Wie wird man Körperspender?

Grundsätzlich können alle volljährigen Menschen ihre Absicht zur Körperspende erklären. Die Annahme von Erklärungen zur Überlassung des Körpers nach dem Tod ist auf Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den Städten Ulm und Neu-Ulm beschränkt.

Um Sie ordnungsgemäß als Körperspender registrieren zu können, bitten wir Sie sich telefonisch (0731-50-22331) oder per email (koerperspende(at)uni-ulm.de) in Verbindung zu setzen. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen dann postalisch zugesandt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Grundsätzlich tritt diese Erklärung frühestens 3 Monate nach Unterzeichnung in Kraft. Sie erfolgt im Sinne eines Vermächtnisses und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an das Institut für Anatomie. Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Leiter Prosektur:
Dr. Ulrich Fassnacht
Tel: 50-23211; Fax: 23449

Präparatoren:
Ernst Voigt
Tel: 50-22331 Fax: 24096
N26, 206
Sabrina Dolp
Tel: 50-23204; 50-15171
N26, 206