Abschlussarbeit im Bachelor CSE
Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den Studien- und Prüfungsordnungen für CSE (FSPO CSE). Studieren Sie nach der FSPO CSE 2019 gilt für Sie die ASPO 2017, studieren Sie nach der FSPO CSE 2025 gilt für Sie die ASPO 2025.
Allgemeine Regelungen zur Bachelorarbeit
Es gelten die Vorschriften der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Computational Science and Engineering.
- In Fragen der Zustimmung und Zulassung der Abschlussarbeit entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
- Die Bachelorarbeit ist Bestandteil des Bachelorstudiums.
- Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate.
- Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe Richtlinien zur Bachelorarbeit.
- Die Bachelorarbeit wird von einer/einem Prüfer*in der Universität Ulm oder der Technischen Hochschule Ulm bewertet.
- Die Bachelorarbeit kann mit vorheriger Genehmigung außerhalb eines am Bachelorstudiengang Computational Science and Engineering beteiligten Instituts oder in einem Unternehmen absolviert werden (externe Bachelorarbeit).
Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Sie studieren nach der FSPO CSE 2019
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Bachelorarbeit!
Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 12 LP verbucht.
- BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 9 Wochen (Bearbeitungszeitwochen - nicht Kalenderwochen) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
- BA-Arbeit max. Laufzeit: 4 Monate (Kalendermonate)
- Verlängerungsmöglichkeit: 1 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (3) )
Zur Bachelorarbeit ist ein Bachelorkolloquium, verbucht mit 1 LP, zu absolvieren, siehe auch FSPO für CSE § 19.
FSPO für CSE 2019 § 16
- Berufspraktikum muss absolviert sein
- Module von 130 LP müssen vorliegen
- davon 110 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO CSE 2016 § 16 (1) )
FSPO CSE 2019 § 17
- Ausgabe durch Prüfer*innen der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter*innen durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Abschlussarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
FSPO CSE 2019 § 17
siehe auch Richtlinien zu der Erstellung der Bachelorarbeit
- vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
- zu jeder Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Skizze des geplanten Vorhabens
- Liste der wichtigsten verwendeten Methoden
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, zu finden auf der Seite unter Allgemeine Formulare)
FSPO CSE 2019 § 17 (3)
- Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin
- vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (ASPO 2017 § 16c)
Sie studieren nach der FSPO CSE 2025
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Bachelorarbeit!
Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 13 LP verbucht.
- BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 3 Monate
- Verlängerungsmöglichkeit: Mit trifftigem Grund; angemessene Verlängerung durch den Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO CSE 2025 § 18 )
Die Abschlussarbeit setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit und dem Bachelorkolloquium, verbucht mit 12 LP Ba-Arbeit und 1 LP Ba-Kolloquium.
FSPO CSE 2025 § 8 (4)
- Berufspraktikum muss absolviert sein
- Module von 130 LP müssen vorliegen
- davon 111 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO CSE 2025 § 8 (4) )
siehe Richtlinien zur Bachelorarbeit
- Ausgabe durch Prüfer*innen der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter*innen durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Bachelorarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
FSPO CSE 2025 § 8
siehe auch Richtlinien zu der Erstellung der Bachelorarbeit
- vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
- zu jeder Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Skizze des geplanten Vorhabens
- Liste der wichtigsten verwendeten Methoden
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, zu finden auf der Seite unter Allgemeine Formulare)
ASPO 2025 § 18
- Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin
- vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (ASPO 2025 § 18)
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Anja Schmidt
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum B 207
- Telefon: +49 731 96537-334
- stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Evgeny Spodarev, Universität Ulm
- weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
- Studentischer Vertreter
- Liam Tanner, Student CSE
Formulare Abschlussarbeiten
Bachelorarbeit CSE - Richtlinien (Stand 10_2025)
Masterarbeit CSE - Richtlinien (Stand 10_2025)
Antrag auf Zustimmung externe Bachelor-Abschlussarbeit (Stand 11_2025)
Antrag auf Zustimmung externe Master-Abschlussarbeit (Stand 11_2025)
Hinweis externe Abschlussarbeit (Stand 11_2025)
Infoschreiben an Firmen Stand 8_23
Sperrvermerksvereinbarung Stand 8_23
Geheimhaltungsvereinbarung Stand 9_24
Sie studieren nach der FSPO CSE 2019:
Verlängerung Abschlussarbeit (Stand 11_2025)
Sie studieren nach der FSPO CSE 2025:
Verlängerung der Abschlussarbeit (Stand 11_2025)
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm. Das Formular ist unter Allgemeine Formulare zu finden.