Berufspraktische Einsätze
Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für die darüber zu verfassenden Praktikumsberichte, etc.
Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Praktikumsberichte. Die berufspraktischen Einsätze müssen nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet.
Nach FSPO 2021 gibt es vier Wahlpflichtmodule, von denen zwei ausgewählt werden müssen:
- Falls Sie sich die Option auf einen klinisch-psychotherapeutischen Master mit anschließender Approbation offenhalten möchten, sollten Sie die approbationskonformen Module Orientierungspraktikum (4 Wochen; min. 150h) und BQT-I (6 Wochen; min. 240h) wählen.
- Falls Sie keine Approbation anstreben, können Sie alternativ das Allgemeine Berufspraktikum I (4 Wochen) und das Allgemeine Berufspraktikum II (6 Wochen) wählen, die NICHT approbationskonform sind. Auch Studierende, die keine Approbation anstreben und nicht polyvalent studieren möchten, dürfen ihre Praktika jedoch in klinischen Bereichen absolvieren und bei Erfüllen der Vorgaben über die beiden Module Orientierungspraktikum und BQT-I anerkennen lassen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet.
Achtung: Die berufspraktischen Einsätze innerhalb der jeweiligen Module dürfen nicht auf verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden, sondern müssen jeweils in einer einzigen Einrichtung abgeleistet werden. Beispiele zur Veranschaulichung: Das Orientierungspraktikum darf z.B. in Klinik A und die BQT-I in Klinik B absolviert werden. Auch möglich wäre, das Orientierungspraktikum und die BQT-I in derselben Klinik A abzuleisten, sofern die Klinik die Voraussetzungen für OP und BQT-I erfüllt. Nicht erlaubt ist es hingegen, z.B. innerhalb des Orientierungspraktikums einen Teil der Zeit in Klinik A und einen Teil der Zeit in Klinik B zu absolvieren. Genauso verhält es sich für die Allgemeinen Berufspraktika.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Praktikumsmodulen finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite des Fachprüfungsausschusses.
Wichtige Informationen:
Betreuung und Reihenfolge der Praktika
Siehe ausführliche Informationen auf der Website des Fachprüfungsausschusses.
Bericht
Für jedes Modul muss ein Praktikumsbericht geschrieben werden. Vorgaben für die Berichte und weitere Information finden Sie dazu auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätze gemäß FSPO 2021.
Vorlage für die Praktikumsbescheinigung
Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie Vorlagen für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen müssen. Verwenden Sie bitte unbedingt die entsprechende Vorlage! Beachten Sie dabei bitte, dass insbesondere bei den klinischen Praktika besondere Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten (z.B. hinsichtlich Approbationsordnungskonformität). Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.
Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika bei den allgemeinen Berufspraktika
Bei Vollzeitpraktika muss die geltende Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft an der entsprechenden Praktikumsstelle (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) abgeleistet werden. Ausnahme: Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt weniger als 35 Stunden - in diesem Fall müssen Sie für eine Anerkennung als Vollzeitpraktikum mindestens 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche nachweisen können.
Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit wieder derjenigen eines Vollzeitpraktikums von 4 Wochen (API) bzw. 6 Wochen (APII) entspricht. Hierbei muss die in dem jeweiligen Unternehmen / der jeweiligen Organisation geltende Wochenarbeitszeit bei Vollzeit-Stellen (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) bei der Berechnung der erforderlichen Praktikumsdauer zugrunde gelegt werden.
Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika bei den klinischen Berufspraktika gemäß Approbationsordnung
Bitte beachten Sie folgende Besonderheit zum zeitlichen Umfang der approbationskonformen Praktika: Das (mind.) vierwöchige Orientierungspraktikum muss min. 150h betragen. Die (mind.) sechswöchige BQTI muss min. 240h betragen. Lassen Sie sich also jede geleistete Stunde bescheinigen (z.B. auch Überstunden, Wochenenddienste etc.). Auch OP und BQT-I können in Teilzeit absolviert werden, wobei insgesamt ebenfall mind. 150h (OP) bzw. 240h (BQT-I) absolviert werden müssen.
Diese Informationen finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zu berufspraktischen Einsätze gemäß FSPO 2021.
Abschlussarbeit und Berufspraktische Einsätze
Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Bewertungsmethode“ (siehe auch Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen). Die berufspraktischen Einsätze gehören nicht dazu. Man muss weder alle Praktika abgeleistet haben noch die dazugehörigen Berichte abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.
Mindestlohnregelung und Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum
Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem/der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.
Weitere wichtige Regelungen
Weitere wichtige Regelungen zu den berufspraktischen Einsätzen werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern.
Empfehlung
Aufgrund der Vorgaben der Approbationsordnung müssen klinische Praktika (OP und BQT-I) unter Rücksprache mit dem Landesprüfungsamt von uns geprüft werden, bevor Sie genehmigt werden können. Insbesondere im Vergleich mit der Anerkennung der allgemeinen Berufspraktika kann die Bearbeitungszeit nach der Antragstellung auf Praktikumsanerkennung daher eine Weile dauern. Wir bitten Sie daher darum, Verzögerungen einzuplanen. Benötigen Sie die Anerkennung Ihres Praktikums beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. für eine Masterbewerbung o.ä.), reichen Sie die Unterlagen dafür also bitte entsprechend frühzeitig ein!