Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Das Learning Agreement

Informationen für Outgoings

Kontakt

Das Learning Agreement ist eine verbindliche Studienvereinbarung zwischen diesen drei Parteien: den Studierenden, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, der Gasthochschule (Receiving Institution) und der Heimathochschule (Sending Institution).

Ziel des Learning Agreements ist es, für eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandsstudiums zu sorgen und sicherzustellen, dass die im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Komponenten (Components) den Studierenden an der Heimathochschule für ihr Studium anerkannt werden.

  • Die Studierenden verpflichten sich, die im Learning Agreement aufgeführten Components vollständig zu absolvieren (d.h., Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und mit den von der Gasthochschule vorgegebenen Leistungsnachweisen wie z.B. Prüfungen, Hausarbeiten, etc. abzuschließen).
  • Die Gasthochschulen (i.d.R. vertreten durch einen Erasmus+ Coordinator im jeweiligen Studienfach) bestätigen, dass die gewählten Veranstaltungen angeboten werden und von den Studierenden auch belegt werden dürfen.
  • Die Universität Ulm als Heimathochschule (vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. Stellvertreter im Studienfach der Studierenden / in Humanmedizin bzw. Physik die Erasmus+ Fachkoordinator*in) gewährleistet und dokumentiert die vollständige Anerkennung der erfolgreich an der Gasthochschule absolvierten Veranstaltungen.
Components

Components im Sinne von Erasmus+ sind in sich abgeschlossene und formal strukturierte Lerner­fahrungen mit Lernergebnis­sen, Credits und Bewertungen. Dies können ganze Module sein oder auch einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien), Laborpraktika (Laboratory Work), aber auch Abschlussarbeiten (Bachelor Thesis, Master Thesis) oder Forschungstätigkeiten zur Vorbereitung einer Doktorarbeit. Wenn nachfolgend auch von „Veranstaltungen“, „Kursen“ oder „Kurswahl“ die Rede ist, so ist dies im­mer im Sinne dieser Definition von Component zu verstehen.

Häufig gestellte Fragen zum Erasmus+ Learning Agreement (FAQs)

Üblicherweise wird ein erster Entwurf des Learning Agreement: Before the Mobility mit der Bewerbung bei der Gasthochschule eingereicht.

Dieses Learning Agreement: Before the Mobility sollte vor Antritt der Mobilität abgeschlossen (d.h. von allen drei Parteien unterschrieben) und eine Kopie beim International Office per eMail eingereicht worden sein.

Sofern Ihnen die Zusage / Unterschrift der Gasthochschule fehlt, müssen Sie sich zeitnah nach Ihrer Ankunft dort um die Einholung kümmern. Das Stipendium (Mobilitätsbeihilfe) wird erst ausbezahlt, nachdem uns ein gültiges Learning Agreement: Before the Mobility vorliegt!

Wir erwarten, dass Studierende der Universität Ulm im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts mind. 20 ECTS pro Semester* absolvieren. Dies kann zweierlei bedeuten:

  • Es werden an der Gasthochschule Components im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt, die im Learning Agreement in Tabelle A erfasst werden. Dies können Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen oder Zusatzleistungen sein.
  • Die im Ausland belegten Components haben einen Umfang von weniger als 20 ECTS, werden aber an der Universität Ulm mit mindestens 20 ECTS anerkannt und im Learning Agreement in Tabelle B ausgewiesen. Dies können Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen, aber keine Zusatzleistungen sein.

Wenn in Tabelle A mehr ECTS ausgewiesen sind als es in Tabelle B gibt, weil im Ausland z.B. Zusatzleistungen erbracht werden, muss diese Differenz im Feld "Reason for non-recognition of any component(s)" erläutert werden. (Sofern Sie nicht die Learning Agreement-Formulare der Universität Ulm verwenden, müssen Sie diese Erläuterung in einem Anhang beifügen.)

In anderen Worten: entweder in Tabelle A oder in Tabelle B sollten Sie auf mindestens 20 ECTS kommen. Eine Unterschreitung ist nur unter besonderen Umständen zulässig, die schriftlich dokumentiert sein müssen.

*In Ländern oder an Universitäten, die keine Semesterstruktur haben oder die ECTS nicht anwenden, gilt: zwei Drittel des regulären Work Loads.

Grundsätzlich ist es das Ziel von Erasmus+, dass Auslandsstudienaufenthalte sich nicht studienverlängernd auswirken, sondern dass die im Ausland erfolgreich absolvierten Components an der Heimathochschule auf den Abschluss und Studiengang angerechnet werden, in dem man eingeschrieben ist.

Welche Kurse einem als Pflichtveranstaltung oder Wahlpflichtveranstaltung angerechnet werden können, ist mit den zuständigen Prüfungsausschüssen zu klären (Ausnahmen: In Physik Professor S. Huelga, in der Humanmedizin Frau Leins und Frau Grab).

Selbstverständlich kann man auch einzelne Kurse wählen, die einem nicht angerechnet werden. Aber die Mehrzahl der Kurse bzw. ECTS sollten angerechnet werden. Aus diesem Grund sollte man den Erasmus-Aufenthalt rechtzeitig im Studium einplanen, und nicht erst, wenn es so gut wie keine anrechenbaren Studienleistungen mehr zu erbringen gibt.

Alle Lehrveranstaltungen, die an der Gasthochschule belegt werden, müssen im Learning Agreement in Tabelle A aufgelistet werden. Alle Lehrveranstaltungen, die angerechnet werden, müssen in Tabelle B aufgeführt werden. Für alle Lehrveranstaltungen, die belegt, aber nicht angerechnet werden, muss eine Begründung vorgelegt werden (reason for non-recognition of any component).

Doch auch unsere Partnerhochschulen haben Auflagen und Einschränkungen, die manchmal dazu führen, dass eingereichte Learning Agreements oder einzelne Components abgelehnt werden (die tatsächliche Praxis kann an den einzelnen Gasthochschulen variieren).

Mögliche Gründe:

  • Component wird nicht während des geplanten Mobilitätszeitraumes angeboten (auch möglich bei ganzjährigen Veranstaltungen, wenn die Mobilität nur ein Semester dauert);
  • Studierende erfüllen nicht die Anforderungen für bestimmte Components (z.B. Sprachkenntnisse, fachliche Vorkenntnisse, Studienniveau);
  • Teilnehmerbeschränkungen;
  • Component wird nicht von dem Fachbereich/von der Fakultät angeboten, mit der das Austauschabkommen besteht (die meisten Partnerhochschulen gestatten i.d.R. die Belegung von 1-2 Components pro Semester aus anderen Fachbereichen/Fakultäten, es besteht aber kein Anspruch darauf);
  • Manche Partnerhochschulen genehmigen keine Components, die nicht an der Heimathochschule angerechnet werden;
  • Manche Partnerhochschulen genehmigen auch keine Components, die an der Heimathochschule nicht auf den Abschluss angerechnet werden;
  • Manche Partnerhochschulen genehmigen keine Components, die über die Zahl von 30 ECTS pro Semester hinausgehen. 

Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass sich nach Ankunft an der Gasthochschule herausstellt, dass einige gewählte Veranstaltungen doch nicht angeboten werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen kommt oder die Veranstaltung nicht in der erwarteten bzw. angekündigten Sprache abgehalten wird. In diesen Fällen ist es möglich, innerhalb der ersten Wochen nach Semesterbeginn Änderungen der Kurswahl und ggf. der Anrechnung vorzunehmen.

Sie können Kurse in Ihrem Learning Agreement ebenso in Mobility Online digital unter dem Reiter "Während des Aufenthalts - Änderungen Learning Agreement" hinzu- bzw. abwählen. Bitte ändern Sie NICHT das ursprüngliche digitale Learning Agreement, da die Daten ansonsten verloren gehen, sondern warten, bis Sie für den Schritt freigeschaltet werden.

Sollte es Probleme beim digitalen Learning Agreement geben, können Sie im Notfall die doc-Vorlage verwenden und Ihre Änderungen in Tabelle A2 bzw. B2 eintragen.

Im Übrigen können nicht nur Studierende eine Änderung des Learning Agreements veranlassen; auch die Gasthochschule oder die Heimathochschule können um eine Änderung bitten.

7 Wochen-Regel (5-2): Jede der drei Parteien (Studierende / Gasthochschule / Heimathochschule) kann innerhalb von fünf Wochen ab dem regulären Semesterbeginn an der Gasthochschule Änderungen beantragen. Sämtliche Änderungen bedürfen der Zustimmung aller drei Parteien. Die anderen Parteien müssen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine Lösung finden und den Änderungen am Learning Agreement zustimmen.

Wenn das akademische Jahr sich in kürzere Abschnitte gliedert (Terms oder Perioden von einem halben Semester, wie an den meisten skandinavischen Universitäten), so können auch hier zu Beginn jedes Terms oder Periode Änderungen vorgenommen werden. Allerdings sollten diese Änderungen früher beantragt und spätestens bis zur Mitte des Terms bzw. der Periode genehmigt sein.

Alle Veranstaltungen, die im Learning Agreement aufgeführt sind und die an der Gasthochschule erfolgreich absolviert werden (=bestanden), müssen anerkannt werden. Diese Verpflichtung aus dem Learning Agreement bindet sowohl die Studierenden wie die Heimathochschule. Man kann nicht nach Beendigung der Mobilität auswählen, welche Veranstaltungen man anerkannt haben möchte oder nicht.

Nicht bestandene Veranstaltungen werden nicht angerechnet (auch nicht als "nicht bestanden").

Wird eine Veranstaltung, die im Learning Agreement aufgeführt ist, nicht abgeschlossen (z.B. durch nicht Antreten einer Prüfung) gilt dies als Bruch des Learning Agreements und kann zur vollständigen oder teilweisen Rückforderung des Stipendiums führen.

Grundsätzlich muss immer eine Kopie des Learning Agreements im International Office eingereicht werden (per eMail an outgoings(at)uni-ulm.de ist ausreichend), egal ob es sich um die Version Before the Mobility oder During the Mobility handelt.

Nach Beendigung der Mobilität ist die Einhaltung des Learning Agreements sowie eventueller Änderungen durch das Einreichen folgender Dokumente zu belegen:

  • Kopie des Transcript of Records (Notenspiegel - sollte i.d.R. innerhalb von 5 Wochen nach Ende der Prüfungsperiode bzw. der Notengebung von der Gasthochschule ausgestellt werden)
  • Kopie des Ulmer Notenspiegels, aus dem die Anrechnung der im Ausland absolvierten Veranstaltungen hervorgeht (sollte innerhalb von weiteren 5 Wochen nach Erhalt des Transcript of Records und Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen verfügbar sein).

Die Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm müssen im Rahmen der EU Survey Online-Umfrage über das Anerkennungsverfahren berichten; und auch das International Office muss über den Umfang der Anerkennung Bericht erstatten.

Learning Agreement: Formulare

Bitte erstellen Sie Ihr Learning Agreement digital über Mobility Online. Verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare nur im Notfall und sprechen das zuvor mit uns ab (outgoings(at)uni-ulm.de).

Für das Learning Agreement After the Mobility gibt es keine eigenen Formulare zum Ausfüllen. Es müssen aber folgende Nachweise erbracht werden:

  • Ein Transcript of Records, erstellt von der Gasthochschule, das alle absolvierten Lehrveranstaltungen und die erzielten Leistungen dokumentiert (Bestätigung Tabelle A)
  • Ein Transcript of Records (Notenspiegel), erstellt von der Heimatuniversität, dass die Anerkennung aller bestandenen Lehrveranstaltungen und umgerechneten Noten dokumentiert (Bestätigung Tabelle B).

Die Gasthochschulen sind dazu angehalten, die Transcripts innerhalb von 5 Wochen nach Beendigung der Prüfungsphase auszustellen, bzw. 5 Wochen nach Vergabe der Noten. Die Heimathochschulen sollen das Anerkennungsverfahren innerhalb von 5 Wochen nach Vorliegen des Transcripts der Gasthochschule abschließen.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland ist kein Automatismus. Studierende müssen selbst den Antrag ausfüllen und mit den erforderlichen Informationen beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf den <link studium pruefungsverwaltung anerkennungen internal-link-new-window internen link in neuem>Seiten des Studiensekretariats.

Ausnahme: Studierende der Humanmedizin beantragen eine Äquivalenzbescheinigung der im Ausland absolvierten Studienleistungen im Studiendekanat Medizin (Formulare unterschiedlich für klinischer Abschnitt / PJ). Beim International Office ist eine Kopie der Äquivalenzbescheinigung des Studiendekanats für Medizin einzureichen.

Bitte füllen Sie die Formulare ausschließlich am PC aus!

In einigen Feldern sind die möglichen Antworten in Dropdown-Listen hinterlegt, um falsche Antworten auszuschließen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die entsprechenden Daten / Codes für die Berichterstattung an die EU-Kommission verwendet werden müssen, weil es dabei keine Diskrepanzen und Widersprüche geben darf.

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Informationen zum Ausfüllen der Learning Agreement Formulare

Erstellung des Learning Agreements

Das Ausfüllen der Formulare obliegt grundsätzlich den Studierenden. Allerdings ist es nicht damit getan, einerseits die Veranstaltungen (Components) an der Gasthochschule einzutragen und andererseits die Veranstaltungen/Module aufzulisten, die man dafür anerkannt haben möchte, und dann die Unterschriften der Koordinatoren an der Gasthochschule einerseits sowie der VertreterInnen der Prüfungsausschüsse / FachkoordinatorInnen Medizin/Physik andererseits einzuholen. Die Inhalte des Learning Agreements müssen vorab zwischen allen drei Parteien abgestimmt werden. Nur solche Components, die von allen drei Parteien gewünscht bzw. befürwortet werden, können im Learning Agreement erfasst werden.

Hilfe zum Ausfüllen des Learning Agreements

Staatsangehörigkeit: Anzugeben ist der Staat, dem die Person verwaltungstechnisch angehört und von dem der Personalausweis bzw. Reisepass ausgestellt wird.

Fach und Fächercode: Bei ERASMUS wird eigentlich nie danach gefragt, wie die Studiengänge heißen, in denen man an der Heimathochschule bzw. der Gasthochschule eingeschrieben ist, da es hier eine schier unendliche Vielfalt von Programmen und Namen gibt. Stattdessen werden die Studiengänge einem Fachgebiet zugeordnet, die wiederum durch einen Fächercode benannt werden.

Bitte wählen Sie nicht einen Fächercode nach eigenem Ermessen aus. In manchen Fächern ist die Zuordnung zu den jeweiligen Fächercodes nicht eindeutig. Stattdessen ist entscheidend, was das entsprechende Austauschabkommen mit der Gasthochschule vorsieht. Entnehmen Sie bitte den für Sie gültigen Fächercode Ihrem Nominierungsbrief.

In den Learning Agreement-Formularen der Universität Ulm gibt es an dieser Stelle ein Drop-Down-Menü, in dem nur die Fächercodes und Studiengänge hinterlegt sind, die für die Universität Ulm relevant sind.

Studienzyklus (Mobilitätsniveau): Bei dieser Frage geht es darum, auf welchen Studienzyklus diese Erasmus+ Mobilität angerechnet wird (Mehrfachförderung) und auf welchen Studienzyklus die im Ausland absolvierten Studienleistungen angerechnet werden.

Sollten Sie den Auslandsaufenthalt unmittelbar nach Einreichung der Bachelor-Arbeit antreten, so sind Sie vermutlich noch im Bachelor eingeschrieben. I.d.R. können die Studienleistungen aus dem Ausland aber nur noch für den Master angerechnet werden. Dann ist auf den Learning Agreements das Master-Niveau anzugeben. Denken Sie daran, sich rechtzeitig umzuschreiben!

EQF-6 ISCED-6 First Cycle Bachelor

Long

Cycle

Diplom

Staatsexamen

EQF-7 ISCED-7 Second Cycle Master
EQF-8 ISCED-8 Third Cycle Promotion  

EQR = European Qualification Framework

ISCED = International Standard Classification of Education

Hochschulcode: Der Erasmus Hochschulcode ist ein eindeutiger Identifikationscode, den alle am Erasmus-Programm teilnehmenden Hochschulen aus Programmländern mit der Erasmus Charta (ECHE) erhalten haben. Er besteht aus einem Länderkürzel, dem Städtenamen (max. 8 Zeichen) sowie einer laufenden Nummer.

Der Erasmus Hochschulcode der Universität Ulm lautet: D ULM01
Sie finden den Erasmus Code Ihrer Gasthochschule im Nominierungsbrief oder auf der Seite Erasmus-Partnerhochschulen.

Kontaktperson: Gemeint ist eine Person, die als Ansprechpartner*in in verwaltungstechnischen und organisatorischen Fragen fungiert. Es dürfte sich dabei in aller Regel um eine Person im International / Erasmus Office handeln.

Ausbildungskomponenten: Components im Sinne von Erasmus+ sind in sich abgeschlossene und formal strukturierte Lernerfahrungen mit Lernergebnissen, Credits und Bewertungen. Dies können ganze Module sein oder auch einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien), Laborpraktika (Laboratory Work), aber auch Abschlussarbeiten (Bachelor Thesis, Master Thesis) oder Forschungstätigkeiten zur Vorbereitung einer Doktorarbeit.

Geplante Dauer der Mobilität: Angabe des voraussichtlichen Startmonats sowie Endmonats der Mobilität.

Hiermit sind Beginn und Ende der akademischen Verpflichtungen an der Gasthochschule gemeint, i.d.R. von Vorlesungsbeginn bis Ende der Prüfungsphase. Ferner können weitere Veranstaltungen berücksichtigt werden, bei denen Anwesenheitspflicht herrscht (z.B. bei fixen Einschreibeterminen; arbeitsmedizinische Untersuchung vor Aufnahme von PJ-Tertialen); ggf. Teilnahme an einem Orientierungsprogramm oder einem Sprachkurs an der Gasthochschule, sofern dieser im Learning Agreement aufgeführt ist.

Sprachkurse bei anderen Anbietern werden nicht im Learning Agreement erfasst und der Zeitraum wird bei Berechnung der Mobilitätsdauer nicht berücksichtigt. Frühere Anreise bzw. spätere Abreise zählen ebenfalls nicht zur Mobilität!

Eine Mobilität zu Studienzwecken muss mindestens drei Monate (90 Tage) dauern und kann längstens 12 Monate (360 Tage) dauern.

Tabelle A: Hier sind Kurs- bzw. Modulnummern, Veranstaltungstitel sowie ECTS aller Components anzugeben, die an der Gasthochschule besucht werden sollen, und zwar genau so, wie sie in den dortigen Course Catalogues  (Vorlesungsverzeichnisse, Modulhandbücher o.ä.) aufgelistet sind, unabhängig davon, ob es sich um Pflichtveranstaltungen, Wahl- oder Wahlpflichtveranstaltungen oder um (freiwillige) Zusatzleistungen handelt.

Leistungspunkte: An der Universität Ulm sowie an den meisten – aber nicht allen – unserer Partnerhochschulen wird das European Credit Transfer System (ECTS) als Leistungspunktesystem verwendet. Falls ein anderes Credit-System verwendet wird, ist dies anzugeben, falls möglich mit einem Weblink, über den Erläuterungen zu diesem System aufzufinden sind.

Werden an der Gasthochschule Vorbereitungsarbeiten für eine Abschlussarbeit durchgeführt (Thesis Research oder Doctoral Work), so ist es nicht zwingend erforderlich, dafür ECTS zu vergeben. Nur, wenn die Prüfungs- oder Promotionsordnung an der Heimatuniversität dazu Vorgaben macht, müssen die entsprechenden ECTS in der Tabelle B erfasst werden.

Niveau der Sprachkenntnisse: Diese Frage zielt nicht zwangsläufig auf die Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache im Gastland ab, sondern auf die Hauptunterrichts- und Arbeitssprache. Sofern Components in verschiedenen Sprachen gewählt wurden (Landessprache / Englisch), ist die Sprache als Main Language of Instruction anzugeben, in der die meisten Veranstaltungen gehört werden sollen. Das Sprachniveau ist nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen anzugeben:
CEFR = Common European Framework of Reference for Languages

Maßgeblich sind die sprachlichen Anforderungen durch die Gasthochschule (siehe Nominierungsbrief). Sofern dort nichts anderes angegeben ist, sollte für Englisch mindestens Niveau B2 und für andere Sprachen mindestens Niveau B1 angekreuzt werden. Muttersprachler kreuzen bitte „Native Speaker“ an.

Sofern Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Learning Agreement erstellen, noch nicht das erforderliche Sprachniveau haben, verpflichten Sie sich durch das Learning Agreement dazu, Ihre Sprachkenntnisse bis zu Beginn der Mobilität auf dieses Niveau zu bringen. Sie erhalten dazu zu gegebener Zeit Lizenzen für den Online Linguistic Support (OLS), über den Sie einen Sprachtest absolvieren müssen und ggf. einen Sprachkurs absolvieren können.

Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR)

Kompetenzniveau

A

B

C

Kompetenz-beschreibung

Basic User

Elementare Sprachverwendung

Independent User

Selbstständige Sprachverwendung

Proficient User

Kompetente Sprachverwendung

Niveaustufe

A1

A2

B1

B2

C1

C2

Beschreibung des Referenzniveaus

Breakthrough
oder Beginner

Einstieg

Waystage oder Elementary

Grundlagen

Threshold oder Intermediate

Mittelmaß

Vantage oder Upper intermediate

gutes Mittelmaß

Effective Operational Proficiency oder Advanced

fortgeschrittene Kenntnisse

Mastery oder Proficiency

exzellente Kenntnisse

 

Hier sind Weblinks zu den Kurs- bzw. Modulbeschreibungen der gewählten Components anzugeben, in derselben Reihenfolge wie sie in der Tabelle A angegeben wurden. Wenn es keine solchen Kurs- oder Modulbeschreibungen an der Partnerhochschule gibt, ist dies zu vermerken. In dem Fall sollte wenigstens ein Link zum Vorlesungsverzeichnis oder einer Kursliste für Erasmus+ Studierende der Partnerhochschule angegeben werden. Falls es dies auch nicht gibt, ist dies ebenfalls zu vermerken.

Gründe für die Nicht-Anerkennung einzelner Komponenten: Wenn Components, die in Tabelle A aufgeführt wurden, nicht auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet und daher nicht in Tabelle B berücksichtigt werden, so müssen die Gründe dafür erläutert werden. Das Learning Agreement-Formular der Universität Ulm enthält dafür ein eigenes Feld. Wenn Sie ein anderes Formular verwenden, müssen Sie diese Begründungen in einem Anhang (Annex) aufführen, der ebenfalls von allen drei Parteien bestätigt werden muss und von dem eine Kopie beim International Office eingereicht werden muss.

Formulierungsvorschläge für mögliche Gründe für eine Nicht-Anrechnung:

  • The student has already accumulated the number of credits required for his/her degree in this field/specialization and does not need some of the credits gained abroad.
  • There is no equivalent component in the student’s study programme at Ulm University.
  • The student takes the component [xyz] out of personal interest. Although the credits cannot be recognized, Ulm University encourages its students to take extra courses outside their main academic subject and approves the selection of this component.

Tabelle B: In dieser Tabelle wird beschrieben, wie die an der Gasthochschule absolvierten Components an der Universität Ulm angerechnet werden.

  • Pflichtveranstaltungen: Verwenden Sie die Angaben aus dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs an der Universität Ulm für die Kurs- bzw. Modulnummern, Veranstaltungstitel und ECTS.
  • Wahlpflichtveranstaltung: Verwenden Sie die Angaben der Gasthochschule für Titel und ECTS. Wenn es keinen äquivalenten Kurs der Universität Ulm gibt, muss keine Prüfungsnummer angegeben werden.

Studienleistungen, die nicht an der Universität Ulm anerkannt werden (Zusatzleistungen), werden nicht in Tabelle B aufgeführt. Es muss aber eine Begründung für die Nicht-Anerkennung gegeben werden (Siehe: Reasons for non-recognition of any component).

Im Erasmus+ Programm wird nicht erwartet, dass die jeweiligen Components eins-zu-eins angerechnet werden. In der Summe sollten aber in Tabelle B etwa gleichviele ECTS ausgewiesen sein, wie in Tabelle A. Sollte die Zahl der Credits signifikant differieren, ist es wichtig eine entsprechende Begründung dafür zu dokumentieren.

Verantwortliche Person: Hier ist die Person gemeint, die die Umsetzung des Learning Agreements gewährleistet und zur Unterschrift berechtigt ist:

  • An der Universität Ulm (Sending Institution): Für die Genehmigung und Unterzeichnung der Learning Agreements sind die jeweiligen Vorsitzenden der Fachprüfungsausschüsse zuständig (chair of the examination board). Vertretungsweise kann auch ein anderes Mitglied des Prüfungsausschusses (member of the examination board) das Learning Agreement unterschreiben.
    Ausnahmen:
    • Humanmedizin: Frau C. Grab (Fachkoordinatorin)
    • Physik/Wirtschaftsphysik/Biophysik: Professor S. Huelga (Fachkoordinatorin)
  • An der Gasthochschule (Receiving Institution): Dies sind üblicherweise die Erasmus+ Fachkoordinator*innen (departmental coordinators).
    Namen und Kontaktinformationen finden Sie in Ihrem Nominierungsbrief „Informationen zur Bewerbung an der Gasthochschule“) sowie auf den Webseiten der International Offices unserer Partnerhochschulen.

 

Learning Agreement: Während der Mobilität: Jegliche Änderungen des Studienvorhabens müssen zeitnah beantragt und genehmigt werden und durch ein Learning Agreement: During the Mobility dokumentiert werden.

Bei der Änderung der Kurswahl sind die Gründe anzugeben. Ausserdem muss kenntlich gemacht werden, ob es sich um abgewählte (deleted) oder neu hinzugewählte (added) Components handelt. 

Gründe für das Entfernen einer Komponente

deleted

Gründe für das Hinzufügen einer Komponente

added

Zuvor ausgewählte Ausbildungskomponente ist an der Aufnahmeeinrichtung nicht verfügbar

Previously selected educational component is not available at the Receiving Institution

Entfernte Komponente wird ersetzt

Substituting a deleted component

Unterrichtssprache der Komponente weicht von der zuvor im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Sprache ab

Component is in a different language than previously specified in the course catalogue

Mobilitätsphase wird verlängert*

Extending the mobility period

Terminliche Überschneidung

Timetable conflict

Sonstige (sind im Learning Agreement zu erläutern)

Other (please specify)

Sonstige (sind im Learning Agreement zu erläutern)

Other (please specify)

*Anträge auf Verlängerung der Mobilität müssen von den Studierenden spätestens einen Monat vor dem ursprünglich vorgesehenen Enddatum (s. Grant Agreement) eingereicht werden.

Unterschriften: Das Learning Agreement (Before the Mobility aber auch During the Mobility) sollte erst dann ausgefüllt werden, wenn die Inhalte zwischen allen drei Parteien (Studierende, Gasthochschule, Fachprüfungsausschuss / Fachkoordinatorin an der Universität Ulm) abgestimmt wurden. Zu diesem Zweck kann das ausgefüllte PDF-Formular zwischen den Parteien hin und hergeschickt werden, damit jede Partei ggf. Änderungen vornehmen kann.

Danach muss es von allen drei Parteien unterschrieben werden. Originalunterschriften auf den Dokumenten sind nicht erforderlich und damit auch kein Briefversand. Digitale Unterschriften sind ebenso erlaubt wie digitale Kopien. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Learning Agreements zu unterschreiben:

  • Die Dokumente können ausgedruckt, von Hand unterschrieben, wieder eingescannt, als PDF gespeichert und dann als eMail-Attachment  verschickt werden. (Dokumente bitte nicht abfotografieren und als Bilddatei verschicken! Es besteht die Möglichkeit, in den PC-Pools Dokumente zu scannen; notfalls können die Learning Agreements auch im International Office gescannt werden.)
  • Die Dokumente können digital signiert werden. Dies ist sowohl mit dem Adobe Acrobat Pro, aber auch mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader möglich. Nachdem die erste digitale Signatur erteilt ist, können die Formularinhalte nicht mehr geändert werden.

Digitale Signaturen, bei denen Sie Ihren Namen in ein Textfeld eintippen, der dann mit einem handschriftlich wirkenden Schriftfont angezeigt wird, sind nicht zulässig!

Eine Reihenfolge, in der die Unterschriften erteilt werden müssen, ist nicht vorgegeben. Üblicherweise sollten die Studierenden zuerst unterschreiben.

  • Wenn Sie noch an der Heimathochschule sind, sollten als nächstes die Vertreter der Heimathochschule (Prüfungsausschüsse / Fachkoordinatorin), zuletzt die Vertreter der Gasthochschule (i.d.R. Erasmus+ Coordinators im Fachbereich) unterschreiben.
  • Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, können aber auch die Vertreter der Gasthochschule vor den Vertretern der Heimathochschule unterschreiben.

Auf diese Weise kann man sich einmal das Einscannen ersparen und die Qualität der Dokumente bleibt besser.

Wichtig: Sobald ein Learning Agreement Formular (Before the Mobility bzw. During the Mobility) von allen drei Parteien unterschrieben wurde, muss auch eine Kopie beim International Office eingereicht werden (per eMail an outgoings(at)uni-ulm.de ausreichend). Für die Einreichung/Weiterleitung sind die Studierenden verantwortlich.

Kontakt

Allgemeine Fragen
Einreichung der Kopien

outgoings(at)uni-ulm.de

Genehmigung / Unterschrift
Anrechung von Studienleistungen

Vorsitzende der jeweiligen Fachprüfungsausschüsse

Ausnahmen:
Informatik: Professor Dr. Jacobo Toran
Physik:    Professor Dr. Susana Huelga
Medizin:  Frau Grab / Frau Leins

Provisions applying if the student does not complete successfully some educational components:

Educational components not successfully completed abroad will not be recognized; the number of recognizable credits will be reduced and equivalent components deleted in order to adjust to this reduction. However, the student may choose to take an equivalent exam at Ulm University for each component not sucessfully completed abroad after completion of the mobility period, in due time before finishing the degree.

Auch wenn die Zusage über Art und Umfang bereits im Learning Agreement erteilt wurde, ist es aus administrativen Gründen erforderlich, dass hierzu ein formaler Antrag gestellt wird:

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (unter "Allgemeine Formulare")

Zusammen mit dem Antrag sind einzureichen:

  • Learning Agreement (Before the Mobility)
  • Learning Agreement (During the Mobility)
  • Learning Agreement (After the Mobility) bzw. Transcript of Records der Gasthochschule

Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist und das Studierendensekretariat die Leistungen verbucht hat, ist ein Ausdruck des Notenspiegels sowie eine Kopie des Transcript of Records der Gasthochschule beim International Office einzureichen (outgoings(at)uni-ulm.de)

Kontakt

Für die Anerkennung der Studienleistungen sind die Prüfungsausschüsse  zuständig.

Ausnahmen:
Informatik: Professor Dr. Jacobo Toran
Physik: Professor Dr. Susana Huelga

Für die Verbuchung der Studienleistungen ist das Studiensekretariat zuständig.
Ansprechpartner

Studierende (Klinik): Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist und das Studiendekanat Medizin die Leistungen verbucht hat, ist ein Ausdruck des Notenspiegels (Studiendekanat) sowie eine Kopie des Transcript of Records der Gasthochschule beim International Office einzureichen.

Studierende (PJ): Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, ist eine Kopie der PJ-Bescheinigung (Anlage 1+2) sowie des Anerkennungsbescheids des Landesprüfungsamts beim International Office einzureichen.

Kontakt

Für die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland für Studierende der Humanmedizin ist das Landesprüfungsamt zuständig.

Das Studiendekanat Medizin stellt auf Antrag Äquivalenzbescheinigungen für die im Ausland erbrachten Studienleistungen aus.