Bitte beachten Sie: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Masterstudium Psychologie an der Universität Ulm. Bitte lesen Sie zur Ergänzung auch das allgemeine Studienbegleitheft sowie Ihre Fachspezifische Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung (beides finden Sie hier). Möchten Sie gerne wichtige Informationen ergänzen oder haben Sie weiterführende Fragen, die durch die hier aufgelisteten Informationen nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (studienberatung.psychologie(at)uni-ulm.de). Bitte verwenden Sie bei Anfragen an die Studienfachberatung Ihre Uni-Mail-Adresse anstelle einer privaten Mail-Adresse. Alle Angaben der Enzyklopädie sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Im Zweifelsfall sind immer die in der gerade gültigen FSPO und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) genannten Regelungen bindend.

Beachten Sie außerdem, dass dies die Enzyklopädie für den Master Psychologie unter FSPO 2023 ist. Die Angaben gelten nicht für Studierende im Bachelor, unter der FSPO 2018 oder Studierende des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Inhalt

A

Abschlussarbeit

Abschluss des Studiums

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Anwesenheitspflicht

Außerreguläre Prüfungstermine

B

Berufspraktische Einsätze

Bescheinigungen

Beurlaubung

Bibliothek

C

Campusonline

Cisco-Client

CoronaNG

D

Datenbanken

Durchschnittsnote

E

E-Books und E-Journals

ECTS

Ergänzungsbereich

Erstprüfer*innen in der Abschlussarbeit

Exmatrikulation

Extern betreute Abschlussarbeit

F

Fachinformationsseite des kiz

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Fehlversuche

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

FSPO

G

Gesamtnote

H

Hochschulinformationssystem

I

Institutskolloquium

Irreguläre Prüfungstermine

IT-Status

K

Klausur

Kursangebot​​​​​​​

L

Leistungsnachweis

Leistungspunkte (LP)

Literaturrecherche

LSF

M

Mailinglisten

Masterarbeit

Modulhandbuch

N

Nachholklausur

Notengewichtung

O

Office

Online-Datenbanken

Online-Statusabfrage

P

Pflichtbereich

Pflichtpraktikum

Plagiat

Praktikumsberichte

Praxisvorträge

Profilfächer

Prüfungen

Prüfungsordnung

Psychologische Tests

R

Rahmenprüfungsordnung

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Rückmeldung

S

Sammlung der Praktikumsberichte

SONA

SPSS

Studienbegleitheft

Studienhöchstdauer

Studienverlaufsplan

Studierendenkolloquium

T

Testbibliothek

Transcript of Records

U

Urlaubssemester

V

Veranstaltungsangebot

Veranstaltungsarten

Verlängerung des Studiums

Voraussetzungen für Module

Vorleistungen

VPN-Client

W

Wahlpflichtbereich

Wiederholung von Prüfungen​​​​​​​

Z

Zusatzfächer

Zweitprüfer*in in der Masterarbeit

 

Abschlussarbeit

Siehe Masterarbeit


 

Abschluss des Studiums

Das Zeugnis wird auf Antrag der Studierenden innerhalb eines Monats vom Studiensekretariat ausgestellt, sofern alle für einen Abschluss erforderlichen Leistungen bestanden sind. Der Antrag erfolgt per E-Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de. Die Exmatrikulation erfolgt daraufhin von Amts wegen zum Ende des Semesters. 

Das Zeugnis wird auf Antrag der Studierenden nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Modulprüfung innerhalb eines Monats von Studiensekretariat ausgestellt. Wenn es nicht beantragt wird, wird es automatisch nach dem Ablaufen der in §8 der ASPO genannten Frist erstellt. Im Master ist das das Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters.

In Ihrem Abschlusszeugnis wird mindestens aufgeführt:

  • der Name des Studiengangs
  • der Name der Schwerpunktsetzungen, Vertiefungen etc., Note und Umfang in Leistungspunkten
  • das Thema, die Note der Masterarbeit und der Umfang in Leistungspunkten
  • die Abschlussnote und das Gesamturteil

Wurden Leistungen aus einer anderen Studien- und Prüfungsordnung, einem anderen Studiengang an der Universität Ulm oder an einer anderen Hochschule anerkannt, wird dies im Zeugnis vermerkt. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung und wird von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich zum Zeugnis wird vom Studiensekretariat mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (M.Sc.) ausgestellt. Die Urkunde wird von der/dem Dekan*in und von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Ergänzend wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das über Inhalte und Form der mit dem akademischen Grad erworbenen Qualifikationen informiert. Dem Diploma Supplement wird ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) beigefügt, in dem alle bestandenen Module und alle bestandenen Prüfungen, alle den Studien- und Prüfungsleistungen zugeordneten Leistungspunkte und alle Bewertungen ausgewiesen werden.

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in der Sprache des Studiengangs (auf Deutsch) ausgestellt; eine englische Übersetzung wird jeweils beigefügt.

Nach dem Absolvieren aller Prüfungsleistungen muss das Abschlusszeugnis beim Studiensekretariat beantragt werden.

Innerhalb eines Montas wird das Zeugnis ausgestellt.

Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde werden Ihnen postalisch zugesandt.


 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und benötigte Formulare zur Anerkennung von bereits geleisteten Prüfungen (beispielsweise aus einem vorherigen Studium oder von einer anderen Hochschule) finden Sie hier auf der Seite des Prüfungsausschusses. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die dort genannten Fristen für die Beantragung der Anerkennung dieser Leistungen.

Wenn Ihnen eine Leistung anerkannt wurde, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.


 

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen erfolgt über CoronaNG. Beginn und Ende des Anmeldezeitraums bekommen Sie rechtzeitig vorher per Mail mitgeteilt, sofern Sie in der passenden Mailingliste eingetragen sind. Sie finden den Anmeldezeitraum aber auch, wenn Sie in CoronaNG über den Veranstaltungsbaum bis zu der entsprechenden Veranstaltung klicken. Im Wintersemester erfolgt die Anmeldung in der Regel in der ersten Veranstaltungswoche, im Sommersemester eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Studierenden müssen sich für alle Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmer*innenzahlen, d.h. für Seminare, Übungen, Tutorien, etc. anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum für Veranstaltungen im Ergänzungsbereich, da sie nicht von der Psychologie koordiniert werden, von den Anmeldezeiträumen für die psychologischen Veranstaltungen abweichen kann.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.

Wichtig: Für die Teilnahme am Abteilungskolloquium im Rahmen der Masterarbeit muss man sich nicht extra anmelden. Man bekommt automatisch mit der Zusage zur Masterarbeit einen Platz im Kolloquium der jeweiligen Abteilung. Auch für die Teilnahme am Institutskolloquium muss man sich nicht extra anmelden. Man muss sich die Teilnahme jedoch mit einem Laufzettel bestätigen lassen, den Sie sich im Moodle-Kurs der Veranstaltung herunterladen können und den Sie zu jedem besuchten Termin mitbringen müssen.

Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


 

Anwesenheitspflicht

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, auch wenn regelmäßige Anwesenheit in allen Lehrveranstaltungen empfohlen wird. Allerdings kann auch ohne Anwesenheitspflicht eine Lehrperson eine Stellungnahme von Ihnen anfordern, wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Tatsächliche Anwesenheitspflicht hingegen besteht in den Kolloquien, die im Rahmen der Masterarbeit besucht werden. Im Abteilungskolloquium ist die regelmäßige Anwesenheit (mindestens 75%) ein Teil der Leistung, die für den Erhalt des Leistungsnachweises erforderlich ist. Im Institutskolloquium haben Sie die Bedingungen für den Leistungsnachweis erfüllt, sobald Sie 14 mal teilgenommen haben (vorausgesetzt, Sie haben sich die Teilnahme dokumentieren lassen). Ohne erfolgte Anwesenheit ist ein Abschluss des Moduls nicht möglich. Dies gilt auch, wenn das Fernbleiben aus von dem/der Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erfolgt. Ein Nachteilsausgleich (beispielsweise die Kompensation fehlender Anwesenheit durch eine schriftliche Leistung) ist nicht möglich.


 

Außerreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine.


 

Berufspraktische Einsätze

Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die institutsinterne Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für den darüber zu verfassenden Praktikumsbericht, etc.
Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika.

Das Berufspraktikum mit einer Dauer von 360h muss nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet. Das Praktikum kann unterteilt und in zwei verschiedenen Einrichtungen erbracht werden, sofern die vorgeschriebene Mindestdauer pro Einrichtung (180 Arbeitsstunden) nicht unterschritten wird.

Betreuung

Aus der Praktikumsbestätigung sollte hervorgehen, dass der/die Betreuer*in über einen Abschluss (mind. Diplom/Master) in Psychologie bzw. eine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik verfügt bzw. approbierte*r Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in ist. Praktika bei Betreuer*innen mit fachspezifischen Abschlüssen, wie z.B. M.Sc. Wirtschaftspsychologie, werden anerkannt, wenn der Abschluss (mind. Diplom/Master) an einer Universität erworben wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren.

Vorlage für die Praktikumsbescheinigung

Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen können. Alternativ können Sie auch eine andere Bestätigung oder das Praktikumszeugnis einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, welche Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten. Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.

Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika

Im Praktikum müssen 360h absolviert werden. In Vollzeit sind das ca. 9-10 Wochen. Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit 360h entspricht. Diese Information finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zum Berufspraktikum.

Hiwi-Job als Berufspraktikum

Hiwi-Jobs mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. normalerweise die Hiwi-Jobs am Institut für Psychologie und Pädagogik) können bis zu einem Volumen von maximal 6 LP (180 Arbeitsstunden) als Berufspraktikum angerechnet werden. Generell wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt. Diese wird ausgestellt, sofern es ausreichend Lernmöglichkeiten und Einblicke in psychologische Tätigkeitsfelder gab. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Da Hiwi-Tätigkeiten in der Regel nur wenige Wochenstunden umfassen, müssen Sie entsprechend ausrechnen, wie viele Monate Beschäftigung Sie nachweisen müssen, um auf die gewünschte Zahl an Stunden zu kommen.

Abschlussarbeit und Berufspraktikum

Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Vorkenntnisse“. Das Berufspraktikum gehört nicht dazu. Man muss weder das Praktikum abgeleistet noch den dazugehörigen Bericht abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.

Mindestlohnregelung und Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum

Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem/der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.

Weitere wichtige Regelungen

Weitere wichtige Regelungen für das Berufspraktikum werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern.


 

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über alle erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records) kann im LSF in der Rubrik „Prüfungsverwaltung“ als PDF ausgedruckt werden. Diese Bescheinigung wird unter anderem vom BAföG-Amt benötigt. In dieser Bescheinigung werden sämtliche von Ihnen erbrachten Leistungen inklusive Zusatzleistungen angezeigt. Außerdem stehen darin die dazugehörigen ECTS-Punkte sowie etwaige Fehlversuche.


 

Beurlaubung

Siehe Urlaubssemester


 

Bibliothek

In der Bibliothek stehen rund 400 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem gibt es 21 reservierbare Arbeitskabinen (Wochen- und Tageskabinen). Der Bestand im Fachbereich Psychologie wächst ständig. Auf viele Journals kann online über Datenbanken zugegriffen werden. Sollte ein gewünschtes Buch fehlen, können Sie direkt bei der Bibliothek einen Kaufwunsch äußern oder das Buch über Fernleihe bestellen. Über die Fachinformationsseite des kiz haben Sie außerdem Zugriff auf dem Foliensatz „Fit für die Bib“, der Ihnen dabei helfen soll, sich im Online-Katalog und den Datenbanken der Bib zurechtzufinden.


 

Campusonline

Siehe LSF.


 

Cisco-Client

Siehe VPN-Client.


 

CoronaNG

CoronaNG (https://campusonline.uni-ulm.de/CoronaNG/index.html) ist ein Teil des Campusmanagements der Universität Ulm. Es wird genutzt, um die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen zu ermöglichen. Einloggen in CoronaNG ist mit dem KIZ-Account möglich („Benutzerinfos"). Nach dem Einloggen sollten Name, Studiengang und Matrikelnummer angezeigt werden. Um sich in CoronaNG gut zurechtzufinden, gibt es auf der Website eine kurze Anleitung für Studierende. Darin wird erklärt, wie CoronaNG funktioniert und sinnvoll genutzt werden kann.

Wichtig für die Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen über CoronaNG erfolgt innerhalb bestimmter Einschreibefristen, die rechtzeitig davor per Mail über die Mailinglisten bekannt gegeben werden. Studierende mit Familienpflichten und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben die Möglichkeit, sich schon vorzeitig für Veranstaltungen anzumelden. Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, können von denen der Psychologie-Veranstaltungen abweichen. Dies gilt für den Ergänzungsbereich.
  2. Angenommen, zwei oder mehr Veranstaltungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B. mehrere Tutorien in ein und demselben Modul), werden in die Beobachtungsliste übernommen: Sobald Sie die Anmeldung starten, arbeitet CoronaNG Ihre Beobachtungsliste von oben nach unten durch. Kommt es zu einer Anmeldung in einer Veranstaltung, wird die Anmeldung aller Veranstaltungen, die durch diese Anmeldung ausgeschlossenen werden, automatisch abgebrochen. CoronaNG macht mit der nächsten Veranstaltung, die nicht durch eine andere Veranstaltung ausgeschlossen wird, in der eine Anmeldung erfolgreich war, weiter. Achtung: Mit „gegenseitig ausschließen“ ist nicht gemeint, dass die Veranstaltungen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sondern dass Sie nur eine Veranstaltung davon belegen dürfen, z. B. weil Ihnen pro Modul nur ein Platz zur Verfügung steht. CoronaNG kann nicht berücksichtigen, wann Veranstaltungen stattfinden. Insofern müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie nicht in zwei oder mehr Veranstaltungen eingeschrieben sind, die zeitgleich stattfinden.
  3. Wollen Sie von einer Veranstaltung in eine andere wechseln, müssen Sie sich – sofern eine Teilnahme an beiden Veranstaltungen nicht möglich ist, da die Teilnahme der einen Veranstaltung Sie von der Teilnahme an der anderen ausschließt – zuerst von der bereits angemeldeten Veranstaltung abmelden, bevor Sie sich für die andere anmelden können.
  4. Um mit einem anderen eine Veranstaltung zu tauschen, können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums eine konkrete Uhrzeit vereinbaren, zu der Sie und Ihr*e Tauschpartner*in sich gleichzeitig aus Ihrer Veranstaltung aus- und in die des Partners/der Partnerin eintragen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Tausch nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe via Mail an Anne Landhäußer (anne.landhaeusser(at)uni-ulm.de) möglich. 
  5. Tauschpartner*innen finden Sie in der Regel in den WhatsApp Gruppen ihres Semesters, aber auch über die Tauschbörse in Moodle. Diese befindet sich im Kurs „Studienberatung und Studiengangskoordination“ (Selbsteinschreibung).
  6. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.
    • Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Datenbanken

Wenn Sie über das Uni-Netz angemeldet sind (Eduroam oder Cisco VPN-Client), dann haben Sie Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken mit psychologischer Fachliteratur. Über diesen Link gelangen Sie auf die entsprechende Seite des kiz und von dort über DBIS zu den verschiedensten Datenbanken, beispielsweise PsycARTICLES, PsycINFO und PSYNDEX. Zusätzliche fachspezifische Informationen erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Durchschnittsnote

Siehe Gesamtnote.


 

E-Books und E-Journals

Siehe Fachinformationsseite des kiz.


 

ECTS

Ein ECTS-Punkt (auch Leistungspunkt LP oder Credit Point CP) entspricht etwa 30h Zeitaufwand. Es gibt im Studiengang Psychologie keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Auch wenn man also ein Semester lang eingeschrieben ist, aber keine Prüfungen absolviert (zum Beispiel, weil man ein Praktikumssemester macht, für welches man sich nicht beurlauben lässt), verliert man nicht seinen Prüfungsanspruch. Allerdings müssen Studierende im Master gemäß der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 2022 §8, Absatz 1 spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters alle 120 ECTS erbracht haben, da sie sonst (mit Ausnahme einer Fristüberschreitung, die nicht durch einen selbst zu vertreten ist) ihren Prüfungsanspruch verlieren.


 

Ergänzungsbereich

Im Ergänzungsbereich muss ein benotetes Modul mit mindestens 6 LP aus einem anderen Studiengang (z. B. Mathematik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften) belegt werden. Empfehlungen können dem Modulhandbuch sowie semesterspezifisch dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Wenn man ein Modul belegen möchte, das unserem Modulhandbuch noch nicht zugeordnet ist, muss man einen Antrag auf Modulzuordnung stellen: https://www.uni-ulm.de/studium/pruefungsverwaltung/formulare-leitfaeden-studierende/modulzuordnung-beantragen/

Sofern sich keine Einschränkung aus kapazitätsrechtlichen Gründen oder aus Gründen der Wissensvermittlung ergibt, gehören zum Ergänzungsbereich alle Module der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Ulm mit Ausnahme der Studiengänge des Fachbereichs Psychologie. Sie können auch Module zum Erwerb überfachlicher Kompetenzen und Sprachkenntnisse (Additive Schlüsselqualifikationen - ASQ) belegen, allerdings nur zusätzlich zu den (mindestens) 6 LP, die Sie im Rahmen Ihres Masterstudiums belegen müssen. Diese Leistungen werden dennoch in Ihrem Transcript of Records aufgeführt. Zur Notenbildung werden die 6 bestbewerteten LP innerhalb des Ergänzungsbereichs herangezogen, das heißt, wenn Sie zwei ASQs belegt haben, die besser bewertet wurden als das Modul aus einem anderen Studiengang, fließen Ihre ASQ-Noten ein.

Ein Teil der empfohlenen Module wird nur im Sommersemester angeboten. Wenn man den Ergänzungsbereich im Sommersemester absolvieren möchte, empfiehlt es sich, im ersten Semester stattdessen bereits zwei Veranstaltungen aus einem der Profilfächer zu besuchen.

Im Ergänzungsbereich gibt es keine Grenze. Hier können mehr Module als erforderlich abgeschlossen werden. In die Endnote fließen immer die 6 bestbewerteten LP ein.

Module aus dem Ergänzungsbereich müssen nicht zu Ende geführt werden. Ein nicht bestandenes Modul aus diesem Bereich kann innerhalb des Bereichs durch ein anderes Modul ersetzt werden.


 

Erstprüfer*innen in der Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*innen und externe Betreuung" unter Masterarbeiten.


 

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation gibt es auf den Seiten des Studiensekretariats. Genauere Informationen finden Sie außerdem in der jeweils gültigen Zulassungssatzung der Universität Ulm („Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“) auf dieser Website.


 

Extern betreute Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*in und externe Betreuung" unter Masterarbeiten.


 

Fachinformationsseite des kiz

Hier finden Sie eine Fachinformationsseite des kiz für den Studiengang Psychologie. Sie enthält fachspezifische Informationen, weiterführende Links und Auflistungen zu relevanten Datenbanken, EJournals, E-Books, Print-Medien inklusive Neuerwerbungen, Open-Access-Dokumenten, Fachportalen, psychologischen Tests, „sozialen Netzwerken“ für Wissenschaftler*innen, Institutionen und Gesellschaften sowie zu weiteren Service-Angeboten. Auf der Seite steht unter anderem eine „Fit für die Bib – Studiengang Psychologie“-Präsentation zur Verfügung.


 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) ist das Regelwerk Ihres Studiengangs, in dem beispielsweise definiert ist, aus welchen Lehrveranstaltungen und Prüfungen sich Ihr Studium zusammensetzt. Wer sich im Wintersemester 2023/24 oder später in den Masterstudiengang Psychologie immatrikuliert hat, studiert automatisch unter der FSPO 2023. Das Grundgerüst der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen wird durch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Universität Ulm bestimmt. Es wird dringend empfohlen, die jeweils zutreffende Prüfungsordnung sowie die ASPO mindestens einmal sehr sorgfältig durchzulesen (da sie unter anderem für das Studium wichtige Fristen festlegen). Sie finden die jeweils gültigen FSPOs sowie die ASPO hier.


 

Fehlversuche

Fehlversuche tauchen nur in der Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) auf, werden aber nicht im Abschlusszeugnis aufgelistet. Regelungen zu Fehlversuchen finden Sie unter Wiederholung von Prüfungen.

 


Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

Für manche Module wie beispielsweise die Masterarbeit werden bestimmte formale Voraussetzungen (wie eine Mindestanzahl an Leistungspunkten und/oder bereits bestandene vorausgehende Module) benötigt, bevor man an dem entsprechenden Modul teilnehmen darf. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie im Modulhandbuch im LSF nachlesen. Im empfohlenen Studienplan sind diese formalen Voraussetzungen als Pfeile eingezeichnet. Bei anderen Leistungen, die im Modulhandbuch unter den „Vorkenntnissen“ genannt werden, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aber keine verpflichtenden (d.h. formalen) Voraussetzungen.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Gesamtnote

Informationen zur Ermittlung der Gesamtnote der Masterprüfung finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), § 24 Bewertung der Modulprüfungen (einschließlich Bachelor- und Masterarbeit), Ermittlung der Gesamtnote. Welche Module in die Gesamtnote einfließen (endnotenrelevante Module), legt die FSPO fest. Laut §10 der FSPO fließen in die Abschlussnote der Masterprüfung die Pflichtmodule und die für den Wahlpflicht- und Ergänzungsbereich ermittelten Noten mit den am besten bewerteten Modulen aus dem jeweiligen Bereich mit ihrer jeweiligen Mindestleistungspunktzahl ein.

Um den Master abzuschließen, müssen im Ergänzungsbereich Veranstaltungen mit insgesamt min. 6 LP aus anderen Studiengängen belegt werden. ASQs zählen nicht zu diesen 6 LP!

ASQs oder Sprachkurse können zusätzlich belegt werden. In die Abschlussnote fließen die bestbenoteten 6 ECTS aus dem Ergänzungsbereich ein, egal, ob es sich um ein Modul aus einem anderen Studienfach, um ASQs oder Sprachkurse handelt.

Dabei geht das Modul, mit dem die Mindestleistungspunktzahl in dem jeweiligen Bereich überschritten wird, nur mit den Leistungspunkten, die zum Erreichen der Mindestleistungspunkteanzahl notwendig sind, ein. Das Pflichtmodul Fortgeschrittene psychologische Diagnostik fließt mit doppelter Gewichtung der Leistungspunkte in die Endnote ein. Das Pflichtmodul Spezielle Probleme der psychologischen Diagnostik ist unbenotet und wird demnach nicht für die Endnotenberechnung berücksichtigt. Das gleiche gilt für das Modul Berufspraktikum. Das Modul Abschlussarbeit fließt mit den gesamten 30 ECTS in die Endnote ein.

Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich dann aus dem gewichteten Mittel aller laut §10 der FSPO aufgeführten Prüfungen.


 

Hochschulinformationssystem

Siehe LSF.


 

Institutskolloquium

Das Institutskolloquium zählt zum Abschlussmodul Masterarbeit und findet während des Semesters (WiSe und SoSe) ca. alle zwei Wochen statt. Es gibt also 14-16 Termine im Jahr. Zu jedem Termin gibt es einen Vortrag von einem*einer meist externen Wissenschaftler*in zur eigenen Forschung. Die Studierenden müssen während des Studiums 14 mal anwesend sein (diese Anwesenheit ist nicht auf ein bestimmtes Semester beschränkt, sie muss nur im Laufe des Studiums erfolgen). Die Anwesenheit wird durch einen Laufzettel nachgewiesen und nach Abgabe des Laufzettels durch den Prüfungsausschuss verbucht.


 

Irreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine.


 

IT-Status

Auf den Seiten des kiz können Sie den Status und die Verfügbarkeit einiger Netzwerk- und Serverdienste des kiz abfragen: Online-Statusabfrage. Sollte ein Campusdienst bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite überprüfen, ob es an Ihrem PC oder am Dienst selbst liegt. Die Abfrage steht unter anderem für folgende Dienste zur Verfügung: E-Mail, LSF, Moodle, CoronaNG, WLAN.


 

Klausur

Siehe Prüfungen.


 

Kursangebot

Eine für jedes Semester zur Verfügung stehende Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen der Psychologie und anderer Studiengänge finden Sie im LSF. Dies gilt auch für Kurse des Zentrums für Sprache und Philologie, des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften sowie des kiz. Das kiz bietet Kurse aus den Bereichen IT, Medien und Bibliothek an, darunter beispielsweise LaTeX- und SPSS-Grundkurse sowie „Fit für die Bib“-Kurse. Eine Übersicht über das Veranstaltungsprogramm des kiz finden Sie neben dem LSF auch über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Leistungsnachweis

Ein Leistungsnachweis ist eine unbenotete Studienleistung, deren Bestehen zum Absolvieren eines Moduls notwendig ist.

In welchen Veranstaltungen Leistungsnachweise („LN“) statt benoteter Prüfungen absolviert werden, können Sie im Modulhandbuch nachlesen. Worin ein Leistungsnachweis besteht, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Leistungspunkte (LP)

Siehe ECTS.


 

Literaturrecherche

Siehe Datenbanken.


 

LSF

LSF ist der gebräuchlichste Name des Hochschulinformationssystems (HIS), es ist aber unter vielen Namen bekannt, unter anderem QIS-POS, QIS-LSF und Campusonline. Zu erreichen ist es unter campusonline.uni-ulm.de. Das LSF hält folgende Funktionen bereit:

  • Studierendenverwaltung
  • Prüfungsordnungen
  • Studienverlaufspläne
  • Bescheinigungen (z.B. Studienbescheinigung für BAföG und Semesterticket)
  • Prüfungsverwaltung (inklusive Prüfungsanmeldung und Leistungsansicht)
  • Vorlesungsverzeichnis (VVZ) inklusive Veranstaltungsübersicht, Wochenstundenplänen und ausfallenden Veranstaltungen
  • Modulhandbücher 

 

Mailinglisten

Für jede Kohorte des Studiengangs Psychologie (Bachelor und Master) gibt es eine Mailingliste. Über diese Mailinglisten werden Ihnen wichtige Informationen zugeschickt, zum Beispiel zum Einschreibungszeitraum für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmendenzahl oder wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Deshalb sollten Sie sich unbedingt in die Mailingliste Ihrer Kohorte eintragen, was Sie hier tun können. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem KIZ-Account und Ihrem Passwort anmelden und auf der entsprechenden Liste auf „Abonnieren“ gehen. Die Systematik der Mailinglisten ist wie folgt: psych[Jahr]_m für den Master. Bitte tragen Sie sich in die Liste mit dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben, ein. Studierende, die im Wintersemester 2023/2024 ihren Master beginnen, müssen sich also beispielsweise in die Liste psych2023_m eintragen. Sollten Sie die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie sich dann in eine aktuelle Mailingliste eintragen müssen. 


 

Masterarbeit

Ausführliche Informationen rund um Regelungen durch die FSPO, Voraussetzungen, Fristen, die Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten sowie zum Thema der externen Betreuung erhalten Sie im Studierendenkolloquium "Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten" (für M.Sc.-Studierende im 2. FS), das im Mai/Juni stattfindet, sowie in der FSPO und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO). Die Zeit von der Zulassung zur Abgabe der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 

Masterarbeiten können extern betreut, aber nicht (ausschließlich) extern geprüft werden. Das heißt, der/die Erstprüfer*in muss dem Institut für Psychologie und Pädagogik angehören. Als Zweitprüfer*in können theoretisch alle habilitierten hauptamtlichen Universitätsbeschäftigten (auch von anderen Universitäten) fungieren, allerdings entscheidet über die Tauglichkeit Externer der Prüfungsausschuss, demnach sollten Sie mögliche externe Zweitprüfer*innen grundsätzlich mit dem Prüfungsausschuss besprechen. Bei institutsexternen Habilitierten der Universität Ulm, die in der Psychologie Lehre anbieten (z. B. Herr Uttner oder Frau Lulé), ist das in der Regel kein Problem. Diese dürfen zwar nicht die Erstprüfer*innen Ihrer Arbeit sein, können aber Zweitprüfer*innen werden. Ob der/die externe Betreuer*in habilitiert ist oder nicht, ist nicht relevant.

Masterarbeiten werden in Freihand-Vergabe vergeben.

Wichtig: Die Platzvergabe von Abschlussarbeiten für eine neue Kohorte (sowohl für Arbeiten im Winter- als auch für Arbeiten im Sommersemester) erfolgt erst, nachdem das Vergabeprozedere im Studierendenkolloquium vorgestellt wurde (in der Regel im Mai / Juni). Anträge für Abschlussarbeiten (Formular "Bestätigung der Themenvergabe für die Bachelor- oder Masterarbeit") können folglich erst NACH dem Termin des Studierendenkolloquiums mit dem Titel "Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten" bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, potentiellen Betreuer*innen bereits vor diesem Termin Anfragen zu möglichen Abschlussarbeiten zu schicken.

Wie gehe ich bei der Freihand-Vergabe vor?

  1. Thema & Betreuer*in suchen: Alle Studierenden kümmern sich selbstständig um ein Thema und eine*n Betreuer*in für ihre Abschlussarbeiten. Welche Arbeiten und Themen angeboten werden, können Sie über den Moodle-Kurs „Abschlussarbeitsvergabe Psychologie“ in Erfahrung bringen. Plätze können erst ab dem Termin des entsprechenden Studierendenkolloquiums (s.o.) vergeben werden und werden dann oft auch nicht alle direkt im Anschluss, sondern im Laufe der nächsten Monate vergeben.
  2. Nachweis der Voraussetzungen: Für die Masterarbeit: Mindestens 52 LP einschließlich der Module Forschungsmethoden I und Fortgeschrittene psychologische Diagnostik gemäß §9 Abs. 1 in der FSPO 2023.
  3. Prüfer*innen in Kenntnis setzen: Betreuer*innen sind in der Regel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Prüfer*innen sind jedoch die Professor*innen. Alle Beteiligten müssen involviert sein!
  4. Formular zur Themenvergabe: Lassen Sie von den Prüfer*innen das Formular zur Themenvergabe unterzeichnen, das Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses finden, und schicken Sie es an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de). Erst wenn Ihnen der Platz für die Abschlussarbeit bestätigt wurde, ist die Abschlussarbeitsvergabe verbindlich.
  5. Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann: Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat (s.u.). Die Anmeldung im Studiensekretariat muss spätestens einen Monat nach Beginn der Bearbeitung erfolgen. Eine Rückdatierung um mehr als einen Monat ist nicht möglich.

Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, können Sie Ihre Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden. Diese Anmeldung muss spätestens einen Monat nach Beginn der Bearbeitung erfolgen. Eine Rückdatierung um mehr als einen Monat ist nicht möglich.

Ablauf der Anmeldung:

  • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit von der Homepage des Studiensekretariats laden und ausfüllen
  • Antrag von den Prüfer*innen (Erst- und Zweitprüfer*in) unterzeichnen lassen
  • Antrag elektronisch beim Prüfungsausschuss zur Unterzeichnung einreichen
  • Antrag elektronisch im Studiensekretariat abgeben.

Ab jetzt läuft die Bearbeitungszeit (6 Monate ab eingetragenem „Beginn der Arbeit“)! Erst zu diesem Zeitpunkt, also zur Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat, müssen die für die Abschlussarbeit erforderlichen Voraussetzungen (Mindestpunktzahl, vorausgesetzte Module) tatsächlich erfüllt sein.

Das Thema der Abschlussarbeit kann nach Anmeldung im Studiensekretariat nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist dann binnen sechs Wochen festzulegen. Hat man die Abschlussarbeit nicht bestanden, kann man sie einmal wiederholen. Bei diesem Wiederholungs- bzw. Zweitversuch darf man nicht wieder über das gleiche Thema wie beim Erstversuch schreiben. Eine Rückgabe des neuen Themas ist nur dann möglich, wenn beim ersten Versuch kein Themenwechsel stattgefunden hat.

Auf Ihrem Zeugnis gibt es zwei Daten, das Abschlussdatum und das Ausstellungsdatum. Das Abschlussdatum ist das Prüfungsdatum der letzten Prüfungsleistung. Falls Sie Ihren Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sollten Sie darauf achten, dass alle Prüfungsleistungen auf spätestens diesen Zeitpunkt datiert sind. Bei Klausuren ist dies der Prüfungstag. Bei anderen schriftlichen Leistungen (z.B. eine Ausarbeitung, ein Forschungsbericht, etc.) ist der Prüfungstermin das Datum, an dem Sie die schriftliche Arbeit abgeben (unabhängig von der von den Prüfer*innen bestimmten Deadline für die Abgabe). Dies gilt ebenso für Abschlussarbeiten: Das Prüfungsdatum ist das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wird (und nicht die Deadline für die Abgabe). Solange die Arbeit noch nicht bewertet wurde, steht in Ihrem Transcript of Records vorläufig noch das Datum der Deadline als Prüfungstermin, dies wird jedoch nach Bewertung der Arbeit geändert.
Das Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis ist das Datum, zu welchem das Zeugnis ausgedruckt und zum Unterschreiben an den Dekan verschickt wird. Abschlussdatum und Ausstellungsdatum unterscheiden sich, da nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung noch einige Zeit vergeht, bis eine Klausur, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc. korrigiert und bewertet ist und die Note im System verbucht wird.


 

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch beschreibt sehr ausführlich, welche Veranstaltungen während des Studiums besucht werden müssen. Es leitet sich aus der Prüfungsordnung ab und ist hier zu finden. Im Modulhandbuch können Sie auch nachlesen, welche Prüfungsnummern zu den einzelnen Modulen gehören. Zudem werden dort unter dem Punkt „Bewertungsmethode“ unter anderem formale Voraussetzungen aufgelistet (siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen), die Sie für das jeweilige Modul benötigen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie dort ebenfalls sehen.


 

Nachholklausur

Siehe Wiederholung von Prüfungen.


 

Notengewichtung

Siehe Gesamtnote.


 

Office

Studierende haben die Möglichkeit Microsoft Office 365 Pro Plus für die private Nutzung zu beziehen bzw. eine zeitlich unbegrenzte Lizenz von Microsoft Windows 10 Education zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.


 

Online-Datenbanken

Siehe Datenbanken.


 

Online-Statusabfrage

Siehe IT-Status.


 

Pflichtbereich

Pflichtmodule sind Module, die innerhalb des Studiengangs für die Studierenden verbindlich sind. Im Pflichtbereich werden 64 LP absolviert. Zu den Pflichtmodulen zählen Forschungsmethoden I und II, Fortgeschrittene psychologische Diagnostik, Spezielle Probleme der psychologischen Diagnostik, das Berufspraktikum und die Abschlussarbeit. Pflichtmodule müssen bestanden werden.


 

Pflichtpraktikum

Siehe Berufspraktische Einsätze.


 

Plagiat

Die American Psychological Association hat in ihrem Publication Manual das Thema „Plagiat“ sehr gut zusammengefasst. Literatur: American Psychological Association (2019). Publication manual of the American Psychological Association (7th ed.). Washington, DC: American Psychological Association. Link zum Bibliotheksbestand der Uni Ulm. PDF über Plagiatsbekämpfung von Weber-Wulff und Wohnsdorf.


 

Praktikumsberichte

Informationen zur Erstellung von Praktikumsberichten finden Sie auf der Website des Fachprüfungsausschusses Psychologie.

Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte.

 

 

Praxisvorträge

Falls Sie einen Einblick in den Berufsalltag von Psycholog*innen suchen, finden Sie im Moodlekurs "Informationen zur Berufsorientierung Psychologie" sämtliche Praxisvorträge zur Berufsorientierung der vergangenen Jahre. Außerdem stellen sich jedes Semester im Rahmen des Studierendenkolloquiums Psycholog*innen unterschiedlichster Bereiche vor, um aus ihrem Berufsalltag sowie über mögliche Praktikumsangebote in ihrer Institution zu berichten sowie für Fragen im persönlichen Gespräch zur Verfügung zu stehen.


 

Profilfächer

Im Master werden aktuell vier Profilfächer angeboten:

  • Applied Cognitive Science (ACS)
  • Gesundheit, Gesundheitsförderung & Prävention (GGP)
  • Psychological Data Science (PDS)
  • Personal, Organisation und Arbeit (POA)

Aus den vier möglichen Profilbereichen müssen zwei Profilfächer gewählt werden. In den beiden gewählten Profilfächern sind Module im Umfang von insgesamt mindestens 25 LP zu absolvieren. Die Module umfassen i. d. R. 5 LP, nur im Profilfach ACS haben sie meist einen größeren Umfang. Insgesamt müssen mind. 25 LP pro Profilfach belegt werden, in der Regel also 5 Module. Außer in ACS müssen daher in mind. einem der Fachsemester 2 Module des jeweiligen Profilfachbereichs gewählt werden. Module aus den Wahlpflichtbereichen, in denen ein oder mehrere Prüfungsversuche absolviert wurden, müssen nicht zu Ende geführt werden; nicht bestandene Module aus diesen Bereichen können innerhalb ihrer Bereiche durch jeweils andere Module ersetzt werden (sofern noch andere Module existieren, die Sie noch nicht belegt haben). Es sei denn es handelt sich um das Pflichtmodul „Gesundheit und Wohlbefinden“, das zwingend bestanden werden muss, wenn Sie GGP belegt haben.

  • In den Bereichen ACS, GGP und PDS muss je 1 Wahlpflichtmodul aus den Bereichen Grundlagen, Vertiefung sowie Anwendung & Projekte gewählt werden.
  • Im Bereich GGP muss zusätzlich das Pflichtmodul „Gesundheit und Wohlbefinden“ gewählt werden.
  • Im Bereich POA muss mindestens 1 Wahlpflichtmodul aus den Bereichen Grundlagen sowie Anwendung & Projekte gewählt werden.
  • Aus dem Bereich Vertiefung müssen mindestens 2 Wahlpflichtmodule gewählt werden.

Im Wahlpflichtbereich gibt es keine Grenze. Hier können mehr Module als erforderlich abgeschlossen werden und die „am besten bewerteten Module […] mit ihrer jeweiligen Mindestleistungspunktzahl [fließen in die Gesamtnote ein]“ (ASPO § 24 Abs. 6).

Jedes Modul (auch: jedes Wahlpflichtmodul) kann nur einmal belegt werden, selbst wenn man das Modul im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen absolvieren kann. Achten Sie in Ihren Profilbereichen also darauf, dass Sie kein Modul belegen, das Sie bereits absolviert haben. Insbesondere sollten Sie beachten, dass einzelne Module jeweils zwei Profilbereichen zugeordnet sein können (z.B. Projektseminar Ambulatory Assessment als Anwendung in PDS ODER als Anwendung in GGP). Sie können sich die Leistung hier nicht doppelt anrechnen lassen. Achten Sie hierbei auf die Prüfungsnummer, die bei der jeweiligen Veranstaltung im Veranstaltungsverzeichnis hinterlegt ist.

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Prüfungen

Neben den unten aufgeführten Punkten beachten Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungen auf der Seite des Fachprüfungsausschusses .

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in der Regel im LSF. Dort wählen Sie das entsprechende Modul, in dem die Prüfung angerechnet werden soll/kann, und melden sich zur Prüfung bei dem bzw. der passenden Prüfer*in an. Die Prüfenden müssen nicht zwangsläufig die Dozierenden sein, die die Veranstaltung gehalten haben. Im Vorlesungsverzeichnis ist der/die Prüfer*in in der Regel als verantwortliche*r Dozent*in hinterlegt. Achten Sie bei der Anmeldung immer auf die korrekte Prüfungsnummer.

Wichtige Hinweise

  • Unbenotete Leistungsnachweise (z. B. Diagnostik-Übung) müssen im LSF nicht angemeldet werden, sondern werden nach Bestehen automatisch verbucht. Das Berufspraktikum wird automatisch verbucht, sobald die Nachweise erbracht sind.
  • Klausuren und mündliche Prüfungen müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem angegebenen Prüfungstermin angemeldet werden. Ein Rücktritt von Klausuren (via LSF) und mündlichen Prüfungen (via E-Mail an die Studiengangskoordination) ist bis zum Tag vor der Prüfung möglich. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.
  • Schriftliche Prüfungen mit variablem Prüfungstermin (Hausarbeiten, Portfolio-Prüfungen, etc.) können bis zum Tag der Abgabe (spätestens Deadline) angemeldet werden. Ein Rücktritt ist hier nicht möglich! Sobald Sie zu der Prüfung angemeldet sind, müssen Sie sie in jedem Fall in diesem Semester ablegen.
  • Wenn Sie vergessen, sich zu einer Prüfung anzumelden, sind Sie nicht im System und ein Eintragen Ihrer Leistung ist nicht möglich!
  • Auch bei der Wiederholung einer Prüfung wird man nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, sondern muss sich selbstständig im LSF dafür anmelden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist.
  • Da viele Zweittermine zeitlich bereits in das folgende Semester fallen, ist eine Anmeldung in der Regel erst durchführbar, nachdem Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben. Bis dahin wird die Meldung angezeigt: „Student hat für das Prüfungssemester keinen Verlauf".
  • Man kann sich (mit Ausnahme zuvor erfolgter Fehlversuche) nur einmal für jede Prüfungsnummer anmelden. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt bei der Anmeldung zu Ihren Veranstaltungen, ob sich Prüfungsnummern überschneiden, und lesen Sie die Hinweise der Enzyklopädie zu den Prüfungsnummern.

Verpasste Prüfungsanmeldungen

Eine verpasste Prüfungsanmeldung kann nicht nachgeholt werden. Bei schriftlichen Ausarbeitungen sind Sie auf die Kulanz von Prüfer*innen und Dozent*innen angewiesen. Eventuell kann Ihre Note im nächsten Prüfungszeitraum, in dem die Prüfung erneut angeboten wird, nachgetragen werden. Dozent*in und Prüfer*in können dies aber auch verweigern. Es kann auch passieren, dass die Prüfung in dieser Form nicht noch einmal angeboten wird, dann ist ein Nachtragen nicht möglich. Kulanz bei Klausuren ist nicht möglich. Wer nicht angemeldet ist, wird vom Mitschreiben ausgeschlossen.

Die richtige Prüfungsnummer und der Name der Prüfung, für die man sich anmelden muss, stehen im LSF bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen. Der Prüfungsname entspricht dabei nicht immer dem Namen der Veranstaltung. Manchen Veranstaltungen sind mehrere Prüfungen zugeordnet (zum Beispiel durch Zuordnung zu verschiedenen Modulen). Bitte stellen Sie daher bitte immer sicher, dass Sie sich auch wirklich für die richtige Prüfung anmelden (insbesondere, da Sie von einmal angemeldeten schriftlichen Ausarbeitungen nicht einfach zurücktreten können).

Jedes Modul (auch: jedes Wahlpflichtmodul) kann nur einmal belegt werden, selbst wenn man das Modul im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen absolvieren kann. Achten Sie in Ihren Profilbereichen also darauf, dass Sie kein Modul belegen, das Sie bereits absolviert haben. Insbesondere sollten Sie beachten, dass einzelne Module jeweils zwei Profilbereichen zugeordnet sein können (z.B. Projektseminar Ambulatory Assessment als Anwendung in PDS ODER als Anwendung in GGP). Sie können sich die Leistung hier nicht doppelt anrechnen lassen. Achten Sie hierbei auf die Prüfungsnummer, die bei der jeweiligen Veranstaltung im Veranstaltungsverzeichnis hinterlegt ist.

Einige Prüfungsnummern gibt es mehrfach mit verschiedenen Prüfer*innen. Bitte achten Sie darauf, bei der Anmeldung die richtigen Prüfer*innen auszuwählen. Prüfer*in ist immer der*die im LSF hinterlegte verantwortliche Dozent*in. Dies sind in der Regel Professor*innen, nur in Ausnahmefällen die Dozent*innen selbst.

Wir versuchen, die Prüfungstermine für Klausuren im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen. Dennoch sind nachträgliche Änderungen möglich. Festgelegt sind die Termine erst, wenn eine Anmeldung im LSF für Sie möglich ist. Dies ist im Wintersemester in der Regel ab Mitte Januar und im Sommersemester ab Mitte Juni der Fall. Eine Übersicht über die semesteraktuellen Prüfungstermine finden Sie hier, die Angaben im LSF sind aber verbindlicher. Schriftliche Modulprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit sowie den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Wiederholungsprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt.

Deadlines für Seminararbeiten, Hausarbeiten, Forschungsberichte, Poster, etc. werden von den Dozierenden bestimmt und im Vorlesungsverzeichnis sowie in der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungstermin ist der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (die grundsätzlich mündlich stattfinden müssen) können nach Absprache mit dem Prüfer / der Prüferin gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Semester regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermine(n) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.


 

Prüfungsordnung

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sowohl die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als auch die  Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Universität Ulm mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Psychologische Tests

Siehe Testbibliothek.


 

Rahmenprüfungsordnung (ASPO)

In der Rahmenprüfungsordnung (mittlerweile: „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung“) werden studiengangübergreifende und für das Studium sehr relevante Bestimmungen festgelegt, zum Beispiel die Fristen zur Prüfungsanmeldung und Regelungen zur Studienhöchstdauer. Sie ist Basis für alle fachspezifischen Prüfungsordnungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuell gültige Rahmenordnung, die hier eingesehen werden kann, mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Das Masterstudium kann auf bis zu 7 Semester verlängert werden. „[Die] für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen [müssen] bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters (Stichtag: 01.12. für das Sommersemester und Stichtag: 01.06. für das Wintersemester) erbracht sein.“ (ASPO § 8 Abs. 1). Bei einer Verlängerung der Studienzeit ist zu beachten, dass BAföG nur für die Regelstudienzeit ausgezahlt wird, sofern keine triftigen Gründe für die Verlängerung des Studiums (wie z. B. längere Krankheit) nachgewiesen werden können. Eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist ohne Antragstellung o.Ä. möglich. Hierzu muss eine Rückmeldung erfolgt sein und die Studienhöchstdauer nicht überschritten sein.


 

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung gibt es auf dieser Seite des Studiensekretariats.


 

Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika

Sie suchen noch nach Anregungen für spannende Praktikumsstellen? Hier finden Sie eine Sammlung der Berichte der Psychologiestudierenden zu ihren Berufspraktika. Anhand der Sammlung bekommen Sie Einblicke, wo Ihre Kommiliton*innen bereits Praktika absolviert haben, welche Aufgaben sie in den Praktika hatten und welche Erfahrungen sie im Praktikum gesammelt haben. Bitte beachten Sie: Die Berichte sind nur über das Uni-Netz (VPN) einsehbar.


 

SONA

SONA ist das Studienverwaltungs-System des Instituts für Psychologie und Pädagogik. Das heißt, in SONA werden psychologische Studien inseriert, an denen Sie als Versuchspersonen teilnehmen können. Im Rahmen Ihres Masterstudiums müssen Sie zwar keine Versuchspersonenstunden sammeln, Sie können aber dennoch an Studien teilnehmen, um die Forschung des Instituts zu unterstützen. Ein Teil der Studien wird auch monetär vergütet oder es werden Gutscheine unter allen Teilnehmer*innen verlost.

Zu SONA gelangen Sie über uulm.sona-systems.com. Zusätzlich gibt es hier ein Handbuch zur Verwendung von SONA.


 

SPSS

SPSS steht im Abschnitt "Software zum Herunterladen" im Hochschuldiensteportal (nur nach Einloggen mit dem kiz-Account sichtbar) inklusive einer Installationsanleitung zum Download zur Verfügung. Es kann als Netzwerklizenz auf dem eigenen Rechner installiert und auch außerhalb der Uni genutzt werden, sofern eine VPN-Verbindung zur Universität besteht.


 

Studienbegleitheft

Das Studienbegleitheft finden Sie hier. Es enthält wesentliche Informationen zu Veranstaltungsempfehlungen und Prüfungen. Sämtliche im Studienbegleitheft genannten Informationen werden als bekanntes Wissen vorausgesetzt!


 

Studienhöchstdauer

Siehe Regelstudienzeit, Studienhöchstdauer und Verlängerung des Studiums​​​​​​​

Die Studienhöchstdauer im Master beträgt 7 Fachsemester. Bis dahin müssen alle Leistungen abgelegt worden sein.

Wenn ein Abschlusszeugnis nicht vor dem Ende des Prüfungszeitraums im 7. Fachsemester beantragt wurde, wird das Abschlusszeugnis dann automatisch erstellt.


 

Studienplan

Der jeweils aktuell empfohlene Studienplan kann unter anderem im LSF im Bereich Studienpläne nachgelesen werden und ist auch im Studienbegleitheft abgedruckt.


 

Studierendenkolloquium

Das Studierendenkolloquium findet regelmäßig während des Semesters statt und dient als Informationsplattform für Psychologiestudierende. Im Rahmen des Studierendenkolloquiums wird über zentrale und aktuelle Themen wie beispielsweise die Vergabe und Anmeldung von Abschlussarbeiten oder mögliche Auslandsaufenthalte informiert. Genauere Informationen und die semesteraktuellen Termine finden Sie hier.


 

Testbibliothek

Über die Testbibliothek der Uni-Bib erhalten Sie Zugriff auf verschiedenste psychologische Tests. Ergänzende Informationen und weiterführende Links zu psychologischen Tests erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Urlaubssemester

Wichtige Informationen zum Urlaubssemester sowie den Beurlaubungsantrag findet man auf der Seite des Studiensekretariats.

Außerdem werden die wichtigsten Regelungen in der „Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“ beschrieben, die hier zu finden ist. Wichtig: Während eines Urlaubssemesters dürfen – unter Beachtung einiger Ausnahmen, welche Sie ebenfalls auf der Seite des Studiensekretariats sowie in der oben genannten Satzung finden – keine Prüfungen absolviert werden. Dies gilt auch für das Berufspraktikum: Sollten Sie sich beurlauben lassen, um ein Praktikum zu machen, können Sie dieses nicht als Pflichtpraktikum anerkennen lassen. Umgekehrt gilt, dass eine Beurlaubung für das 10-wöchige Pflichtpraktikum im Rahmen der FSPO nicht möglich ist.


 

Veranstaltungsangebot

Siehe Kursangebot.


Veranstaltungsarten

In dem Studiengang Master Psychologie gibt es folgende Veranstaltungsarten:

  • Vorlesung: ein*e Dozent*in trägt den zu lernenden Inhalt vor (ca. 60 Teilnehmer*innen)
  • Übung: Inhalt aus einer Vorlesung wird vertiefend geübt (ca. 30 Teilnehmer*innen)
  • Tutorium: Inhalte aus einer Vorlesung und Übung werden vertiefend geübt, Dozent*in ist ein*e studentische*r Tutor*in (ca. 15 Teilnehmer*innen)
  • Seminar: der/die Dozent*in ist Moderator*in, meist Theorie-Input am Anfang, anschließend Referate oder Ähnliches durch die Teilnehmer*innen (i.d.R. 15, aber bis zu 30 Teilnehmer*innen)
  •  
  • Abteilungskolloquium: Begleitend für Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben. Hier wird die regelmäßige Anwesenheit und eine Präsentation der eigenen Arbeit erwartet.
  • Institutskolloquium: Über den gesamten Verlauf des Masterstudiums müssen insgesamt 14 Veranstaltungen im Rahmen des zweiwöchentlichen Institutskolloquiums besucht werden.
  • Forschungsorientiertes Seminar (FOS): in der Regel Durchführung einer Studie (ca. 15 Teilnehmer*innen)
  • Projektseminar: Durchführung eines Projektes oder einer Studie (ca. 15 Teilnehmer*innen)

In der Regel wird im Rahmen von Vorlesungen ein großer Überblick über ein Gesamtgebiet der Psychologie angeboten. Die Seminare dienen dazu, die Inhalte der Vorlesungen zu ergänzen und spezifische Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche zu vertiefen. Die Seminare setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen voraus, indem z.B. der mündliche Vortrag und das schriftliche Referieren psychologischer Fragestellungen, Praxisprobleme und Befunde geübt werden. Forschungsorientierte Seminare und Projektseminare haben i.d.R. die Untersuchung einer psychologischen Fragestellung zum Inhalt, dazu wird meist eine eigene Studie durchgeführt.


 

Verlängerung des Studiums

Durch eine Rückmeldung für das kommende Semester können Sie Ihr Studium ohne Antragstellung oder Ähnliches auch über die Regelstudienzeit hinaus verlängern (natürlich unter Berücksichtigung der Studienhöchstdauer).


 

Voraussetzungen für Module

Siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.


 

Vorleistungen

Vorleistungen sind Leistungen (z. B. Anwesenheit, Übungsblätter, Referat, etc.), die absolviert sein müssen, bevor die eigentliche Prüfungsleistung angemeldet werden kann. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie zum einen im Modulhandbuch nachschlagen (Bewertungsmethode: „Die Anmeldung zu dieser Prüfung setzt einen unbenoteten Leistungsnachweis voraus.“), zum anderen sind Vorleistungen im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.
Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

VPN-Client

Mithilfe des Cisco VPN-Clients können Sie sich auch von außerhalb der Uni in das Uni-Netz einloggen. Dies ist beispielsweise für die Nutzung von SPSS, die Literaturrecherche und den Download von offiziellen Präsentations-Vorlagen der Uni Ulm erforderlich. Wo und wie Sie den Client herunterladen können, wird hier beschrieben. Unter dem Punkt „Verbindung aufbauen“ gibt es ein kurzes Tutorial zur Einrichtung des VPN-Clients.


 

Wahlpflichtbereich

Siehe Profilfächer.


 

Wiederholung von Prüfungen

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Prüfungen, die nicht bestanden wurden, können mit Ausnahme der Masterarbeit zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

Fehlversuche werden im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis angezeigt. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Prüfungsanmeldung.

Wichtig: Module aus den Wahlpflicht- und Ergänzungsbereichen müssen nicht zu Ende geführt werden. Nicht bestandene Module aus diesen Bereichen können innerhalb ihrer Bereiche durch jeweils andere Module ersetzt werden (sofern innerhalb dieser Bereiche noch andere Module existieren, die Sie noch nicht belegt haben).

Für Prüfungen, für die zur Anmeldung eine Vorleistung verlangt wird, gilt Folgendes: Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

Zusatzfächer

Im Master Psychologie nach FSPO 2023 gibt es keinen Zusatzbereich. Wer zusätzliche Module außerhalb des Studiengangs erbringen möchte, muss dies über den Ergänzungsbereich tun.


 

 

Zweitprüfer*in in der Masterarbeit

Siehe "Prüfer*innen und externe Betreuung" unter Masterarbeiten.