Individueller Studienabschnitt im Ausland (Free Mover)

Möchten Sie unabhängig von den Austauschprogrammen der Universität Ulm einen Studienabschnitt im Ausland an einer Hochschule Ihrer Wahl selbst organisieren?

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall Studiengebühren bezahlen müssen, die je nach Zielland und Studiengang dort beträchtlich sein können (z. B. USA Medizin bis 2.500 US $ pro Monat).

Suchen Sie Ihre Wunsch-Uni(s): Hochschullehrer des Fachbereichs nach Empfehlungen fragen; im Internet surfen und Kursangebote studieren; aus dem Internet können Sie in vielen Fällen auch bereits die formalen Zulassungsbedingungen sowie die Höhe der zu entrichtenden Studiengebühren erfahren. Suchen Sie in den Internetseiten der in Frage kommenden Hochschulen mit den Begriffen "International Visiting Students" oder "Incoming Study Abroad Students". Medizinstudenten, die einen PJ-Abschnitt im Ausland absolvieren wollen, suchen nach "Clinical Electives / Medical Electives International Students".

Wenn Sie für einen begrenzten Zeitraum an der ausländischen Hochschule studieren und danach ohne ausländischen Abschluss wieder an die Heimathochschule zurückkehren wollen, fallen Sie unter die Bewerberkategorie "temporary non-degree" oder "visiting student", was in aller Regel ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ermöglicht. Zur Bewerbung als temporary non-degree / visiting student gehören - wenn in der Internetseite des International Office der Gasthochschule keine entsprechenden Formulare eingestellt sind - folgende Unterlagen:

  • Formloses Bewerbungsschreiben, in dem Sie sich kurz vorstellen (Studienfach u. Studienjahr), die Wahl der Hochschule begründen und den Zeitabschnitt des Auslandsaufenthaltes definieren.
  • Tabellarischer Lebenslauf (CV = Curriculum Vitae)
  • "Transcript of Records" - englischsprachige Übersicht aller bisher bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Nicht zwingend, aber sinnvoll: ein oder zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern.
  • Ergebnis eines Sprachtests (kann im Sprachenzentrum der Universität abgelegt werden - Albert-Einstein-Allee 5 / Pavillon I).
  • Immer sinnvoll für eine Bewerbung im englischsprachigen Raum: Ergebnis des TOEFL-Tests (Mindestpunktzahl zur Zulassung siehe Informationen der möglichen Gasthochschule).

Ist Ihre Bewerbung akzeptiert, werden Sie für Ihre Wunschhochschule sicherlich weitere "offizielle" Bewerbungsformulare ausfüllen müssen. Hierzu gehören für bestimmte außereuropäische Länder z. B. Impfnachweise und der Nachweis, daß man monatlich eine bestimmte Summe zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung hat - Bestätigung durch Eltern / Bank bzw. Stipendiengeber. Wenn Ihnen die Gasthochschule kein eigenes Formular hierzu zur Verfügung stellt, können Sie diese Mustervorlage verwenden.

Wichtig ist auch der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung (keine Reisekrankenversicherung!). Beachten Sie dazu die Hinweise der Gasthochschule.

Für außereuropäische Länder benötigen Sie ein Studenten-Visum. Dieses können Sie erst bei der zuständigen Botschaft beantragen, wenn Sie von Ihrer Gasthochschule ein Zulassungsformular erhalten haben. Informieren Sie sich vor Visa-Beantragung unbedingt über die Website der zuständigen Botschaft / des zuständigen Konsulates in Deutschland. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen zur Visa-Beantragung, die es genau zu befolgen gilt. Wollen Sie anschliessend an Ihren Studienaufenthalt noch ein Praktikum machen und / oder einige Zeit im Land reisen, lassen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihr Visum vor Ort verlängern - das International Office Ihrer Gasthochschule unterstützt Sie hierbei mit evtl. notwendigungen Bescheinigungen. Wenn Sie nur ein Firmenpraktikum machen, sollten Sie zur Beantragung des Visums eine entsprechende Zusage der Firma vorlegen (Dauer des Praktikums, Bezahlung). Für Praktika in den USA müssen Sie einen kostenpflichtigen Visa-Service in Anspruch nehmen, z. B. über die deutsche Außenhandelskammer New York. Reisen Sie zu Studium / Praktikum niemals nur mit einem Touristenvisum ein, die nachträgliche Änderung des Aufenthaltszweckes könnte Probleme verursachen.

Was ist sonst noch zu erledigen?

  • Überprüfen von Anmeldefristen für Prüfungen, evtl. Verlängerungsanträge stellen
  • Gegebenenfalls im Studiensekretariat während der Rückmeldefrist und unter Vorlage des Zulassungsbescheids der ausländischen Hochschule bzw. Zusage der Praktikums-Firma Beurlaubung beantragen.
  • Mögliche Anerkennung von im Ausland geplanten Unterrichtsmodulen mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission abklären - nehmen Sie, falls möglich, dazu Modulbeschreibungen der an der ausländischen Hochschule geplanten Kurse mit.
  • Eventuell Internationalen Führerschein beantragen - bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes
  • Evtl Internationalen Studentenausweis beantragen - beinhaltet viele Vergünstigungen
  • Geldtransfer ins Ausland abklären. Manche Banken bieten in Zusammenarbeit mit Partnerbanken im Ausland kostengünstigen oder auch kostenlosen Service an
  • Impfungen überprüfen, Impfpass auf die Packliste nehmen
  • Falls Sie eine bestimmte Dauermedikation benötigen: Bescheinigung des Hausarztes in Englisch ausstellen lassen
  • Bei Wehrpflicht: Abmelden für den Auslandsaufenthalt
  • Rückgabe ausgeliehener Bücher, Kündigung von Abonnements
  • Zwischenmieter für Wohnung suchen bzw. auf Kündigungsfrist achten
  • Gg.falls Vertrag für Mobiltelefon stilllegen
  • Abmeldung Stadtwerke, Telefon, Auto - gg.falls auch Abmeldung Nebenwohnsitz (Bürgeramt)
  • Nachsendeauftrag Post
  • Von allen persönlichen Papieren Kopien anfertigen. Einen Satz für zu Hause, einen weiteren Satz zur Mitnahme auf die Reise - getrennt von den Originalen aufbewaren.
  • Erreichbarkeit auch während des Auslandsaufenthaltes gewährleisten – ggfalls Adressände­rungen (auch email) an Familie, Freunde und International Office Heimat- und Gasthochschule.

Da BAföG auch Auslandsaufenthalte fördert und dort bis zu 5.600 Euro Studiengebühren pro Jahr übernimmt, können sich BAföG-Empfänger an außereuropäischen Hochschulen als "Study Abroad Students" bewerben. Die Höhe der in diesem Fall zu entrichtenden Studiengebühren ist beim jeweiligen International Office der Gasthochschule zu erfragen bzw. in deren Homepage eingestellt. Wichtig bei einer Förderung durch BAföG: der Auslands-Studienaufenthalt muss - wenn es sich nicht um eine Austauschpartnerschaft handelt - mindestens 6 Monate oder 1 Semester betragen. Außerdem muss der Auslands-Studienaufenthalt innerhalb der Regelstudienzeit erfolgen!

Es werden Auslandsstudienplätze auf der Basis von Studiengebühren vermittel. Allerdings vergeben einige dieser Organisationen auch Stipendien.

Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten mit einem Stipendium aus dem PROMOS-Programm gefördert werden.

Studienaufenthalten bei denen ein ausländischer Abschluss angestrebt wird, sind nicht förderfähig. Eine Förderung von Studienaufenthalten im Erasmus-Raum ist nicht möglich.

Auch wenn Sie sich Ihren Studienplatz im Ausland auf eigene Faust organisiert haben, kann es doch sein, dass die Universität Ihrer Wahl ein Abkommen mit der Universität Ulm schließen möchte: manchmal handelt es sich um ein Free-Mover-Abkommen, das nur ihre Mobilität abdeckt und ermöglicht; manchmal handelt es sich um ein befristetes bilaterales Abkommen, dass der anderen Universität ermöglicht, im Gegenzug auch Studierende an die Universität Ulm zu schicken; manchmal wird auch gefragt, ob wir ein reguläres Austausch- oder Erasmus-Abkommen abschließen können.

Für Ulmer Studierende kann ein solches Abkommen eine notwendige Voraussetzung dafür sein, überhaupt als Free Mover an der Gasthochschule angenommen zu werden; oftmals geht es darum, ob man an der Gasthochschule Studien- oder andere Gebühren zahlen muss.

Das International Office ist grundsätzlich offen für Vorschläge für neue Partnerschaften. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Verträge auf Vorschlag von Studierenden abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vertrag kurzfristig geschlossen werden muss und keine Gelegenheit zu einer hinreichenden Evaluation der vorgeschlagenen Kooperation besteht oder die gewünschte Kooperation nicht den fachlichen Anforderungen oder strategischen Zielen der Universität Ulm entspricht.