Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Informationen für Outgoings

Ziele des Erasmus+ Programms

Das Erasmus+ Programm zielt darauf ab, möglichst vielen Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, der sich aber nicht studienverlängernd auswirken soll. Zu diesem Zweck wird vor der Mobilität ein Learning Agreement abgeschlossen, das bei Bedarf auch einmal pro Semester (innerhalb der ersten 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) geändert werden kann. Es müssen nicht alle Veranstaltungen anerkannt werden. Es muss aber genau im Learning Agreement dokumentiert werden, welche Veranstaltungen anerkannt werden sollen, und welche ggf. nicht, und aus welchem Grund.

  • Mit dem Learning Agreement verpflichtet sich die Heimathochschule, die darin aufgelisteten Veranstaltungen wie vereinbart anzuerkennen, wenn diese Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden.
  • Die Gasthochschule bestätigt, dass die gewünschten Veranstaltungen besucht werden können und verpflichtet sich, den Studierenden zeitnah ein Transcript of Records auszustellen, das die erbrachten Studienleistungen dokumentiert.
  • Die Studierenden verpflichten sich, die aufgelisteten Veranstaltungen einschließlich aller Leistungsnachweise (z.B. Klausuren, Hausarbeiten, Referate) zu absolvieren.

Die tatsächliche Anerkennung erfolgt nur auf Antrag.

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (unter "Allgemeine Formulare")

Zusammen mit dem Antrag sind einzureichen:

  • Learning Agreement (Before the Mobility)
  • Learning Agreement (During the Mobility)
  • Learning Agreement (After the Mobility) bzw. Transcript of Records der Gasthochschule

Die Notenumrechnung erfolgt nach der so genannten "modifizierten bayerischen Formel". Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz.

Für die Anerkennung der Studienleistungen sind die Prüfungsausschüsse  zuständig. Ausnahmen:
Informatik: Professor Dr. Jacobo Toran
Physik: Professor Dr. Susana Huelga

Für die Verbuchung der Studienleistungen ist das Studiensekretariat zuständig.
Ansprechpartner

Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist und das Studierendensekretariat die Leistungen verbucht hat, ist ein Ausdruck des Notenspiegels beim International Office einzureichen (Hochladen in Mobility-Online).

Studierende der Humanmedizin finden die Anleitung für das Anerkennungsverfahren in den MOODLE-Kursen des Studiendekanats:

Studium im Ausland: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=7880
PJ im Ausland: https://moodle.uni-ulm.de/course/view.php?id=11592