Covid-19 Hinweise
PROMOS-Stipendien werden entsprechend der Ausschreibung vergeben. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Wichtige Hinweise" und prüfen Sie die Sicherheit, Durchführbarkeit und Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sehr sorgfältig.
PROMOS-Stipendien werden entsprechend der Ausschreibung vergeben. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Wichtige Hinweise" und prüfen Sie die Sicherheit, Durchführbarkeit und Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sehr sorgfältig.
Kanada, Ruanda, Australien - Studieren weltweit!
PROMOS macht es möglich. Das Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD steigert die Mobilität der Studierenden und unterstützt die Internationalisierungsstrategien teilnehmender Hochschulen.
Unter dem Motto "PROMOS bewegt!" gewährt eine Multimedia-Reportage interessante Einblicke in das Programm.
Das PROMOS-Programm fördert selbstorganisierte Auslandsvorhaben von Studierenden und DoktorandInnen. Ziel ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird.
Das International Office der Universität Ulm fördert insbesondere:
Auslandsvorhaben | ZIELREGION | ZIELGRUPPE | AUFENTHALTS-/FÖRDERDAUER |
Masterarbeiten | weltweit | Studierende | min. 1 Monat bis |
Wissenschaftliche Arbeiten | weltweit | Lehramtsstudierende | min. 1 Monat bis |
Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | außerhalb des ERASMUS-Raums | Studierende | min. 6 Wochen bis |
Studienaufenthalte | außerhalb des ERASMUS-Raums | Studierende | min. 1 Monat bis |
Sprachkurse | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | min. 3 Wochen bis |
Fachkurse | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | bis zu 6 Wochen |
Studienreisen | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | bis zu 12 Tage |
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Ulm,
Wichtig zu wissen: Stipendiat*innen müssen während der gesamten Laufzeit Ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium immatrikuliert bleiben. Für Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen; als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens 5 Jahren überwiegend aufhält.
Die Förderung ist länderspezifisch und berechnet sich folgendermaßen:
In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Fördersätze herunterladen und einsehen. Bitte beachten Sie: Abgebildet sind die maximalen Förderraten. Bei hohen Bewerbungszahlen und begrenzten Stipendienmitteln kann es aber durchaus sein, dass einige Mobilitäten nur anteilig oder gar nicht gefördert werden können.
Eine Übersicht darüber, welche Förderleistungen bei welchen Fördermaßnahmen eingesetzt werden können, zeigt die nachstehende Übersicht.
Auslandsvorhaben | monatl. Teilstipendien | Reisekosten-pauschale | Kurs- gebühren | Aufenthalts-pauschale (Studienreisen) |
Förderung | länderspezifisch (ca. 300-400 €/Monat) | länder-spezifisch | 500 €/Person | länderspezifisch (ca. 30-45€ /Person/Tag) |
Masterarbeiten | X | X |
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Wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt) | X | X |
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Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | X | X |
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Studienaufenthalte | X | X |
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Sprachkurse an Hochschulen | X | X | X |
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Fachkurse an Hochschulen | X | X | X |
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Studienreisen |
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| X |
Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!
Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!
1. PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können Studierende innerhalb eines Bildungsabschnitts (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc.) mit verschiedenen Maßnahmen gefördert werden. Innerhalb eines Bildungsabschnittes können Studierende eine maximal sechsmonatige Förderung durch PROMOS erhalten.
2. Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
3. BAföG-Leistungen und PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.
4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
5. Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
6. Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben. Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie eine E-Mail an promos(at)uni-ulm.de.
Fördersätze | Funding rates 2022
Hinweis: Abgebildet sind die maximalen Förderraten. Bei hohen Bewerbungszahlen und begrenzten Stipendienmitteln kann es aber durchaus sein, dass einige Mobilitäten nur anteilig oder gar nicht gefördert werden können.
Die regelmäßigen Bewerbungsfristen für zukünftige Förderjahre lauten vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen bearbeitet werden können. Eine Auswahlentscheidung wird 4 - 6 Wochen nach Bewerbungsschluss bekannt gegeben.
Bitte nutzen Sie die Online-Bewerbung. Den Link finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen, variiert je nach Auslandsvorhaben:
Auslandsvorhaben | Motivations-schreiben | Lebenslauf | Immatrikulations-bescheinigung | Notenspiegel / Leistungs-nachweise | Annahme-erklärung der Gasteinrichtung | Gutachten einer/s Hochschul-lehrenden | Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache | Bestätigung des/r Betreuenden | Learning Agreement |
Masterarbeiten | X | X | X | X | X | X* | X | X | - |
Wissenschaftliche Arbeiten | X | X | X | X | X | X* | X | X | - |
Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | X | X | X | X | X | X* | X | - | X* nur PJ |
Studienaufenthalte | X | X | X | X | X | X* | X | - | X* |
Sprachkurse | X | X | X | X | X** | - | - | - | - |
Fachkurse | X | X | X | X | X** | - | - | - | - |
X* = Formular als Download in Mobility-Online verfügbar; das ausgefüllte und unterschriebene Gutachten muss vor Bewerbungschluss an promos(at)uni-ulm.de geschickt werden!
X** = Kursreservierung mit Infos bzgl. Kursumfang, Kursinhalt, sowie Start- und Enddatum
Falls für Ihre Bewerbung ein aktueller Sprachnachweis verlangt wird, kann dieser von den Lektor*innen des Sprachenzentrums (ZSP) ausgestellt werden. (kein TOEFL-Test oder Ähnliches). In der Regel haben Sprachtests eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren ab Ausstellungsdatum.
Wichtig ist eine Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse. Daher muss der Beleg Ihrer Sprachkenntnisse auf dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache" basieren (A1 bis C2) und alle vier Kompetenzbereichen (Verstehen, Sprechen, Schreiben, Leseverstehen) bewerten.
Falls Sprachnachweise gefordert werden, werden von Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.
Für die Anerkennung des PJs beim LPA muss mindestens das Sprachniveau B2 (in allen 4 Kompetenzbereichen: Verstehen, Sprechen, Schreiben, Leseverstehen) vorhanden sein.
Mit der Teilnahme am PROMOS-Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.
Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht:
Siehe auch: Allgemeine Informationen zu Versicherungsschutz im Ausland
Zum Start Ihrer Stipendienzahlungen müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ankunft bei Ihrer Gastinstitution die folgenden Dokumente über das Online-Portal einreichen:
Innerhalb eines Monats nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts müssen folgende Unterlagen über das Online-Portal eingereicht werden:
Eine Verlängerung des Aufenthalts aus privaten Gründen oder Urlaub haben keine Frist aufschiebende Wirkung.
CSE / Centro de Investigaciones del Mar y la Atmósfera / Argentinien
Biologie / Área de Consevacíon Guanacaste / Costa Rica
Psychologie / Tokio Institute of Technology / Japan
Psychologie / Victoria University of Wellington / Neuseeland
Biologie / Smithsonian Tropical Research Institution / Panama
Biologie / Smithsonian Tropical Research Institution / Panama
Mathematische Biometrie / Inselspital Bern, Nuklearmedizin / Schweiz
Molecular Medicine / University of California Berkeley / USA
Pharmazeutische Biotechnologie / Harvard Medical School / USA
Biologie / University of California / USA
Physik / Dartmouth College / USA
Physik / Dartmouth College / USA
Pharmazeutische Biotechnologie / Fraunhofer Center for Manufacturing Innovation / USA
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Universidade Federal de Santa Catarina / Brasilien
Wairarapa Hospital / Masterton, Neuseeland
Hospital Regional Docente de Trujillo (HRDT) / Peru
University of Zambia School of Medicine / Sambia
University of Capetown - Eerste River Hospital / Südafrika
Groote Schuur Hospital / Südafrika
Kilimanjaro Christian Medical Centre 1 / Tansania
Kilimanjaro Christian Medical Centre 2 / Tansania
Kilimanjaro Christian Medical Centre 3 / Tansania
Muhimbili University of Health and Allied Services / Tansania
Tumaini University - Kilimandjaro Christian Mission Centre / Tansania
Sky Ridge Medical Center and Rocky Vista University / USA
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Psychologie / Psiquemedica / Chile
Humanmedizin / Orthopaedic Trauma Institute, General Hospital, San Francisco / USA
Wirtschaftswissenschaften / Osram Opto Semiconductors / Malaysia
Nachhaltige Unternehmensführung / Universität St. Gallen / Schweiz
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Nachhaltige Unternehmensführung / Warmadewa / Indonesien
Psychologie/ Swineburne University of Technology / Australien
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University of Limerick Language Center / Ireland
Universidad Internacional Menédndez Pelayo / Spanien
Pécsi Tudományegyetem (Universität Pécs) / Ungarn
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Wroclaw University of Economics / Polen
Audencia Business School / Frankreich
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Studienreisen ins Ausland (weltweit)
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen.
Studienreisen können mit einer Dauer von bis zu 12 Tagen über Aufenthaltspauschalen (siehe aktuelle PROMOS-Fördersätze) gefördert werden.
Hochschulangehörige der Universität Ulm, die eine Studienreise für Studierende oder DoktorandInnen der Universität Ulm organisieren, können einen Antrag auf eine PROMOS-Förderung einreichen.
Studienreisen können mit einer Aufenthaltspauschale pro Person und Tag gefördert werden. Die Höhe der Förderung berechnet sich folgendermaßen:
Länderspezifische Pauschale x Teilnehmerzahl x Tage
In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Länderpauschalen herunterladen und einsehen.
Es kann maximal ein begleitender Hochschulvertreter gefördert werden.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert.
Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!
Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert. (Zur Berechnung siehe "Was umfasst die Förderung?")
Die regelmäßigen Bewerbungsfristen für zukünftige Förderjahre lauten vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD wie folgt:
Eine Auswahlentscheidung wird 4 - 6 Wochen nach Bewerbungsschluss bekannt gegeben.
Der Förderzeitraum sollte spätestens sechs Monate nach Bewerbungsschluss beginnen.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular für Studienreise in der rechten Spalte und senden es per E-Mail an das International Office.