Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie

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Prüfungszeiträume Psychologie

Der erste Prüfungszeitraum erstreckt sich immer über die letzte Vorlesungswoche und die darauffolgenden drei Wochen, der zweite Prüfungszeitraum über die drei letzten Wochen vor Vorlesungsbeginn und die erste Vorlesungswoche des darauffolgenden Semesters.

Bekanntgabe der Klausurtermine

Die Veröffentlichung der Klausurtermine erfolgt im Wintersemester in der Regel Mitte November, im Sommersemester Mitte Mai. 

Beachten Sie aber, dass Änderungen auch nach der Veröffentlichung auf dieser Seite noch möglich sind.

Der Einlass erfolgt in der Regel ca. 10 Minuten vor dem Start. Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungsraum ein.

Prüfungstermine Psychologie WiSe 2025/26

Bachelor

PRÜFUNG1. Prüfungszeitraum2. Prüfungszeitraum
Statistik I02.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H 45.1, H 45.2, 47.2.101
10.04.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H45.2            
Statistik II27.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501
/
Forschungsmethoden24.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H 45.1, H 45.2, 47.2.101
08.04.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
Biologische Psychologie und Gesundheit, Prävention & Rehabilitation18.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
01.04.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
Differentielle Psychologie16.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
30.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 43.2.104
Entwicklungspsychologie03.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
09.04.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1
Sozialpsychologie23.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H 45.2
02.04.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H 45.1, 43.2.104
Störungs- und Verfahrenslehre I11.02.2026
Start: 14:15 Uhr
47.0.501, H 45.1, H45.2 
23.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
Basismodul Arbeits- und Organisationspsychologie25.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
10.04.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501, 43.2.104
Grundlagen der Medizin und Pharmakologie17.02.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, 47.2.101, 43.2.104
27.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501, H45.1, 43.2.104

 

Master Psychologie

PRÜFUNG                                                                                           1. Prüfungszeitraum              2. Prüfungszeitraum
Forschungsmethoden I19.02.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501, H 45.1, H45.2
31.03.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501, H 45.2
Fortgeschrittene psychologische Diagnostik10.02.2026
Start: 8 Uhr
47.0.501
09.04.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501
Personalauswahl und berufliche Eignungsdiagnostik24.02.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501
26.03.2026
Start: 09:30 Uhr
47.0.501

 

Master KliPP

PRÜFUNG                                                                                           1. Prüfungszeitraum              2. Prüfungszeitraum
Forschungsmethoden I19.02.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501, H 45.1, H45.2
31.03.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501, H 45.2
Angewandte Psychotherapie27.02.2026
Start: 12:30 Uhr
H 45.2
26.03.2026
Start: 12:30 Uhr
47.0.501

Im WiSe 2025/26 sind alle Klausuren auch im zweiten Prüfungszeitraum offen für Erstversuche.
(gesamt: Änderungen vorbehalten; Angaben im LSF sind verbindlicher)

FAQ zum Thema Prüfungen

Prüfungsunfähigkeit

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.

Wiederholung bestandener Prüfungen

Im Bachelor Psychologie FSPO 2025 darf nach §12 eine bestandene Pflichtmodulprüfung (d.h. keine Prüfungen aus dem Wahlpflicht- oder Ergänzungsbereich) in Form einer Klausur (d.h. keine schriftlichen Ausarbeitungen, mündlichen Prüfungen, etc.) zum Zwecke der Notenverbesserung zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal wiederholt werden. Gewertet wird die beste bestandene Prüfung. Wenn Sie eine Prüfung wiederholen wollen, melden Sie sich zu dieser per E-Mail ans Studiensekretariat (studiensekretariat(at)uni-ulm.de) an.

Diese Regelung gilt nur für die FSPO 2025. In allen anderen FSPOs und den Masterstudiengängen gibt es keine Möglichkeit eine bereits bestandene Prüfung zu wiederholen.

Regelung zu Wiederholungsprüfungen

Für Personen, die sich nach erfolgter Anmeldung zu einer Prüfung krank melden (ordnungsgemäß mit Attest) oder unentschuldigt nicht erscheinen und in der darauf folgenden Prüfung (d.h. in der Wiederholungsprüfung) nicht bestehen, besteht kein Anspruch auf eine zeitnahe erneute Wiederholungsprüfung. Es kann somit der Fall eintreten, dass die relevante Prüfung dem Studienplan entsprechend erstmals nach Ablauf von zwei Semestern wieder angeboten wird. Abweichend von dieser Regelung gilt für die Prüfungen Statistik I und Statistik II, dass sie auch im Prüfungszeitraum des Semesters, in dem die Lehrveranstaltung nicht stattfindet, mindestens einmal angeboten werden.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (oft mündliche Prüfungen) können nach Absprache mit der*dem Prüfer*in gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermin(en) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Es handelt sich um eine*n Leistungssportler*in, die*der an einem Wettkampf auf Nationalebene teilnimmt.
  • Für die*den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn sie*er keinen irregulären Prüfungstermin erhält.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich.