Betriebsanweisungen

- Alle unten aufgeführten Betriebsanweisungen sind nur im internen Netz der Uni Ulm sicht- und abrufbar. -

  • Alle Dateien werden ausdrücklich nur für die interne Verwendung an der Universität Ulm zur Verfügung gestellt.
  • Die Betriebsanweisungen sind auf die bereichsspezifischen Bedingungen anzupassen, mindestens die rot markierten Bereiche. Diese Aufgabe obliegt der Verantwortung des Leiters der jeweiligen Struktureinheit.
  • Bitte wenden Sie sich bzgl. weiteren Vorlagen gerne an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die BG RCI stellt ebenso Vorlagen zur Verfügung: http://downloadcenter.bgrci.de/shop/mba/bse.
Auf der DGUV Seite sind weitere grundlegende Informationen zu Betriebsanweisungen zu finden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/339

Rechtlicher Hintergrund
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz § 4 in der Pflicht „den Beschäftigten […] geeignete Anweisungen zu erteilen“, um bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten:

  • Betriebsanweisungen informieren Beschäftigte über den korrekten Umgang und Schutzmaßnahmen beispielsweise bzgl. Gefahrstoffen, oder Maschinen,
  • Betriebsanweisungen regeln das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen, oder bei bestimmten Tätigkeiten, sowie bei Stör- und Notfällen und sind Grundlage für Unterweisungen,
  • Betriebsanweisungen dienen als präventives Mittel, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu vermeiden.
  • Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um betriebliche schriftliche Regelungen für das Verhalten von Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen.
  • Der Inhalt der Betriebsanweisungen muss auch durch Unterweisungen vermittelt werden.
  • Abhängig vom jeweiligen Arbeitsbereich machen weitere staatliche Regeln Vorgaben zur Erstellung von Betriebsanweisungen, wie bspw. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). 

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