Gefahrstoffe und Gefahrgut

Gefahrstoffe sind „Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.“[1]

Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische, werden im
- Chemikaliengesetz (ChemG) und konkretisierend in der
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie den zugehörigen
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
umfangreiche Vorgaben getroffen, welche bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beachtet werden müssen.

Zur Unterstützung und Beratung der Umsetzung dieser Vorgaben stehen den Verantwortlichen und Mitgliedern der Universität der Gefahrstoffbeauftragte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.
Dies beinhaltet u.a. folgende Themenbereiche:

  • Laborordnung als allgemeine Betriebsanweisung von Laboren nach TRGS 526
  • Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen
  • Flusssäure und Ethidiumbromid: Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Gefahrstoffen entsprechend TRGS 526 3.3.3 (2)
  • Gefahrstoffverzeichnis DaMaRIS: Aufbau und Nutzung des verpflichtenden Gefahrstoffverzeichnis nach TRGS 400 5.8(2)
  • Explosionsschutz und zugehörige Anlagensicherheit
  • Schadstoffmessungen
  • Endverbleibserklärung
  • Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Zur Unterstützung und Beratung bei Tätigkeiten mit

  • biologischen Arbeitsstoffen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Biologische Sicherheit,
  • radioaktiven Stoffen wenden Sie sich bitte an die Strahlenschutzbevollmächtigte.

 

Gefahrgut sind „Handelswaren, die unter Beförderungsbedingungen gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt aufweisen. Diese Handelswaren können Gegenstände oder Materialien wie z. B. chemische Produkte sein. Nicht jedes Material oder chemische Produkt, das unter das Gefahrgutrecht fällt, ist gleichzeitig auch als Gefahrstoff zu betrachten.“ [2]

Der Gefahrgutbeauftragte Herr Heinz Dockter ist nach ADR/RID/ADN und als verantwortliche Person nach 1.3 IATA-DGR der Universität Ulm bestellt.
Er ist Ansprechpartner für alle Institute mit Versenderpflichten und berechtigt Versendeerklärungen (shipper´s declaration for dangerous goods) zu unterschreiben.

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