Anmeldungen für Führungen aus dem Jahresprogramm
Anmeldungen für Führungen aus dem Jahresprogramm
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*Freier Eintritt in die Gewächshäuser für Kinder unter 6 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, sowie Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Ulm
Aktuelle Hygiene-Regelungen bei Führungen während Covid-19 im Botanischen Garten der Universität Ulm
- Veranstaltungsort: Freigelände und Gewächshäuser des Botanischen Gartens, ein Ausweichen bei schlechtem Wetter in die Gewächshäuser ist möglich.
- Treffpunkt: Außerhalb des Gartens (Info-Pavillon am Eingang der Gewächshäuser). Die Gruppe bleibt zusammen.
- Ein medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske oder eine FFP2-Maske muss während der Führung getragen werden. Diese ist von jedem selbst mitzubringen und wird nicht gestellt.
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2G Regelungen für Führungen (siehe aktuelle Corona Verordnung des Landes BW) und Corona-Regelungen an der Universität Ulm
Für Führungen in den Gewächshäusern und im Freigelände ist ein 2G Nachweis erforderlich ist, d.h. sie nachweislich vollständig geimpft sind. Eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske oder eine FFP2-Maske muss während des Besuchs / getragen werden. Diese ist von jedem selbst mitzubringen und wird nicht gestellt.
Ausgenommen von 2G Regelungen sind Kinder und Jugendliche bis 6 Jahre und richten sich nach der jeweils aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg