Bitte beachten Sie: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Masterstudium Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Ulm. Bitte lesen Sie zur Ergänzung auch das allgemeine Studienbegleitheft sowie Ihre jeweilige Fachspezifische Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung (beides finden Sie hier).

Möchten Sie gerne wichtige Informationen ergänzt sehen oder haben Sie weiterführende Fragen, die durch die hier aufgelisteten Informationen nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (studienberatung.psychotherapie(at)uni-ulm.de). Bitte verwenden Sie bei Anfragen an die Studienfachberatung Ihre Uni-Mail-Adresse anstelle einer privaten Mail-Adresse. Alle Angaben der Enzyklopädie sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Im Zweifelsfall sind immer die in der gerade gültigen FSPO und Rahmenordnung genannten Regelungen bindend.

Inhalt

A

Abschlussarbeiten

Abschluss des Studiums

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Anwesenheitspflicht

Approbationsordnung

Approbationsprüfung

Außerreguläre Prüfungstermine

 

B

Berufsrechtliche Anerkennung des M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Bescheinigungen

Beurlaubung

Bibliothek

BQT-II

BQT-III

 

C

Campusonline

Cisco-Client

CoronaNG

 

D

Datenbanken

Durchschnittsnote

 

E

E-Books und E-Journals

ECTS

Exmatrikulation

Extern betreute Abschlussarbeit

 

F

Fachinformationsseite des kiz

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Fehlende Leistungspunkte nachholen

Fehlversuche

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

FSPO

 

G

Gesamtnote

 

H

Hochschulinformationssystem

 

I

Informationen zum Übergang zwischen Bachelor und Master

Institutskolloquium

Irreguläre Prüfungstermine

IT-Status

 

K

Klausur

Kursangebot

 

L

Leistungsnachweis

Leistungspunkte (LP)

Literaturrecherche

LSF

 

M

Mailinglisten

Masterarbeit

Modulhandbuch

 

N

Nachholklausur

Notengewichtung

 

O

Office

Online-Datenbanken

Online-Statusabfrage

 

P

Plagiat

Praxisvorträge

Prüfungen

Prüfungsordnung

Psychologische Tests

 

R

Rahmenprüfungsordnung (ASPO)

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Rückmeldung

 

S

Seminarraum Psy III

Service Learning

SONA

SPSS

Studienbegleitheft

Studienhöchstdauer

Studienverlaufsplan

Studierendenkolloquium

 

T

Tag der Berufsorientierung

Testbibliothek

Transcript of Records

 

U

Urlaubssemester

 

V

Veranstaltungsangebot

Veranstaltungsarten

Veranstaltungspavillon (KJP)

Verlängerung des Studiums

Voraussetzungen für Module

Vorleistungen

VPN-Client

 

W

Wiederholung von Prüfungen

 

Z

Zweitprüfer*in der Masterarbeit

Abschlussarbeiten

Siehe Masterarbeit.


 

Abschluss des Studiums

Das Zeugnis wird auf Antrag der Studierenden innerhalb eines Monats vom Studiensekretariat ausgestellt, sofern alle für einen Abschluss erforderlichen Leistungen bestanden sind. Der Antrag erfolgt per E-Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de. Die Exmatrikulation erfolgt daraufhin von Amts wegen zum Ende des Semesters. 

Auf Ihrem Zeugnis gibt es zwei Daten, das Abschlussdatum und das Ausstellungsdatum. Das Abschlussdatum ist das Prüfungsdatum der letzten Prüfungsleistung. Falls Sie Ihren Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sollten Sie darauf achten, dass alle Prüfungsleistungen auf spätestens diesen Zeitpunkt datiert sind. Bei Klausuren ist dies der Prüfungstag. Bei anderen schriftlichen Leistungen (z.B. eine Ausarbeitung, ein Forschungsbericht, etc.) ist der Prüfungstermin das Datum, an dem Sie die schriftliche Arbeit abgeben (unabhängig von der von den Prüfer*innen bestimmten Deadline für die Abgabe). Dies gilt ebenso für Abschlussarbeiten: Das Prüfungsdatum ist das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wird (und nicht die Deadline für die Abgabe). Solange die Arbeit noch nicht bewertet wurde, steht in Ihrem Transcript of Records vorläufig noch das Datum der Deadline als Prüfungstermin, dies wird jedoch nach Bewertung der Arbeit geändert.
Das Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis ist das Datum, zu welchem das Zeugnis ausgedruckt und zum Unterschreiben an den Dekan verschickt wird. Abschlussdatum und Ausstellungsdatum unterscheiden sich, da nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung noch einige Zeit vergeht, bis eine Klausur, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc. korrigiert und bewertet ist und die Note im System verbucht wird.

Das Zeugnis wird auf Antrag der Studierenden nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Modulprüfung innerhalb eines Monats von Studiensekretariat ausgestellt. Wenn es nicht beantragt wird, wird es automatisch nach dem Ablaufen der in §8 der ASPO genannten Frist erstellt. Im Master ist das das Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters.

In Ihrem Abschlusszeugnis wird mindestens aufgeführt:

  • der Name des Studiengangs
  • der Name der Schwerpunktsetzungen, Vertiefungen etc., Note und Umfang in Leistungspunkten
  • das Thema, die Note der Masterarbeit und der Umfang in Leistungspunkten
  • die Abschlussnote und das Gesamturteil

Wurden Leistungen aus einer anderen Studien- und Prüfungsordnung, einem anderen Studiengang an der Universität Ulm oder an einer anderen Hochschule anerkannt, wird dies im Zeugnis vermerkt. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung und wird von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich zum Zeugnis wird vom Studiensekretariat mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (M.Sc.) ausgestellt. Die Urkunde wird von der/dem Dekan*in und von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Ergänzend wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das über Inhalte und Form der mit dem akademischen Grad erworbenen Qualifikationen informiert. Dem Diploma Supplement wird ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) beigefügt, in dem alle bestandenen Module und alle bestandenen Prüfungen, alle den Studien- und Prüfungsleistungen zugeordneten Leistungspunkte und alle Bewertungen ausgewiesen werden.

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in der Sprache des Studiengangs (auf Deutsch) ausgestellt; eine englische Übersetzung wird jeweils beigefügt.

Nach dem Absolvieren aller Prüfungsleistungen muss das Abschlusszeugnis beim Studiensekretariat beantragt werden.

Innerhalb eines Montas wird das Zeugnis ausgestellt.

Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde werden Ihnen postalisch zugesandt.


 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und benötigte Formulare zur Anerkennung von bereits geleisteten Prüfungen (beispielsweise aus einem vorherigen Studium oder von einer anderen Hochschule) finden Sie hier auf der Seite des Prüfungsausschusses. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die dort genannten Fristen für die Beantragung der Anerkennung dieser Leistungen.

Wenn Ihnen eine Leistung anerkannt wurde, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.


 

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen erfolgt über CoronaNG. Beginn und Ende des Anmeldezeitraums bekommen Sie rechtzeitig vorher per Mail mitgeteilt, sofern Sie in der passenden Mailingliste eingetragen sind. Sie finden den Anmeldezeitraum aber auch, wenn Sie in CoronaNG über den Veranstaltungsbaum bis zu der entsprechenden Veranstaltung klicken. Im Wintersemester erfolgt die Anmeldung in der Regel in der ersten Veranstaltungswoche, im Sommersemester eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Studierenden müssen sich für alle Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmer*innenzahlen, d.h. für Seminare, Übungen, Tutorien, etc. anmelden.

Wichtig: Für die Teilnahme am Abteilungskolloquium im Rahmen der Masterarbeit muss man sich nicht extra anmelden. Man bekommt automatisch mit der Zusage zur Masterarbeit einen Platz im Kolloquium der jeweiligen Abteilung.

Auch für die Teilnahme am Institutskolloquium muss man sich nicht extra anmelden. Man muss sich die Teilnahme jedoch mit einem Laufzettel bestätigen lassen, den Sie sich im Moodle-Kurs der Veranstaltung herunterladen können und den Sie zu jedem besuchten Termin mitbringen müssen.


 

Anwesenheitspflicht

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, auch wenn regelmäßige Anwesenheit in allen Lehrveranstaltungen empfohlen wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kolloquien sowie Lehrveranstaltungen, in denen praktische Kompetenzen vermittelt werden und die sich auf Inhalte beziehen, die gemäß der Approbationsordnung im Masterstudiengang zu vermitteln sind. Im Master besteht somit Anwesenheitspflicht in/im:

  • den Seminaren in Vertiefte psychologische Diagnostik & Begutachtung I und II
  • Forschungsorientierten Praktikum II – Psychotherapieforschung
  • Seminar Angewandte Psychotherapie
  • den Seminaren in Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre I und II
  • den klinischen Praktika der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II
  • klinischen Praktikum der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III inkl. der Selbstreflexion und
  • Master- und Institutskolloquium

In den genannten Veranstaltungen ist die regelmäßige Anwesenheit (mindestens 75%) ein Teil der Studienleistung. Ausnahmen  stellen das Institutskolloquium und die BQT-III dar. Im Institutskolloquium haben Sie die Bedingungen für den Leistungsnachweis erfüllt, sobald Sie 14 mal teilgenommen haben (vorausgesetzt, Sie haben sich die Teilnahme dokumentieren lassen). Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit III gilt, dass die Studierenden verpflichtet sind, regelmäßig gemäß § 18 Abs. 4 PsychThApprO an der BQT- III teilzunehmen. Regelmäßig hat teilgenommen, wer unter Beachtung der Fristen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen gemäß § 8 Abs. 1 ASPO 450 Stunden Präsenzzeit in der (teil-)stationären Versorgung und zusätzlich 150 Stunden Präsenzzeit in der ambulanten Versorgung erbracht hat. Für die regelmäßige Teilnahme muss die Gesamtzeit gemäß Satz 2 erfüllt sein; Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.

Liegen von der/dem Studierenden nicht selbst zu vertretende Gründe für die Fehlzeiten vor, kann die fehlende Anwesenheit u.U. kompensiert werden (detailliertere Informationen sind in der FSPO zu finden, gilt nicht für die BQT-III).


 

Approbationsordnung

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (kurz: PsychThApprO) finden Sie hier.

Die Approbationsordnung regelt u. a., welche Kenntnisse und Kompetenzen (Inhalte) die Studierenden in ihrem Studium erwerben sollten, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut*in zu erfüllen. Diese Kenntnisse und Kompetenzen sind für den Masterstudiengang insbesondere in Anlage 2 der PsychThApprO aufgeführt. Bei der Konzeption des M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie gemäß FSPO 2023 an der Universität Ulm wurde darauf geachtet, die in Anlage 2 genannten Inhalte in der FSPO und dem Modulhandbuch entsprechend abzubilden.

Welche Module Inhalte der Approbationsordnung enthalten können Sie u. a. der FSPO und dem Studienbegleitheft entnehmen.


 

Approbationsprüfung

Bisher war die Approbationsprüfung der Psychotherapeut*innen im Anschluss an die 3- bis 5-jährige Ausbildung angesiedelt. Nach der Psychotherapiegesetzesreform und der neuen Psychotherapieapprobationsordnung wird die Approbationsprüfung nun im Anschluss an das Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie durchgeführt. Die Psychotherapeutische Prüfung bleibt eine Staatsprüfung und wird vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem der/die Prüfungskandidat*in im Masterstudiengang studiert oder studiert hat.

Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums erwerben Sie zunächst den akademischen Grad "M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie". Die Approbationsprüfung soll Ihnen dann den Zugang zur neuen Weiterbildung ermöglichen. Sie können nach bestandener Prüfung formal die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin führen und sind zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs berechtigt - allerdings ohne Niederlassung.

Alle Informationen sind in der Psychotherapieapprobationsordnung öffentlich einsehbar, z.B. hier.

Prüfungstermine für die Approbationsprüfung sind jeweils ab September (nach dem Sommersemester, z.B. nach dem 4. Semester) oder ab März (nach dem Wintersemester, z.B. nach dem 5. Semester) möglich. Dabei müssen die Unterlagen natürlich vorher eingegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung kann frühestens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden.

Grundsätzlich besteht die Approbationsprüfung aus zwei Teilen: Einer mündlich-praktischen Fallprüfung sowie einer anwendungsorientierten Parcours-Prüfung. Die Inhalte erstrecken sich dabei auf "die im Studium vermittelten Inhalte, über die ein Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Berufsausübung verfügen muss (therapeutische Kompetenzen)". Laut §27 PsychThApprO sind insbesondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen in die Fragestellung angemessen miteinzubeziehen.


 

Außerreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine.


 

 

Berufsrechtliche Anerkennung des M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Um für die Zulassung zur Approbation zu qualifizieren, muss der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie alle gemäß Approbationsordnung für den M.Sc.  geforderten Inhalte abdecken sowie akkreditiert und berufsrechtlich anerkannt sein. Die berufsrechtliche Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie.

Der M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie gemäß der FSPO 2023 erfüllt die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung und ist berufsrechtlich anerkannt. Die berufsrechtliche Anerkennung wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Akkreditierung im Laufe des SoSe2024 im Juni 2023 erteilt.

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über alle erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records) kann im LSF in der Rubrik „Prüfungsverwaltung“ als PDF ausgedruckt werden. Diese Bescheinigung wird unter anderem vom BAföG-Amt benötigt. In dieser Bescheinigung werden sämtliche von Ihnen erbrachten Leistungen inklusive Zusatzleistungen angezeigt. Außerdem stehen darin die dazugehörigen ECTS-Punkte sowie etwaige Fehlversuche.


 

Beurlaubung

Siehe Urlaubssemester


 

Bibliothek

In der Bibliothek stehen rund 400 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem gibt es 21 reservierbare Arbeitskabinen (Wochen- und Tageskabinen). Der Bestand im Fachbereich Psychologie wächst ständig. Auf viele Journals kann online über Datenbanken zugegriffen werden. Sollte ein gewünschtes Buch fehlen, können Sie direkt bei der Bibliothek einen Kaufwunsch äußern oder das Buch über Fernleihe bestellen. Über die Fachinformationsseite des kiz haben Sie außerdem Zugriff auf dem Foliensatz „Fit für die Bib“, der Ihnen dabei helfen soll, sich im Online-Katalog und den Datenbanken der Bib zurechtzufinden.


 

BQT-II

Die BQT-II findet im Rahmen von praxisorientierten Lehrveranstaltungen im ersten, zweiten und dritten Semester des Masterstudiums statt. Die BQT-II erstreckt sich über drei Module mit den Schwerpunkten Erwachsene und ältere Menschen, Kinder und Jugendliche sowie Innovationen der Psychotherapie.

Da in den Veranstaltungen der BQT-II beispielsweise durch praktische und interaktive Elemente wie Rollenspiele und Kleingruppenübungen mit Feedback auch praktische Kompetenzen eingeübt werden sollen, ist die regelmäßige Anwesenheit (mind. 75%) Teil des Leistungsnachweises.


 

BQT-III

Die BQT-III dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung. Die Studierenden sind während der berufspraktischen Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und (teil-)stationären Versorgung der BQT-III zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der BQT-II erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen umzusetzen. Hierzu sind sie unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patient*innen zu beteiligen.

Die im Rahmen der BQT-III zu absolvierenden berufspraktischen Tätigkeiten umfassen insgesamt 600 Stunden. Von diesen entfallen 450 Stunden Präsenzzeit auf die (teil-)stationäre Versorgung und 150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie während diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebungen. Zusätzlich ist in diesem Modul eine Selbstreflexion im Umfang von 30 Stunden Präsenzzeit (sowie 30h Vor- und Nachbereitung) zu absolvieren. Auf die ambulante Versorgung entfallen 5 ECTS, auf die Selbstreflexion 2 ECTS und auf die (teil-)stationäre Versorgung 15 ECTS. Für das erfolgreiche Absolvieren der BQT-III entfallen demnach im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie insgesamt 22 ECTS.

Das Modul BQT-III wird in der Regel während des dritten und vierten Fachsemesters des Masterstudiums studienbegleitend absolviert. Die BQT-III findet im Rahmen eines festgelegten Zeitschemas statt. Über das Zeitschema und den Zuteilungsprozess werden die Studierenden rechtzeitig über die Mailingliste informiert.

Zulassungsvoraussetzung für das Modul BQT-III ist das bestandene Modul Berufsqualifizierende Tätigkeit II - Vertiefte Praxis der Psychotherapie mit Erwachsenen und älteren Menschen oder das bestandene Modul Berufsqualifizierende Tätigkeit II - Vertiefte Praxis der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen.

Die BQT-III findet an Einrichtungen der Universität Ulm (Psychotherapeutische Hochschulambulanz), des Universitätsklinikums (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) sowie der Kooperationsklinik Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II (Günzburg) statt.

Die Plätze für die BQT-III werden von der Universität Ulm gestellt. Die Universität trägt dafür Sorge, dass ausreichend Plätze für die Studierenden einer Kohorte zur Verfügung stehen. Die Einteilung der ambulanten und (teil-)stationären Plätze erfolgt über ein Zuteilungsverfahren durch die Universität Ulm. Über den Zuteilungsprozess werden die Studierenden rechtzeitig über die Mailingliste informiert.

Die Studierenden dokumentieren ihre berufspraktischen Tätigkeiten in einer Vorlage (BQT-III-Logbuch). Diese Vorlage enthält neben den zu erbringenden berufspraktischen Tätigkeiten eine Empfehlung über die Zuordnung zu den ambulant und (teil-)stationär zu absolvierenden Tätigkeiten.

Die Anleitung der Studierenden in der BQT-III erfolgt durch Psychotherapeut*innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde. Sie zeichnen die entsprechenden Leistungen während der BQT-III auf den dafür vorgesehenen Bescheinigungen mit ihrer Unterschrift nach Vorlage des BQT-III-Logbuchs durch die Studierenden gegen. Die entsprechenden Bescheinigungen sowie das BQT-III-Logbuch werden im Moodle-Kurs zur BQT-III zur Verfügung gestellt werden.

Die Modulprüfung besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an der berufsqualifizierenden Tätigkeit, der Bescheinigung der Einrichtungen über die erbrachten Leistungen in der ambulanten und (teil-)stationären Tätigkeit sowie der Teilnahme an der Selbstreflexion.

Die Studierenden sind verpflichtet, regelmäßig an der BQT-III teilzunehmen. Regelmäßig hat teilgenommen, wer 450 Stunden Präsenzzeit in der (teil-)stationären Versorgung und 150 Stunden Präsenzzeit in der ambulanten Versorgung erbracht hat. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht in der Selbstreflexion (mind. 75%).

Im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeiten ist eine Studienleistung zu erbringen. Die Studierenden müssen für die BQT-III – ambulante und (teil- )stationäre Versorgung vier eigenständig verfasste und schriftlich protokollierte Anamneseberichte von vier geeigneten Patient*innen in anonymisierter Form (vgl. PsychThApprO §18 Abs. 2 Satz 1b) sowie selbstständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten (vgl. PsychThApprO §18 Abs. 2 Nr. 7) anfertigen. Für die inhaltliche und formale Gestaltung der jeweiligen Teilstudienleistungen gelten die Standards schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere dürfen keine Patientenrechte verletzt werden. Die Dokumente müssen die Unterschrift der jeweiligen Betreuer*innen tragen. Mit den Teilstudienleistungen haben die Studierenden eine eigenhändig unterschriebene Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeitsleistung entsprechend § 18 Abs. 8 der ASPO zu Masterarbeiten abzugeben. Wird die Erklärung nicht abgegeben, wird von der Berücksichtigung der Berichte und des Gutachtens abgesehen und die Studienleistung mit „nicht bestanden“ bewertet.

Die Studienleistung nebst Eigenständigkeitserklärung sowie die Bescheinigungen über die berufsqualifizierenden Tätigkeiten und das BQT-III-Logbuch sind im Anschluss an die Absolvierung der berufspraktischen Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und (teil- )stationären Versorgung der BQT-III in schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form bei der*dem BQT-III-Beauftragten einzureichen.

Die entsprechenden Formulare sowie das BQT-III-Logbuch werden im Moodle-Kurs zur BQT-III zur Verfügung gestellt werden.


 

Campusonline

Siehe LSF


 

Cisco-Client

Siehe VPN-Client


 

CoronaNG

CoronaNG (https://campusonline.uni-ulm.de/CoronaNG/index.html) ist ein Teil des Campusmanagements der Universität Ulm. Es wird genutzt, um die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen zu ermöglichen. Einloggen in CoronaNG ist mit dem KIZ-Account möglich („Benutzerinfos"). Nach dem Einloggen sollten Name, Studiengang und Matrikelnummer angezeigt werden. Um sich in CoronaNG gut zurechtzufinden, gibt es auf der Website eine kurze Anleitung für Studierende. Darin wird erklärt, wie CoronaNG funktioniert und sinnvoll genutzt werden kann.

Wichtig für die Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen über CoronaNG erfolgt innerhalb bestimmter Einschreibefristen, die rechtzeitig davor per Mail über die Mailinglisten bekannt gegeben werden. Studierende mit Familienpflichten und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben die Möglichkeit, sich schon vorzeitig für Veranstaltungen anzumelden.
  2. Angenommen, zwei oder mehr Veranstaltungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B. mehrere Tutorien in ein und demselben Modul), werden in die Beobachtungsliste übernommen: Sobald Sie die Anmeldung starten, arbeitet CoronaNG Ihre Beobachtungsliste von oben nach unten durch. Kommt es zu einer Anmeldung in einer Veranstaltung, wird die Anmeldung aller Veranstaltungen, die durch diese Anmeldung ausgeschlossenen werden, automatisch abgebrochen. CoronaNG macht mit der nächsten Veranstaltung, die nicht durch eine andere Veranstaltung ausgeschlossen wird, in der eine Anmeldung erfolgreich war, weiter. Achtung: Mit „gegenseitig ausschließen“ ist nicht gemeint, dass die Veranstaltungen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sondern dass Sie nur eine Veranstaltung davon belegen dürfen, z.B. weil Ihnen pro Modul nur ein Platz zur Verfügung steht. CoronaNG kann nicht berücksichtigen, wann Veranstaltungen stattfinden. Insofern müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie nicht in zwei oder mehr Veranstaltungen eingeschrieben sind, die zeitgleich stattfinden.
  3. Wollen Sie von einer Veranstaltung in eine andere wechseln, müssen Sie sich – sofern eine Teilnahme an beiden Veranstaltungen nicht möglich ist, da die Teilnahme der einen Veranstaltung Sie von der Teilnahme an der anderen ausschließt – zuerst von der bereits angemeldeten Veranstaltung abmelden, bevor Sie sich für die andere anmelden können.
  4. Um mit einem anderen eine Veranstaltung zu tauschen, können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums eine konkrete Uhrzeit vereinbaren, zu der Sie und Ihr*e Tauschpartner*in sich gleichzeitig aus Ihrer Veranstaltung aus- und in die des/der Partners/Partnerin eintragen. Ist der Anmeldezeitraum bereits vorüber, melden Sie Ihren Tausch bitte den zwei Dozierenden der betroffenen Veranstaltungen und schicken Sie eine Kopie der Mail an Nina Schwegler nina.schwegler(at)uni-ulm.de.
  5. Tauschpartner*innen finden Sie in der Regel über WhatsApp, aber auch über die Tauschbörse in Moodle. Diese befindet sich im Kurs „Studienberatung und Studiengangskoordination“ (Selbsteinschreibung).

 

Datenbanken

Wenn Sie über das Uni-Netz angemeldet sind (Eduroam oder Cisco VPN-Client), dann haben Sie Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken mit psychologischer Fachliteratur. Über diesen Link gelangen Sie auf die entsprechende Seite des kiz und von dort über DBIS zu den verschiedensten Datenbanken, beispielsweise PsycARTICLES, PsycINFO und PSYNDEX. Zusätzliche fachspezifische Informationen erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Durchschnittsnote

Siehe Gesamtnote


 

E-Books und E-Journals

Siehe Fachinformationsseite des kiz


 

ECTS

Ein ECTS-Punkt (auch Leistungspunkt LP oder Credit Point CP) entspricht etwa 30h Zeitaufwand. Es gibt im Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Auch wenn man also ein Semester lang eingeschrieben ist, aber keine Prüfungen absolviert (zum Beispiel, weil man ein Praktikumssemester macht, für welches man sich nicht beurlauben lässt), verliert man nicht seinen Prüfungsanspruch. Allerdings müssen Studierende im Master gemäß der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 2022 §8, Absatz 1 spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters alle 120 ECTS erbracht haben, da sie sonst (mit Ausnahme einer Fristüberschreitung, die nicht durch einen selbst zu vertreten ist) ihren Prüfungsanspruch verlieren.


 

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation gibt es auf den Seiten des Studiensekretariates. Genauere Informationen finden Sie außerdem in der jeweils gültigen Zulassungssatzung der Universität Ulm („Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“) auf dieser Website.


 

Extern betreute Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*in und externe Betreuung" unter Masterarbeit


 

Fachinformationsseite des kiz

Hier finden Sie eine Fachinformationsseite des kiz für die Studiengänge des Instituts für Psychologie und Pädadogik. Sie enthält fachspezifische Informationen, weiterführende Links und Auflistungen zu relevanten Datenbanken, EJournals, E-Books, Print-Medien inklusive Neuerwerbungen, Open-Access-Dokumenten, Fachportalen, psychologischen Tests, „sozialen Netzwerken“ für Wissenschaftler*innen, Institutionen und Gesellschaften sowie zu weiteren Service-Angeboten. Auf der Seite steht unter anderem eine „Fit für die Bib – Studiengang Psychologie“-Präsentation zur Verfügung.


 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) ist das Regelwerk Ihres Studiengangs, in dem beispielsweise definiert ist, aus welchen Lehrveranstaltungen und Prüfungen sich Ihr Studium zusammensetzt. Wer sich im Wintersemester 2023/24 oder später in den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie immatrikuliert hat, studiert automatisch unter der FSPO 2023. Das Grundgerüst der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen wird durch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Universität Ulm bestimmt. Es wird dringend empfohlen, die jeweils zutreffende Prüfungsordnung sowie die ASPO mindestens einmal sehr sorgfältig durchzulesen (da sie unter anderem für das Studium wichtige Fristen festlegen). Sie finden die jeweils gültigen FSPOs sowie die ASPO hier.


 

Fehlversuche

Fehlversuche tauchen nur in der Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) auf, werden aber nicht im Abschlusszeugnis aufgelistet. Regelungen zu Fehlversuchen finden Sie unter Wiederholung von Prüfungen.


 


Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

Für manche Module wie beispielsweise die BQT-III oder die Masterarbeit werden bestimmte formale Voraussetzungen (wie eine Mindestanzahl an Leistungspunkten oder bereits bestandene vorausgehende Module) benötigt, bevor man an dem entsprechenden Modul teilnehmen darf. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie im Modulhandbuch im LSF unter "Bewertungsmethode" nachlesen. Im empfohlenen Studienverlaufsplan sind diese formalen Voraussetzungen als Pfeile eingezeichnet. Bei anderen Leistungen, die im Modulhandbuch unter den „Vorkenntnissen“ genannt werden, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aber keine verpflichtenden (d.h. formalen) Voraussetzungen.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Gesamtnote

Informationen zur Ermittlung der Gesamtnote der Masterprüfung finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), § 24 Bewertung der Modulprüfungen (einschließlich Bachelor- und Masterarbeit), Ermittlung der Gesamtnote. Welche Module in die Gesamtnote einfließen (endnotenrelevante Module), legt die FSPO fest. Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel aller in § 4 Abs. 1 als benotet gekennzeichneten Module (FSPO § 10). Das Modul Abschlussarbeit fließt mit den gesamten 30 ECTS in die Endnote ein.

 

 

Hochschulinformationssystem

Siehe LSF


 

Institutskolloquium

Das Institutskolloquium zählt zum Abschlussmodul Masterarbeit und findet während des Semesters (WiSe und SoSe) ca. alle zwei Wochen statt. Es gibt also 14-16 Termine im Jahr. Zu jedem Termin gibt es einen Vortrag von einem*einer meist externen Wissenschaftler*in zur eigenen Forschung. Die Studierenden müssen während des Studiums 14 mal anwesend sein (diese Anwesenheit ist nicht auf ein bestimmtes Semester beschränkt, sie muss nur im Laufe des Studiums erfolgen). Die Anwesenheit wird durch einen Laufzettel nachgewiesen und nach Abgabe des Laufzettels durch den Prüfungsausschuss verbucht.


 

Irreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine.


 

IT-Status

Auf den Seiten des kiz können Sie den Status und die Verfügbarkeit einiger Netzwerk- und Serverdienste des kiz abfragen: Online-Statusabfrage. Sollte ein Campusdienst bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite überprüfen, ob es an Ihrem PC oder am Dienst selbst liegt. Die Abfrage steht unter anderem für folgende Dienste zur Verfügung: E-Mail, LSF, Moodle, CoronaNG, WLAN.


 

Klausur

Siehe Prüfungen


 

Kursangebot

Eine für jedes Semester zur Verfügung stehende Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie anderer Studiengänge finden Sie im LSF. Dies gilt auch für Kurse des Zentrums für Sprache und Philologie, des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften sowie des kiz. Das kiz bietet Kurse aus den Bereichen IT, Medien und Bibliothek an, darunter beispielsweise LaTeX- und SPSS-Grundkurse sowie „Fit für die Bib“-Kurse. Eine Übersicht über das Veranstaltungsprogramm des kiz finden Sie neben dem LSF auch über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Leistungsnachweis

Ein Leistungsnachweis ist eine unbenotete Studienleistung, deren Bestehen zum Absolvieren eines Moduls notwendig ist.

In welchen Veranstaltungen Leistungsnachweise ("LN") statt benoteter Prüfungen absolviert werden, können Sie im Modulhandbuch nachlesen. Worin ein Leistungsnachweis besteht, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Leistungspunkte (LP)

Siehe ECTS


 

Literaturrecherche

Siehe Datenbanken


 

LSF

LSF ist der gebräuchlichste Name des Hochschulinformationssystems (HIS), es ist aber unter vielen Namen bekannt, unter anderem QIS-POS, QIS-LSF und Campusonline. Zu erreichen ist es unter campusonline.uni-ulm.de. Das LSF hält folgende Funktionen bereit:

  • Studierendenverwaltung
  • Prüfungsordnungen
  • Studienverlaufspläne
  • Bescheinigungen (z.B. Studienbescheinigung für BAföG und Semesterticket)
  • Prüfungsverwaltung (inklusive Prüfungsanmeldung und Leistungsansicht)
  • Vorlesungsverzeichnis (VVZ) inklusive Veranstaltungsübersicht, Wochenstundenplänen und ausfallenden Veranstaltungen
  • Modulhandbücher

 

Mailinglisten

Für jede Kohorte des Studiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie gibt es eine Mailingliste. Über diese Mailinglisten werden Ihnen wichtige Informationen zugeschickt, zum Beispiel zum Einschreibungszeitraum für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl oder wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Deshalb sollten Sie sich unbedingt in die Mailingliste Ihrer Kohorte eintragen, was Sie hier tun können. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem KIZ-Account und Ihrem Passwort anmelden und auf der entsprechenden Liste auf „Abonnieren“ gehen. Die Systematik der Mailinglisten ist wie folgt: klipp[Jahr]. Bitte tragen Sie sich in die Liste mit dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben, ein. Studierende, die im Wintersemester 2023/2024 ihren Master beginnen, müssen sich also beispielsweise in die Liste klipp2023 eintragen. Sollten Sie die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie sich dann in eine aktuelle Mailingliste eintragen müssen.


 

Masterarbeit

Ausführliche Informationen rund um Regelungen durch die FSPO, Voraussetzungen, Fristen sowie die Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten erhalten Sie im Studierendenkolloquium "Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten" (für M.Sc.-Studierende im 2. FS), das im Mai/Juni stattfindet, sowie in der FSPO und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO). Die Zeit von der Zulassung zur Abgabe der Masterarbeit beträgt sechs Monate.

Masterarbeiten können voraussichtlich extern betreut, aber nicht (ausschließlich) extern geprüft werden. Das heißt, der/die Erstprüfer*in muss dem Institut für Psychologie und Pädagogik oder der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder der Kooperationsklinik Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II (Günzburg) angehören. Als Zweitprüfer*in können theoretisch alle habilitierten hauptamtlichen Universitätsbeschäftigten (auch von anderen Universitäten) fungieren, allerdings entscheidet über die Tauglichkeit Externer der Prüfungsausschuss, demnach sollten Sie mögliche externe Zweitprüfer*innen grundsätzlich mit dem Prüfungsausschuss besprechen. Das genaue Kontingent bzw. Vergabeverfahren für die Masterarbeiten ist noch in Planung. Weitere Informationen folgen. 

Masterarbeiten werden in Freihand-Vergabe vergeben.

Wichtig: Die Platzvergabe von Abschlussarbeiten für eine neue Kohorte (sowohl für Arbeiten im Winter- als auch für Arbeiten im Sommersemester) erfolgt erst, nachdem das Vergabeprozedere im Studierendenkolloquium vorgestellt wurde (in der Regel im Mai/ Juni). Anträge für Abschlussarbeiten (Formular "Bestätigung der Themenvergabe für die Bachelor- oder Masterarbeit") können folglich erst NACH dem Termin des Studierendenkolloquiums mit dem Titel "Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten" bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, potentiellen Betreuer*innen bereits vor diesem Termin Anfragen zu möglichen Abschlussarbeiten zu schicken.

Hinweis: Es ist in der Approbationsordnung nicht vorgeschrieben die Masterarbeit in einer klinischen Abteilung zu schreiben. Das heißt für Sie, dass Sie Ihre Masterarbeit in jeder Abteilung des Instituts schreiben können. Ebenso besteht voraussichtlich auch die Möglichkeit in den beteiligten Kliniken Ihre Masterarbeit zu absolvieren (siehe Prüfer*innen und externe Betreuung). Weitere Informationen zum Vergabeverfahren folgen.

Wie gehe ich bei der Freihand-Vergabe vor?

  1. Thema & Betreuer*in suchen: Alle Studierenden kümmern sich selbstständig um ein Thema und eine*n Betreuer*in für ihre Abschlussarbeiten. Welche Arbeiten und Themen angeboten werden, können Sie über den Moodle-Kurs „Abschlussarbeitsvergabe Psychologie“ in Erfahrung bringen. Plätze können erst ab dem Termin des entsprechenden Studierendenkolloquiums (s.o.) vergeben werden und werden dann oft auch nicht alle direkt im Anschluss, sondern im Laufe der nächsten Monate vergeben.

  2. Nachweis der Voraussetzungen:
    • Für die Masterarbeit: Anhand des Transcript of Records muss plausibel sein, dass man im Semester der Abschlussarbeit die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit erfüllen wird, d.h. 52 LP einschließlich der Module Forschungsmethoden I (KliPP) und Vertiefte psychologische Diagnostik & Begutachtung I (KliPP) gemäß § 9 Abs. 1 in der FSPO 2023.

  3. Prüfer*innen in Kenntnis setzen: Betreuer*innen sind in der Regel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Prüfer*innen sind jedoch die Professor*innen. Alle Beteiligten müssen involviert sein!
  4. Formular zur Themenvergabe: Lassen Sie von den Prüfer*innen das Formular zur Themenvergabe unterzeichnen, das Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses finden, und schicken Sie es an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de). Erst wenn Ihnen der Platz für die Abschlussarbeit bestätigt wird, ist die Masterarbeits-Vergabe verbindlich.

  5. Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann: Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat (s.u.). Die Anmeldung im Studiensekretariat muss spätestens einen Monat nach Beginn der Bearbeitung erfolgen. Eine Rückdatierung um mehr als einen Monat ist nicht möglich.

Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, können Sie Ihre Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden. Diese Anmeldung muss spätestens einen Monat nach Beginn der Bearbeitung erfolgen. Eine Rückdatierung um mehr als einen Monat ist nicht möglich.

Ablauf der Anmeldung:

  • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit von der Homepage des Studiensekretariats laden und ausfüllen
  • Antrag von den Prüfer*innen (Erst- und Zweitprüfer*in) unterzeichnen lassen
  • Antrag elektronisch beim Prüfungsausschuss zur Unterzeichnung einreichen
  • Antrag elektronisch im Studiensekretariat abgeben.

Ab jetzt läuft die Bearbeitungszeit (6 Monate ab eingetragenem „Beginn der Arbeit“)! Erst zu diesem Zeitpunkt, also zur Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat, müssen die für die Abschlussarbeit erforderlichen Voraussetzungen (Mindestpunktzahl, vorausgesetzte Module) tatsächlich erfüllt sein.

 

Das Thema der Abschlussarbeit kann nach Anmeldung im Studiensekretariat nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist dann binnen sechs Wochen festzulegen. Hat man die Abschlussarbeit nicht bestanden, kann man sie einmal wiederholen. Bei diesem Wiederholungs- bzw. Zweitversuch darf man nicht wieder über das gleiche Thema wie beim Erstversuch schreiben. Eine Rückgabe des neuen Themas ist nur dann möglich, wenn beim ersten Versuch kein Themenwechsel stattgefunden hat.


 

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch beschreibt sehr ausführlich, welche Veranstaltungen während des Studiums besucht werden sollen. Es leitet sich aus der Prüfungsordnung ab und ist hier zu finden. Im Modulhandbuch können Sie auch nachlesen, welche Prüfungsnummern zu den einzelnen Modulen gehören. Zudem werden dort unter dem Punkt „Bewertungsmethode“ unter anderem formale Voraussetzungen aufgelistet (siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen), die Sie für das jeweilige Modul benötigen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie ebenfalls im Modulhandbuch nachschlagen.


 

Nachholklausur

Siehe Wiederholung von Prüfungen


 

Notengewichtung

Siehe Gesamtnote


 

Office

Studierende haben die Möglichkeit Microsoft Office 365 Pro Plus für die private Nutzung zu beziehen bzw. eine zeitlich unbegrenzte Lizenz von Microsoft Windows 10 Education zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.


 

Online-Datenbanken

Siehe Datenbanken


 

Online-Statusabfrage

Siehe IT-Status


 

Plagiat

Die American Psychological Association hat in ihrem Publication Manual das Thema „Plagiat“ sehr gut zusammengefasst. Literatur: American Psychological Association (2019). Publication manual of the American Psychological Association (7th ed.). Washington, DC: American Psychological Association. Link zum Bibliotheksbestand der Uni Ulm. PDF über Plagiatsbekämpfung von Weber-Wulff und Wohnsdorf.


 

Praxisvorträge

Falls Sie einen Einblick in den Berufsalltag von Psycholog*innen suchen, finden Sie im Moodlekurs "Informationen zur Berufsorientierung Psychologie" sämtliche Praxisvorträge zur Berufsorientierung der vergangenen Jahre. Außerdem stellen sich jedes Semester im Rahmen des Studierendenkolloquiums Psycholog*innen unterschiedlichster Bereiche vor, um aus ihrem Berufsalltag sowie über mögliche Praktikumsangebote in ihrer Institution zu berichten sowie für Fragen im persönlichen Gespräch zur Verfügung zu stehen.


 

Prüfungen

Neben den unten aufgeführten Punkten beachten Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungen auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in der Regel im LSF. Dort wählen Sie das entsprechende Modul, in dem die Prüfung angerechnet werden soll/kann, und melden sich zur Prüfung beim bzw. bei der passenden Prüfer*in an. Die Prüfenden müssen nicht zwangsläufig die Dozierenden sein, die die Veranstaltung gehalten haben. Im Vorlesungsverzeichnis ist der/die Prüfer*in in der Regel als verantwortliche*r Dozent*in hinterlegt. Achten Sie bei der Anmeldung immer auf die korrekte Prüfungsnummer.

Wichtige Hinweise

  • Unbenotete Leistungsnachweise (z.B. BQT-II) müssen im LSF nicht angemeldet werden, sondern werden nach Bestehen automatisch verbucht.
  • Klausuren und mündliche Prüfungen müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem angegebenen Prüfungstermin angemeldet werden. Ein Rücktritt von Klausuren (via LSF) und mündlichen Prüfungen (via E-Mail an die Studiengangskoordination) ist bis zum Tag vor der Prüfung möglich. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.
  • Schriftliche Prüfungen mit variablem Prüfungstermin (Hausarbeiten, Portfolio-Prüfungen, etc.) können bis zum Tag der Abgabe (spätestens Deadline) angemeldet werden. Ein Rücktritt ist hier nicht möglich! Sobald Sie zu der Prüfung angemeldet sind, müssen Sie sie in jedem Fall in diesem Semester ablegen.
  • Wenn Sie vergessen, sich zu einer Prüfung anzumelden, sind Sie nicht im System und ein Eintragen Ihrer Leistung ist nicht möglich!
  • Auch bei der Wiederholung einer Prüfung wird man nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, sondern muss sich selbstständig im LSF dafür anmelden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist.
  • Da viele Zweittermine zeitlich bereits in das folgende Semester fallen, ist eine Anmeldung in der Regel erst durchführbar, nachdem Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben. Bis dahin wird die Meldung angezeigt: „Student hat für das Prüfungssemester keinen Verlauf".
  • Man kann sich (mit Ausnahme zuvor erfolgter Fehlversuche) nur einmal für jede Prüfungsnummer anmelden! Bitte überprüfen Sie daher unbedingt bei der Anmeldung zu Ihren Veranstaltungen, ob sich Prüfungsnummern überschneiden, und lesen Sie die Hinweise der Enzyklopädie zu den Prüfungsnummern.

Verpasste Prüfungsanmeldungen

Eine verpasste Prüfungsanmeldung kann nicht nachgeholt werden. Bei schriftlichen Ausarbeitungen sind Sie auf die Kulanz von Prüfer*innen und Dozent*innen angewiesen. Eventuell kann Ihre Note im nächsten Prüfungszeitraum, in dem die Prüfung erneut angeboten wird, nachgetragen werden. Dozent*in und Prüfer*in können dies aber auch verweigern. Kulanz bei Klausuren ist nicht möglich. Wer nicht angemeldet ist, wird vom Mitschreiben ausgeschlossen.

Die richtige Prüfungsnummer und der Name der Prüfung, für die man sich anmelden muss, stehen im LSF bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen. Der Prüfungsname entspricht dabei nicht immer dem Namen der Veranstaltung.

Wichtig: Jede Prüfungsnummer kann nur einmal geprüft werden! 

Wir versuchen, die Prüfungstermine für Klausuren im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen. Dennoch sind nachträgliche Veränderungen möglich. Festgelegt sind die Termine erst, wenn eine Anmeldung im LSF für Sie möglich ist. Dies ist im Wintersemester in der Regel ab Mitte Januar und im Sommersemester ab Mitte Juni der Fall. Eine Übersicht über die semesteraktuellen Prüfungstermine finden Sie hier, die Angaben im LSF sind aber verbindlicher. Schriftliche Modulprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit sowie den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Wiederholungsprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt.

Deadlines für Seminararbeiten, Hausarbeiten, Forschungsberichte, Poster, etc. werden von den Dozierenden bestimmt und im Vorlesungsverzeichnis sowie in der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungstermin ist der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (die grundsätzlich mündlich stattfinden müssen) können nach Absprache mit dem Prüfer / der Prüferin gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Semester regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermine(n) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des Fachprüfungsausschusses. Irreguläre Prüfungstermine sind im Master KliPP ausschließlich in den Modulen Forschungsmethoden I und II möglich.

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.


 

Prüfungsordnung

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sowohl die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als auch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Universität Ulm mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Psychologische Tests

Siehe Testbibliothek


 

Rahmenprüfungsordnung (ASPO)

In der Rahmenprüfungsordnung (mittlerweile "Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung") werden studiengangübergreifende und für das Studium sehr relevante Bestimmungen festgelegt, zum Beispiel die Fristen zur Prüfungsanmeldung und Regelungen zur Studienhöchstdauer. Sie ist Basis für alle fachspezifischen Prüfungsordnungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuell gültige Rahmenordnung, die hier eingesehen werden kann, mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Die Regelstudienzeit beträgt im Master 4 Semester. Das Masterstudium kann auf bis zu 7 Semester verlängert werden. „[Die] für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen [müssen] bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 7. Fachsemesters (Stichtag: 01.12. für das Sommersemester und Stichtag: 01.06. für das Wintersemester) erbracht sein.“ (ASPO § 8 Abs. 1). Bei einer Verlängerung der Studienzeit ist zu beachten, dass BAföG nur für die Regelstudienzeit ausgezahlt wird, sofern keine triftigen Gründe für die Verlängerung des Studiums (wie z. B. längere Krankheit) nachgewiesen werden können. Eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist (unter Einhaltung der Studienhöchstdauer) ohne Antragstellung o.Ä. möglich. Hierzu muss eine Rückmeldung erfolgt sein und die Studienhöchstdauer nicht überschritten sein.


 

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung gibt es auf dieser Seite des Studiensekretariats.


 

Seminarraum Psy III

Ein Teil der Veranstaltungen des M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie wird durch die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III (Leimgrubenweg 12-14, 89075 Ulm) am Safranberg abgehalten. Die Termine finden dort im Seminarraum statt. Der Eingang befindet sich beim "Eingang Forschungsbereich". Der Seminarraum ist der Raum in der Mitte des Forschungsgebäudes, direkt gegenüber vom Eingang (Doppeltür). Einen Lageplan finden Sie hier.


 

SONA

SONA ist das Studienverwaltungs-System des Instituts für Psychologie und Pädagogik. Das heißt, in SONA werden psychologische Studien inseriert, an denen Sie als Versuchspersonen teilnehmen können. Im Rahmen Ihres Masterstudiums müssen Sie zwar keine Versuchspersonenstunden sammeln, Sie können aber dennoch an Studien teilnehmen, um die Forschung des Instituts zu unterstützen. Ein Teil der Studien wird auch monetär vergütet oder es werden Gutscheine unter allen Teilnehmer*innen verlost.

Zu SONA gelangen Sie über uulm.sona-systems.com. Zusätzlich gibt es hier ein Handbuch zur Verwendung von SONA.


 

SPSS

SPSS steht im Abschnitt "Software zum Herunterladen" im Hochschuldiensteportal (nur nach Einloggen mit dem kiz-Account sichtbar) inklusive einer Installationsanleitung zum Download zur Verfügung. Es kann als Netzwerklizenz auf dem eigenen Rechner installiert und auch außerhalb der Uni genutzt werden, sofern eine VPN-Verbindung zur Universität besteht.


 

Studienbegleitheft

Das Studienbegleitheft finden Sie hier. Es enthält wesentliche Informationen zu Veranstaltungsempfehlungen und Prüfungen. Sämtliche im Studienbegleitheft genannten Informationen werden als bekanntes Wissen vorausgesetzt!


 

Studienhöchstdauer

Siehe Regelstudienzeit, Studienhöchstdauer und Verlängerung des Studiums

Die Studienhöchstdauer im Master beträgt 7 Fachsemester. Bis dahin müssen alle Leistungen abgelegt worden sein.

Wenn ein Abschlusszeugnis nicht vor dem Ende des Prüfungszeitraums im 7. Fachsemester beantragt wurde, dann wird das Abschlusszeugnis automatisch erstellt.


 

Studienverlaufsplan

Der jeweils aktuell empfohlene Studien(verlaufs)plan kann unter anderem im LSF im Bereich Studienpläne nachgelesen werden und ist auch im Studienbegleitheft abgedruckt.

Es handelt sich hierbei um Empfehlungen. Das heißt, Sie müssen nicht gemäß der Studienverlaufspläne studieren und können Ihr Studium auch beliebig verlängern bzw. verkürzen. Im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie ist eine Flexibilisierung des Studiums jedoch durch die BQT-III und die parallel laufende Abschlussarbeit stark eingeschränkt. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, sich wenn möglich an den empfohlenen Studienverlaufsplan zu halten.


 

Studierendenkolloquium

Das Studierendenkolloquium findet regelmäßig während des Semesters statt und dient als Informationsplattform für Psychologiestudierende. Im Rahmen des Studierendenkolloquiums wird über zentrale und aktuelle Themen wie beispielsweise die Vergabe und Anmeldung von Abschlussarbeiten oder die Psychotherapieausbildung informiert. Genauere Informationen und die semesteraktuellen Termine finden Sie hier.


 

Testbibliothek

Über die Testbibliothek der Uni-Bib erhalten Sie Zugriff auf verschiedenste psychologische Tests. Ergänzende Informationen und weiterführende Links zu psychologischen Tests erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Urlaubssemester

Wichtige Informationen zum Urlaubssemester sowie den Beurlaubungsantrag findet man auf der Seite des Studiensekretariats.

Außerdem werden die wichtigsten Regelungen in der „Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“ beschrieben, die hier zu finden ist. Wichtig: Während eines Urlaubssemesters dürfen – unter Beachtung einiger Ausnahmen, welche Sie ebenfalls auf der Seite des Studiensekretariats sowie in der oben genannten Satzung finden – keine Prüfungen absolviert werden.


 

Veranstaltungsangebot

Siehe Kursangebot


 

Veranstaltungsarten

Im Master Klinische Psychologie und Psychotherapie gibt es folgende Veranstaltungsarten:

  • Vorlesung: ein*e Dozent*in trägt den zu lernenden Inhalt vor (ca. 60 Teilnehmer*innen)

  • Übung: Inhalt aus einer Vorlesung wird vertiefend geübt (ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Tutorium: Inhalte aus einer Vorlesung und Übung werden vertiefend geübt, Dozent*in ist ein*e studentische*r Tutor*in (ca. 12-15 Teilnehmer*innen)

  • Seminar: der/die Dozent*in ist Moderator*in, meist Theorie-Input am Anfang, anschließend Referate durch die Teilnehmer*innen oder praktische Übungen (ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Forschungsorientiertes Seminar (FOS): in der Regel Durchführung einer Studie (ca. 15 Teilnehmer*innen)
  • Klinisches Praktikum: größtenteils Kleingruppenübungen, um praktische Inhalte einzuüben (ca. 5 Teilnehmer*innen) sowie berufspraktische Einsätze im Rahmen der BQT-III ((teil-)stationär und ambulant)

  • Abteilungskolloquium: Begleitend für Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben. Hier wird die regelmäßige Anwesenheit und eine Präsentation der eigenen Arbeit erwartet.
  • Institutskolloquium: Über den gesamten Verlauf des Masterstudiums müssen insgesamt 14 Veranstaltungen im Rahmen des zweiwöchentlichen Institutskolloquiums besucht werden.

In der Regel wird im Rahmen von Vorlesungen ein großer Überblick über ein Gesamtgebiet der Psychologie angeboten. Die Seminare dienen dazu, die Inhalte der Vorlesungen zu ergänzen und spezifische Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche zu vertiefen und einzuüben. Die Seminare setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen voraus, indem z.B. der mündliche Vortrag und das schriftliche Referieren psychologischer Fragestellungen, Praxisprobleme und Befunde geübt werden. Forschungsorientierte Seminare haben i.d.R. die Untersuchung einer psychologischen Fragestellung zum Inhalt, dazu wird meist eine eigene Studie durchgeführt.


 

Veranstaltungspavillon

Im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie werden verschiedene Veranstaltungen durch die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Steinhövelstraße 5, 89075 Ulm) am Safranberg abgehalten. Die Termine finden dort im Veranstaltungspavillon statt. Einen Lageplan finden Sie hier.


 

Verlängerung des Studiums

Durch eine Rückmeldung für das kommende Semester können Sie Ihr Studium ohne Antragstellung oder Ähnliches auch über die Regelstudienzeit hinaus verlängern (natürlich unter Berücksichtigung der Studienhöchstdauer).


 

Voraussetzungen für Module

Siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen


 

Vorleistungen

Vorleistungen sind Leistungen (z. B. Anwesenheit, Schriftliche Ausarbeitung, Referat, etc.), die absolviert sein müssen, bevor die eigentliche Prüfungsleistung angemeldet werden kann. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie zum einen im Modulhandbuch nachschlagen (Bewertungsmethode: „Die Teilnahme an einer Prüfung setzt eine unbenotete Vorleistung voraus.“), zum anderen sind Vorleistungen im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.
Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

VPN-Client

Mithilfe des Cisco VPN-Clients können Sie sich auch von außerhalb der Uni in das Uni-Netz einloggen. Dies ist beispielsweise für die Nutzung von SPSS, die Literaturrecherche und den Download von offiziellen Präsentations-Vorlagen der Uni Ulm erforderlich. Wo und wie Sie den Client herunterladen können, wird hier beschrieben. Unter dem Punkt „Verbindung aufbauen“ gibt es ein kurzes Tutorial zur Einrichtung des VPN-Clients.


 

Wiederholung von Prüfungen

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Prüfungen, die nicht bestanden wurden, können im Regelfall zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

Fehlversuche werden im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis angezeigt. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Prüfungsanmeldung.

Für Prüfungen, für die zur Anmeldung eine Vorleistung verlangt wird, gilt Folgendes: Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

Zweitprüfer*in der Masterarbeit

Siehe "Prüfer*innen und externe Betreuung" unter Masterarbeiten.