüfungsordnungen

Entwürfe für Studienpläne jeder Fächerkombination im Bachelor und Master an der Universität Ulm finden Sie in dem folgenden Dokument:
Entwürfe für Studienpläne

Die vom Kultusministerium erstellte Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM vom 27. April 2015 ist die landesweite Grundlage für die Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg. Aufbauend auf diesen Vorgaben gestalten die einzelnen Hochschulen ihre Studien- und Prüfungsordnungen.
Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums


Die "Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm für den Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien"  beschreibt den rechtlichen Rahmen des Studiums.
Hier finden Sie zum Beispiel Informationen über

  • die zu absolvierenden Studien- und Prüfungsleistungen,
  • zeitliche Fristen für das Studium, insbesondere für Prüfungen, bzw.
  • Wiederholungsmöglichkeiten bei nicht bestandenen Prüfungsversuchen.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm


Die Modulbeschreibungen stellen die Lernergebnisse und Inhalte des Moduls vor. Sie informieren über notwendige Vorkenntnisse, die Lehr- und Lernformen, die Notenbildung der Modulnote sowie den geschätzten Arbeitsaufwand. Die Modulbeschreibungen finden Sie im Modulhandbuch.
Modulhandbuch (Bachelor)
Modulhandbuch (Master)


Die Zulassungssatzung Master of Education beschreibt die formalen Kriterien, die im Rahmen des bisherigen Studiums erfüllt sein müssen, um zum Master-Studium zugelassen zu werden.
Zulassungssatzung Master of Education

Dies ist generell möglich. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die Zentrale Studienberatung.
Zentrale Studienberatung

Dies ist unter Umständen möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür, bevor Sie das Modul belegen, an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches oder an den Prüfungsausschuss Lehramt im jeweiligen Fach. Die
zuständigen Personen finden Sie auf den unten verlinkten Seiten. Der Prüfungsausschuss entscheidet letztlich, ob das Wahlpflichtmodul belegt werden kann oder nicht.

Studienfachberatung Prüfungsausschuss

Zur Förderung durch das BAföG benötigen Sie nach dem 4. Fachsemester eine Leistungsbescheinigung, die darlegt, dass Sie den bis dahin üblichen Studienstand erreicht haben. Lehramtsstudierende der Universität Ulm wenden Sie sich hierzu an Prof. Dr.-Ing. Franz J. Hauck. Legen Sie bitte Ihr aktuelles Transcript of Records bei.

Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Ja, wie alle anderen Studierenden haben Sie die Möglichkeit, durch ein Stipendium gefördert zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Stipendienratgeber
Stipendiumplus
Deutschlandstipendium
Baden-Württemberg-Stipendium
PROMOS Stipendienprogramm

Eine erste Anlaufstelle für solche Situationen ist die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks der Univeristät Ulm. Auf der Seite der Psychosozialen Beratungsstelle finden Sie ebenfalls Informationen über die Auswirkungen einer psychosozialen Beratung auf eine etwaige Verbeamtung.
Psychosoziale Beratungsstelle

Vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen können durch den jeweiligen Fachvertreter des Prüfungsausschusses auf Antrag anerkannt werden. Füllen Sie hierzu den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus.
Prüfungsausschuss Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Zur Zulassung zum Master of Education an der Universität Ulm wird vorausgesetzt, dass der Bachelor Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien aufweist. Nähere Informationen finden Sie in § 3 Zugangsvoraussetzungen der Zulassungssatzung des Masters of Education.
Zulassungssatzung Master of Education