Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Stipendium

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2023/24 und 2024/25

Allgemeine Informationen

Universitäten erhalten ihre Fördermittel jährlich als Projekte bewilligt. Jedes Projekt hat eine zweijährige Laufzeit. Die Stipendienregeln und Stipendiensätze können sich von Projekt zu Projekt ändern. Aus welchem Projekt einzelne Studierende gefördert werden, liegt im Ermessen der International Offices. Sie sind dabei angehalten, die Mittel in jedem einzelnen Projekt bestmöglich auszuschöpfen und den Studierenden die größtmögliche Förderung zu gewähren.

Die Projektbudgets sind begrenzt. Daher ist es in der Regel nicht möglich, Studierende für die gesamte Dauer der Mobilität zu fördern, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum pro Semester. Man nennt das "finanzielle Förderung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit Zero-Grant-Tagen".

Die monatliche Stipendienhöhe ist gestaffelt nach Ländergruppen, abhängig von den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern. Bei diesen Stipendien im Rahmen von Erasmus+ handelt es sich aber auch nicht um Vollstipendien, sondern um Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund soll Studierenden mit geringeren Chancen der Zugang zum Programm erleichtert werden. Diese Studierenden können Sonderzuschüsse (Social Top-ups) bekommen, wenn sie

  • eigene Kind(er) haben, die sie mit ins Ausland nehmen
  • eine chronische Erkrankung haben oder einen Grad der Behinderung größer 20
  • die ersten in ihrer Familie sind, die ein Studium absolvieren (Erstakademiker*innen)
  • einen Job haben, den sie für das Auslandsstudium aufgeben müssen (erwerbstätige Studierende)

Studierende, die für mehr als die Hälfte der Reise an die Gastuniversität und zurück nach Hause emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können einen Zuschuss (Green Travel Top-up) und/oder ein Stipendium für die (zusätzlichen) Reisetage bekommen, die sie für das grüne Reisen benötigen (im Detail projektabhängig). Als nachhaltige Verkehrsmittel gelten:

  • Bus
  • Bahn
  • Fahrgemeinschaft
  • Fahrrad

Ausführliche Informationen zu Nachhaltigkeit und Inklusion.

Die Stipendien nach Kohorten

Wir fördern die Outgoings-Kohorte 2023/24 aus den Erasmus-Projekten 2022 und 2023 nach den jeweils geltenden Regeln dieser Projekte.

Die maximale Mobilitätsdauer pro Semester beträgt max. 6 Monate. Studierende erhalten eine finanzielle Förderung für eine Dauer von max. 4 Monaten pro Semester.

Studierende Monatssatz
Ländergruppe 1
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ferner: United Kingdom (Sonderregelung)
600 €
Ländergruppe 2
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
540 €
Ländergruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
490 €
Sonderförderung (Social Top-up) 250 €

Zuschuss für Nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-up)

  50 €
einmalig

Für nachhaltiges Reisen können bis zu vier zusätzliche Reisetage (hin und zurück) bei der Stipendienberechnung berücksichtigt werden.

Dabei wird davon ausgegangen, das regulär nur jeweils 1 Tag für die An- oder Abreise benötigt wird. Dieser Tag wird nicht berücksichtigt. Nur die Tage, die die zusätzlich benötigt werden. Beispiel: die Reise von Ulm nach Trondheim dauert mit dem Zug drei Tage. Dann kann für zwei Tage, die die Bahnreise länger dauert als der Flug, das Stipendium gewährt werden. Für Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können keine Reisetage bei der Stipendienberechnung berücksichtigt werden.

 

 

Wir fördern die Outgoings-Kohorte 2024/25 aus dem Erasmus-Projekt 2024 nach den jeweils geltenden Regeln dieses Projekts.

Die maximale Mobilitätsdauer pro Semester beträgt max. 6 Monate. Die Dauer, für die das Stipendium gewährt werden kann, wird deutlich kürzer ausfallen. Tatsächliche Zahlen können voraussichtlich erst im Juni 2024 veröffentlicht werden, nachdem die Mittel für die Universität Ulm bewilligt wurden.

Studierende Monatssatz
Ländergruppe 1
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ferner: United Kingdom (Sonderregelung)
600 €
Ländergruppe 2*
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
540 €
Ländergruppe 3*
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
540 €
Sonderförderung (Social Top-up) 250 €

Zuschuss für Nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-up)

  entfällt

Für nachhaltiges Reisen können bis zu sechs Reisetage (hin und zurück) bei der Stipendienberechnung berücksichtigt werden.

Für Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können max. 2 Reisetage (hin und zurück) bei der Stipendienberechnung berücksichtigt werden.

 

*Die Monatssätze für Ländergruppe 2 und 3 sind gleich.

 

Stipendienberechnung und -auszahlung

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

Nach Beendigung der Mobilität muss die exakte Dauer des Aufenthalts auf der Basis des Certificate of Mobility ermittelt und das Stipendium taggenau abgerechnet werden, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird.

Beispiel: Für ein Auslandssemester von einer maximalen Dauer von 6 Monaten wurde ein Stipendium für maximal 5 Monate bewilligt. Davon werden zunächst 70% als erste Rate zu Beginn der Mobilität ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Am Ende zeigt sich, dass die Mobilität nur 4 Monate und 17 Tage gedauert hat. Dann wird das Gesamtstipendium neu berechnet (4 Monate und 17/30 des Monatssatzes). Als Abschlussrate wird die Differenz zwischen der neu berechneten Stipendiensumme und der ersten Rate ausbezahlt.

Kontakt

(Sonder-)Zuschüsse (Top-Ups)

Die Beantragung der Zuschüsse ist einfach und kann im Bewerbungsportal Mobility-Online mit wenigen Klicks erledigt werden. Als Nachweis zum Antrag reicht eine ehrenwörtliche Erklärung. Vordrucke, Merkblätter sowie aktuelle Informationen gibt es zu gegebener Zeit für ausgewählte Teilnehmende am Erasmus+ Programm per eMail und in Mobility-Online.