Versicherungsschutz im Ausland

Private Auslands(zusatz)versicherungen

Was man bei der Wahl seiner Versicherung beachten sollte:

Es gibt zahlreiche Anbieter für Auslandszusatzversicherungen, Auslandskrankenversicherungen, spezielle Auslandsversicherungen für Studierende im Auslandssemester oder Auslandspraktikum. Oft sind die Gebühren sehr unterschiedlich. Sie variieren zudem von Versicherung zu Versicherung mit der Vertragsdauer und mit dem Alter der Versicherungsnehmer.
Fast immer heißt es: Ambulante Heilbehandlung beim Arzt, ärztlich verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung, ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Unfall etc. werden übernommen.

Dennoch: Im Kleingedruckten sind die Unterschiede sehr groß. Jeder sollte sich, neben den beworbenen vertraglichen Leistungen auch über die Leistungsgrenzen bzw. Leistungsausschlüsse informieren.

Beitragssätze für weibliche und männliche Versicherte unterscheiden sich von einer Versicherung zur anderen oder sind gleich.

  • Konstante monatliche Beitragssätze bei der einen Versicherung, die andere verlangt ab dem 12. Monat höhere Beiträge.
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Unfall (Gehhilfe etc.) werden bei einer Versicherung zu 100 % übernommen, bei einer anderen nur bis zu einer maximalen Höhe.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung wird manchmall voll übernommen, manchmal nur bis zu einem Maximalbetrag während des gesamten Versicherungszeitraums, manchmal auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz der Kosten oder einem Höchstbetrag pro Fall.
  • Unfälle unter Alkoholeinfluss (z. B.: Sturz nach einer Party) zahlt eine Versicherung nicht, die andere fragt nicht danach, wie sich der Unfall ereignete.
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport wird teilweise ganz bezahlt, teilweise nur bis zu einem Höchstbetrag.
  • Zahnersatz (auch nach Unfall) wird meist nicht übernommen, manche Versicherungen zahlen zum Beispiel 60 %, andere maximal einen bestimmten Betrag.
  • Sehr große Unterschiede bei Invaliditätszahlungen.
  • Versicherungsschutz im Heimatland (Deutschland) bei Urlaub ist manchmal inbegriffen, manchmal nicht. Auch Reisen in andere Länder während des Auslandsaufenthaltes sind oftmals durch die Zusatzversicherung nicht abgedeckt.
Fazit:

Drum prüfe, wer sich rechtlich bindet!

Jeder sollte sich ausführlich über seinen bestehenden und zusätzlichen Versicherungsschutz informieren. Eine günstige Versicherung, die mit 100 % Deckung von ambulanter und stationärer Behandlung wirbt, ist nicht unbedingt die Empfehlenswerteste. Oft ist trotz des Leistungsversprechen vieles ausgeschlossen.

DAAD Versicherung für Deutsche ins Ausland

Für Praktikanten, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Lebenspartner und Kinder

Angehörige deutscher Hochschulen, die

  • ein Praktikum im Ausland machen oder
  • im Ausland studieren oder promovieren oder
  • im Ausland lehren oder forschen

und

  • eine Förderung aus Programmen des DAAD (z. B. PROMOS) erhalten oder
  • eine Förderung aus Programmen der Europäischen Union (z. B. Erasmus+) erhalten oder
  • oder von einer Mitgliedshochschule bzw. Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut werden,

haben die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen an einer Gruppenversicherung teilzunehmen, die Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung umfasst und die Leistungen mit einschließt, die oftmals von privaten Versicherungen ausgeschlossen werden.

Besitzer eines internationalen Studierendenausweises (International Student Identity Card – ISIC) kommen nicht nur in den Genuss von verbilligten Eintritten in Museen und Theater, günstigen Reiseangeboten und anderen Discounts; oft werden auch spezielle Auslandsreiseversicherungen für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland angeboten. Die ISIC kann online, beim ASTA der Universität Ulm oder beim Studierendenwerk (Info-Box vor der Mensa) beantragt werden. Sie kostet EUR 15 und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Reisekrankenversicherungen

Bei vielen Banken und Versicherungen kann man Reisekrankenversicherungen für ca. 20 € kaufen, die ein Jahr Gültigkeit haben. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherungen i. d. R. nur Kurzaufenthalte bis zu 6 Wochen während eines (Kalender-)Jahres abdecken, nicht aber mehrmonatige Auslandsaufenthalte, insbesondere nicht zu Studien- oder Praktikumszwecken.

Private Auslandsversicherungen

Disclaimer

Diese Liste dient lediglich als Informationsangebot wegen zahlreicher Nachfragen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufführung einzelner Anbieter bedeutet keine Empfehlung. Die Qualität und Leistungsangebote werden vom International Office nicht überprüft.