Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegt oberhalb bestimmter Grenzen der Genehmigungspflicht (Strahlenschutzverordnung §§ 7 und 8). In dieser Genehmigung wird geregelt, mit welchen Nukliden und Aktivitätsmengen der Genehmigungsinhaber umgehen darf. Die bei diesem Umgang naturgemäß anfallenden radioaktiven Reststoffe müssen geordnet entsorgt werden.

Die Ordnung zur Vermeidung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen fasst die für die zentrale Entsorgung der Universität und des Universitätsklinikums Ulm geltenden Regelungen zusammen. Diese Ordnung gilt einheitlich für alle Bereiche der Universität und des Universitätsklinikums Ulm, die eine Genehmigung für Arbeiten mit radioaktiven Stoffen erhalten haben. Sie gilt auch für Bereiche, in denen mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze gearbeitet wird.

Die Beseitigung radioaktiver Stoffe wird zentral von der Abteilung V-5 Arbeits- und Umweltschutz organisiert und abgewickelt. Die Übergabe der Reststoffe findet nach einer Anmeldung am Arbeitsplatz statt. Vor dem Abtransport zum Lager muss rechtzeitig ein Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der Abteilung V-5 vereinbart werden. Die Abfälle werden überwiegend am gleichen Tag abgeholt. Bei der Übernahme der Abfälle wird die ordnungsgemäße Sortierung und Verpackung kontrolliert und die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten der Abteilung bestätigt. Der Strahlenschutzbeauftragte muss bei der Übernahme anwesend sein.

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften, die bei der Sammlung, Beförderung, Behandlung, Lagerung und Abgabe radioaktiver Stoffe zu beachten sind:

Da radioaktive Abfälle gleichzeitig auch in die Kategorie der gefährlichen Abfälle und/oder infektiöse Abfälle fallen können, sind ggf. auch weitere gesetzliche Normen zu beachten.

Kontakt

Fritz Schwender
zuständig für das Einsammeln und den Abtransport radioaktiver Abfälle
Telefon +49 (0)731 50-22136
Telefax +49 (0)731 50-22122

 

im Vertretungsfall
Rudolf Dick
Telefon +49 (0)731 50-22137
Telefax +49 (0)731 50-22122