Gefährdungsbeurteilungen

Anwendung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Leitfaden in Form eines Dokuments, welche Sie als Arbeitgeber unterstützt, Unfallrisiken und gesundheitsschädliche Belastungen der Angestellten zu beseitigen oder zumindest zu minimieren. Sie hilft Ihnen bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsplätze. Ziel ist es, alle Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln,  zu beurteilen, entsprechende Maßnahmen abzuleiten, diese auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und ggf. anzupassen. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse sollen dabei (vom Vorgesetzten) angemessen dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Im beruflichen Alltag können physische und/oder psychische Risiken und Belastungen auftreten, die die Gesundheit der Mitarbeiter in Mitleidenschaft ziehen. Für die Motivation und Leistungsfähigkeit im Team ist sicheres und gesundes Arbeiten eine wesentliche Voraussetzung.
Vorgesetzte sind durch das Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen verpflichtet.
Diese Pflicht ergibt sich unter anderem auch aus der BetrSichV, der GefStoffV und der BioStoffV.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung ausgeführt?

Durch eine Vor-Ort-Begehung durch den Vorgesetzten und den Einbezug der dort arbeitenden Person/en sollen folgende Punkte behandelt werden: 

  • Organisationscheck zum betrieblichen Arbeitsschutz, Definierung der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche: Welche potenziellen Gefährdungen, Gefahrenquellen gibt es? Wie hoch ist bei diesen jeweils die Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere?
  • Beschreibung der notwendigen betrieblichen Aktivitäten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Welche Ziele lassen sich aus der Gefährdung ableiten (kompletter Wegfall/Reduktion der Gefährdung)?
  • Erstellung eines Maßnahmenplans mit Risikoklassifizierung und Darstellung der erforderlichen weiteren Schritte: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Gefährdung zu beheben/minimieren?
  • Ermittlung der Wirksamkeit der Maßnahmen in der betrieblichen Praxis: Wurde das Ziel erreicht? Wie haben die Maßnahmen gewirkt? Wo besteht noch Verbesserungspotenzial?

Die Ergebnisse werden schriftlich im Dokument der Gefährdungsbeurteilung (siehe Blanko-Formular / Muster-Vorlagen) festgehalten. 
Gefährdungsbeurteilungen müssen mind. 1-mal jährlich oder anlassbezogen (z.B. bei Unfällen, Veränderungen) von den verantwortlichen Vorgesetzten überprüft und aktualisiert werden.
Unterstützung erhalten Sie hierbei durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA stellt auf ihrem Web-Portal zur Gefährdungsbeurteilung ausführliche Informationen u.a. zu den einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung und zu den verschiedenen Klassen von Gefährdungsfaktoren, sowie eine Datenbank mit konkreten Handlungshilfen verschiedener Anbieter zur Verfügung:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=

Die neue DGUV Regel 102-603 „Branche Hochschule“ bündelt rechtliche Vorgaben, Normen, potenzielle Gefährdungen sowie praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für den Hochschulbereich in einer Publikation. Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier.

Kontakt