Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie
Prüfungszeiträume Psychologie
Der erste Prüfungszeitraum erstreckt sich immer über die letzte Vorlesungswoche und die darauffolgenden drei Wochen, der zweite Prüfungszeitraum über die drei letzten Wochen vor Vorlesungsbeginn und die erste Vorlesungswoche des darauffolgenden Semesters.
Bekanntgabe der Klausurtermine
Die Veröffentlichung der Klausurtermine erfolgt im Wintersemester in der Regel Mitte November, im Sommersemester Mitte Mai.
Beachten Sie aber, dass Änderungen auch nach der Veröffentlichung auf dieser Seite noch möglich sind.
Der Einlass erfolgt in der Regel ca. 10 Minuten vor dem Start. Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungsraum ein.
Prüfungstermine Psychologie WiSe 2025/26
Bachelor
| PRÜFUNG | 1. Prüfungszeitraum | 2. Prüfungszeitraum |
| Statistik I | 02.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H 45.1, H 45.2, 47.2.101 | 10.04.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H45.2 |
| Statistik II | 27.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501 | / |
| Forschungsmethoden | 24.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H 45.1, H 45.2, 47.2.101 | 08.04.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 |
| Biologische Psychologie und Gesundheit, Prävention & Rehabilitation | 18.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 | 01.04.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 |
| Differentielle Psychologie | 16.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 | 30.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 43.2.104 |
| Entwicklungspsychologie | 03.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 | 09.04.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 43.2.104, H 45.1 |
| Sozialpsychologie | 23.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H 45.2 | 02.04.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H 45.1, 43.2.104 |
| Störungs- und Verfahrenslehre I | 11.02.2026 Start: 14:15 Uhr 47.0.501, H 45.1, H45.2 | 23.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 |
| Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie | 25.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 | 10.04.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501, 43.2.104 |
| Grundlagen der Medizin und Pharmakologie | 17.02.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, 47.2.101, 43.2.104 | 27.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501, H45.1, 43.2.104 |
Master Psychologie
| PRÜFUNG | 1. Prüfungszeitraum | 2. Prüfungszeitraum |
| Forschungsmethoden I | 19.02.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501, H 45.1, H45.2 | 31.03.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501, H 45.2 |
| Fortgeschrittene psychologische Diagnostik | 10.02.2026 Start: 8 Uhr 47.0.501 | 09.04.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501 |
| Personalauswahl und berufliche Eignungsdiagnostik | 24.02.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501 | 26.03.2026 Start: 09:30 Uhr 47.0.501 |
Master KliPP
| PRÜFUNG | 1. Prüfungszeitraum | 2. Prüfungszeitraum |
| Forschungsmethoden I | 19.02.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501, H 45.1, H45.2 | 31.03.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501, H 45.2 |
| Angewandte Psychotherapie | 27.02.2026 Start: 12:30 Uhr H 45.2 | 26.03.2026 Start: 12:30 Uhr 47.0.501 |
Im WiSe 2025/26 sind alle Klausuren auch im zweiten Prüfungszeitraum offen für Erstversuche.
(gesamt: Änderungen vorbehalten; Angaben im LSF sind verbindlicher)
FAQ zum Thema Prüfungen
Prüfungsunfähigkeit
Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.
Wiederholung bestandener Prüfungen
Im Bachelor Psychologie FSPO 2025 darf nach §12 eine bestandene Pflichtmodulprüfung (d.h. keine Prüfungen aus dem Wahlpflicht- oder Ergänzungsbereich) in Form einer Klausur (d.h. keine schriftlichen Ausarbeitungen, mündlichen Prüfungen, etc.) zum Zwecke der Notenverbesserung zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal wiederholt werden. Gewertet wird die beste bestandene Prüfung. Wenn Sie eine Prüfung wiederholen wollen, melden Sie sich zu dieser per E-Mail ans Studiensekretariat (studiensekretariat(at)uni-ulm.de) an.
Diese Regelung gilt nur für die FSPO 2025. In allen anderen FSPOs und den Masterstudiengängen gibt es keine Möglichkeit eine bereits bestandene Prüfung zu wiederholen.
Regelung zu Wiederholungsprüfungen
Für Personen, die sich nach erfolgter Anmeldung zu einer Prüfung krank melden (ordnungsgemäß mit Attest) oder unentschuldigt nicht erscheinen und in der darauf folgenden Prüfung (d.h. in der Wiederholungsprüfung) nicht bestehen, besteht kein Anspruch auf eine zeitnahe erneute Wiederholungsprüfung. Es kann somit der Fall eintreten, dass die relevante Prüfung dem Studienplan entsprechend erstmals nach Ablauf von zwei Semestern wieder angeboten wird. Abweichend von dieser Regelung gilt für die Prüfungen Statistik I und Statistik II, dass sie auch im Prüfungszeitraum des Semesters, in dem die Lehrveranstaltung nicht stattfindet, mindestens einmal angeboten werden.
Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine
Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (oft mündliche Prüfungen) können nach Absprache mit der*dem Prüfer*in gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):
- Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
- Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
- Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
- An dem/den regulären Prüfungstermin(en) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
- Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
- Es handelt sich um eine*n Leistungssportler*in, die*der an einem Wettkampf auf Nationalebene teilnimmt.
- Für die*den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn sie*er keinen irregulären Prüfungstermin erhält.
Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich.