Unterweisungen

Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz).

Jede Führungskraft hat gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht und trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich. Um Gesundheitsschäden bei der Ausübung der Tätigkeit der Beschäftigten zu vermeiden, müssen die Beschäftigten ausreichend und angemessen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und präventiven Maßnahmen aufgeklärt werden.

Unterweisungen

  • sind gesetzlich in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen festgelegt (insbes. ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ArbSchG, BetrSichV, MuSchG, GefStoffV, BioStoffV, GenTSV). Die Verpflichtung zur Unterweisung kann dem unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten übertragen werden. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Einrichtungsleiter.
  • werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit (als Erstunterweisung), danach in regelmäßigen Abständen (jährlich, als Wiederholungsunterweisung) und bei besonderen Anlässen situationsabhängig durchgeführt. 
  • umfassen neben der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Aspekte der Motivation und der Mitarbeiterführung.
  • müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Namen inkl. Unterschriften, des Unterweisenden und der Unterwiesenen enthalten. Die Unterweisungsunterlagen sollen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln
Grundsätzlich sind Unterweisungen persönlich und mündlich durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Unterwiesenen und Unterweisenden jederzeit möglich ist. (DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, § 4 Unterweisung der Versicherten)

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