Stipendien und Ländergruppen
Bei der finanziellen Förderung im Rahmen von Erasmus+ handelt es sich nicht um Vollstipendien, sondern um "Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten". Die Stipendiensätze sind gestaffelt nach Ländergruppen, abhängig von den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern. Die Stipendienhöhe sowie die Zuordnung einzelner Länder zu den verschiedenen Ländergruppen kann sich von Jahr zu Jahr verändern.
Förderzeitraum 2019/20 + 2020/21 + 2021/22 + 2022/23 | ||
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Studierende | Tagessatz | Monatssatz |
Ländergruppe 1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (UK: vorbehaltlich noch zu treffender BREXIT-Regelungen) | 15 € | 450 € |
Ländergruppe 2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 13 € | 390 € |
Ländergruppe 3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nord-Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 11 € | 330 € |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Nach Beendigung der Mobilität muss die exakte Dauer des Aufenthalts auf der Basis des Certificate of Mobility ermittelt und das Stipendium taggenau abgerechnet werden, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird.
Beispiel: Für ein Auslandssemester wurde ein Stipendium für maximal 5 Monate bewilligt. Davon werden zunächst 70% als erste Rate zu Beginn der Mobilität ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Am Ende zeigt sich, dass die Mobilität nur 4 Monate und 17 Tage gedauert hat. Dann wird das Gesamtstipendium neu berechnet (4 Monate und 17/30 des Monatssatzes). Als Abschlussrate wird die Differenz zwischen der neu berechneten Stipendiensumme und der ersten Rate ausbezahlt.
Sollte sich bei der Abschlussberechnung zeigen, dass der tatsächliche Aufenthalt länger war, so kann das Stipendium im Nachhinein nicht erhöht (verlängert) werden. Verlängerungen sind grundsätzlich einen Monat vor Auslaufen der bewilligten Mobilitätsdauer zu beantragen.
Zero Grant Förderung
Die EU-Kommission hat drei Arten der Förderung vorgesehen:
- Finanzielle Förderung der gesamten Mobilität mit einem Stipendium
- Ideelle Förderung der Mobilität ohne ein Stipendium = Zero Grant Förderung (denn alleine durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm genießen TeilnehmerInnen Vorteile)
- Kombination von finanzieller Förderung mit Zero Grant Tagen (die Mobilitätsdauer ist länger als die Stipendienlaufzeit).
An der Universität Ulm ist es unser Ziel, alle Studierenden in gleichem Umfang durch Stipendien zu unterstützen und keine Zero Grant Förderung zu vergeben. Bei hohen Teilnehmerzahlen und begrenzten Stipendienmitteln kann es aber durchaus sein, dass wir nicht immer alle Mobilitäten für die gesamte Dauer, sondern nur anteilig fördern können, indem wir z.B. für Aufenthalte von 6 Monaten Dauer eine Förderung für 5 Monate bewilligen (Kombination von finanzieller Förderung mit Zero Grant Tagen).