Covid-19 Hinweise
PROMOS-Stipendien werden entsprechend der Ausschreibung vergeben. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Wichtige Hinweise" und prüfen Sie die Sicherheit, Durchführbarkeit und Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sehr sorgfältig.
PROMOS-Stipendien werden entsprechend der Ausschreibung vergeben. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Wichtige Hinweise" und prüfen Sie die Sicherheit, Durchführbarkeit und Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sehr sorgfältig.
Das PROMOS-Programm fördert selbstorganisierte Auslandsvorhaben von Studierenden und DoktorandInnen. Ziel ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird.
Das International Office der Universität Ulm fördert insbesondere:
Auslandsvorhaben | ZIELREGION | ZIELGRUPPE | AUFENTHALTS-/FÖRDERDAUER |
Masterarbeiten | weltweit | Studierende | min. 1 Monat bis |
Wissenschaftliche Arbeiten | weltweit | Lehramtsstudierende | min. 1 Monat bis |
Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | außerhalb des ERASMUS-Raums | Studierende | min. 6 Wochen bis |
Studienaufenthalte | außerhalb des ERASMUS-Raums | Studierende | min. 1 Monat bis |
Sprachkurse | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | min. 3 Wochen bis |
Fachkurse | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | bis zu 6 Wochen |
Studienreisen | weltweit | Studierende, DoktorandInnen | bis zu 12 Tage |
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Ulm,
Stipendiat*innen müssen während der gesamten Laufzeit Ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium immatrikuliert bleiben.
• Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten (weltweit)
Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis maximal sechs Monaten gefördert werden. Förderbar sind Kurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland. Grundsätzlich können nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.
• Fachkurse an Hochschulen (weltweit)
Die Dauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen. Die Dauer ist angemessen zu wählen. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen.
Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert, da sie bereits über andere Programme im DAAD gefördert werden. Informationen hierzu auf der Webseite des Kongressreisenprogramms.
• Studienreisen ins Ausland (weltweit)
Ausführliche Informationen zur Förderung von Studienreisen entnehmen Sie bitte der Infobox "Studienreisen" (siehe unten).
Die Förderung ist länderspezifisch und berechnet sich folgendermaßen:
In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Fördersätze herunterladen und einsehen. Eine Übersicht darüber, welche Förderleistungen bei welchen Fördermaßnahmen eingesetzt werden können, zeigt die nachstehende Übersicht.
Auslandsvorhaben | monatl. Teilstipendien | Reisekosten-pauschale | Kurs- gebühren | Aufenthalts-pauschale (Studienreisen) |
Förderung | länderspezifisch (ca. 300-400 €/Monat) | länder-spezifisch | 500 €/Person | länderspezifisch (ca. 30-45€ /Person/Tag) |
Masterarbeiten | X | X |
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Wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt) | X | X |
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Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | X | X |
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Studienaufenthalte | X | X |
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Sprachkurse an Hochschulen | X | X | X |
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Fachkurse an Hochschulen | X | X | X |
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Studienreisen |
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| X |
Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!
Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!
1. PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können Studierende innerhalb eines Bildungsabschnitts (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc.) mit verschiedenen Maßnahmen gefördert werden. Innerhalb eines Bildungsabschnittes können Studierende eine maximal sechsmonatige Förderung durch PROMOS erhalten.
2. Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
3. BAföG-Leistungen und PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.
4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
5. Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
6. Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben. Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
o Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Liegt eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, so wir dringend empfohlen, dem Appell des Auswärtigen Amts zu folgen und Reisen in die entsprechende Region zu unterlassen. (Eingestellt am 25.02.2021)
o PROMOS Stipendiat*innen sollen sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“).
o Nützliche Links zur sicheren Planung Ihrer Reise finden sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
o Studierende müssen während der gesamten Laufzeit Ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium immatrikuliert bleiben. Gegebenenfalls können sie sich jedoch auf Antrag beim Studierendensekretariat beurlauben lassen. (Achtung: Beurlaubung im PJ-Tertial nicht möglich.)
o Die PROMOS-Förderung muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.
CSE / Centro de Investigaciones del Mar y la Atmósfera / Argentinien
Psychologie/ Swineburne University of Technology / Australien
Biologie / Área de Consevacíon Guanacaste / Costa Rica
Psychologie / Tokio Institute of Technology / Japan
Psychologie / Victoria University of Wellington / Neuseeland
Biologie / Smithsonian Tropical Research Institution / Panama
Biologie / Smithsonian Tropical Research Institution / Panama
Mathematische Biometrie / Inselspital Bern, Nuklearmedizin / Schweiz
Molecular Medicine / University of California Berkeley / USA
Pharmazeutische Biotechnologie / Harvard Medical School / USA
Biologie / University of California / USA
Physik / Dartmouth College / USA
Physik / Dartmouth College / USA
Pharmazeutische Biotechnologie / Fraunhofer Center for Manufacturing Innovation / USA
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Universidade Federal de Santa Catarina / Brasilien
Wairarapa Hospital / Masterton, Neuseeland
Hospital Regional Docente de Trujillo (HRDT) / Peru
University of Zambia School of Medicine / Sambia
University of Capetown - Eerste River Hospital / Südafrika
Groote Schuur Hospital / Südafrika
Kilimanjaro Christian Medical Centre 1 / Tansania
Kilimanjaro Christian Medical Centre 2 / Tansania
Kilimanjaro Christian Medical Centre 3 / Tansania
Muhimbili University of Health and Allied Services / Tansania
Tumaini University - Kilimandjaro Christian Mission Centre / Tansania
Sky Ridge Medical Center and Rocky Vista University / USA
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Psychologie / Psiquemedica / Chile
Humanmedizin / Orthopaedic Trauma Institute, General Hospital, San Francisco / USA
Wirtschaftswissenschaften / Osram Opto Semiconductors / Malaysia
Nachhaltige Unternehmensführung / Universität St. Gallen / Schweiz
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Nachhaltige Unternehmensführung / Warmadewa / Indonesien
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
University of Limerick Language Center / Ireland
Universidad Internacional Menédndez Pelayo / Spanien
Pécsi Tudományegyetem (Universität Pécs) / Ungarn
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Wroclaw University of Economics / Polen
Audencia Business School / Frankreich
Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt dieser Berichte.
Das International Office ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Beratungen können per Email, Telefon oder Videochat stattfinden. Um einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren, senden Sie bitte eine Email oder nutzen die offenen Sprechzeiten.
Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Team & Kontakt Seite
Unterlagen können digital per E-Mail eingereicht werden.
Beratungszeiten: | |
---|---|
Dienstag: | 13:30 - 15:30 |
Donnerstag: | 09:00 - 11:30 |
und nach vorheriger Vereinbarung. Keine Beratung: 02.-06.11.'20, 09.11.-31.12.'20
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Die regelmäßigen Bewerbungsfristen für zukünftige Förderjahre lauten vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen bearbeitet werden können.
Eine Auswahlentscheidung wird 4 - 6 Wochen nach Bewerbungsschluss bekannt gegeben.
Der Aufenthalts-/Förderzeitraum sollte spätestens sechs Monate nach Bewerbungsschluss innerhalb des aktuellen Jahres beginnen.
Bitte nutzen Sie die Online-Bewerbung. Den Link finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen, variiert je nach Auslandsvorhaben:
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
Auslandsvorhaben | Motivations-schreiben | Lebenslauf | Immatrikulations-bescheinigung | Notenspiegel / Leistungs-nachweise | Annahme-erklärung der Gasteinrichtung | Gutachten einer/s Hochschul-lehrenden | Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache | Bestätigung des/r Betreuenden | Learning Agreement |
Masterarbeiten | X | X | X | X | X | X (Formular) | X | X | - |
Wissenschaftliche Arbeiten | X | X | X | X | X | X (Formular) | X | X | - |
Praktika (inkl. PJ-Tertiale) | X | X | X | X | X | X (Formular) | X | - | nur PJ (Formular) |
Studienaufenthalte | X | X | X | X | X | X (Formular) | X | - | X (Formular) |
Sprachkurse | X | X | X | X | Nachweis der Anbahnung | - | - | - | - |
Fachkurse | X | X | X | X | Nachweis der Anbahnung | - | - | - | - |
Falls für Ihre Bewerbung ein aktueller Sprachnachweis verlangt wird, kann dieser von den Lektor*innen des Sprachenzentrums (ZSP) ausgestellt werden. (kein TOEFL-Test oder Ähnliches).
Wichtig ist eine Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse. Daher muss der Beleg Ihrer Sprachkenntnisse auf dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache" basieren (A1 bis C2) und alle vier Kompetenzbereichen (Verstehen, Sprechen, Schreiben, Leseverstehen) bewerten.
Falls Sprachnachweise gefordert werden, werden von Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.
Für die Anerkennung des PJs beim LPA muss mindestens das Sprachniveau B2 (in allen 4 Kompetenzbereichen: Verstehen, Sprechen, Schreiben, Leseverstehen) vorhanden sein.
Mit der Teilnahme am PROMOS-Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.
Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht:
Broschüren mit Angeboten anderer Versicherer erhalten Sie auf Anfrage im International Office.
Siehe auch Allgemeine Informationen zu Versicherungsschutz im Ausland.
Zum Start Ihrer Stipendienzahlungen müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ankunft bei Ihrer Gastinstitution die folgenden Dokumente über das Online-Portal einreichen:
Innerhalb eines Monats nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts müssen folgende Unterlagen über das Online-Portal eingereicht werden:
Eine Verlängerung des Aufenthalts aus privaten Gründen oder Urlaub haben keine Frist aufschiebende Wirkung.
Studienreisen ins Ausland (weltweit)
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen.
Studienreisen können mit einer Dauer von bis zu 12 Tagen über Aufenthaltspauschalen (siehe aktuelle PROMOS-Fördersätze) gefördert werden.
Hochschulangehörige der Universität Ulm, die eine Studienreise für Studierende oder DoktorandInnen der Universität Ulm organisieren, können einen Antrag auf eine PROMOS-Förderung einreichen.
Studienreisen können mit einer Aufenthaltspauschale pro Person und Tag gefördert werden. Die Höhe der Förderung berechnet sich folgendermaßen:
Länderspezifische Pauschale x Teilnehmerzahl x Tage
In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Länderpauschalen herunterladen und einsehen.
Es kann maximal ein begleitender Hochschulvertreter gefördert werden.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert. (Zur Berechnung siehe "Was umfasst die Förderung?")
Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!
Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert. (Zur Berechnung siehe "Was umfasst die Förderung?")
Die regelmäßigen Bewerbungsfristen für zukünftige Förderjahre lauten vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD wie folgt:
Eine Auswahlentscheidung wird 4 - 6 Wochen nach Bewerbungsschluss bekannt gegeben.
Der Förderzeitraum sollte spätestens sechs Monate nach Bewerbungsschluss beginnen. Sie können sich im Juni nicht für das folgende Jahr bewerben.
Nach Rücksprache können Förderanträge außerhalb der Bewerbungsfrist entgegengenommen werden.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular für Studienreise in der rechten Spalte und senden es per E-Mail oder Post an das International Office.