Vorurteile zum E-Learning (Teil 5): Digitalisierung - Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

Universität Ulm

Im heutigen Teil der Reihe "Vorurteile zum E-Learning" behandelt unser Gastautor Michael Gerth vom LLZ Halle die typischen Befürchtungen rund um die elektronische Veröffentlichung von Materialien im Internet. Diese Befürchtungen sind auch uns aus Beratungsgesprächen gut bekannt. Ganz haltlos sind sie nicht, Michael Gerth gibt jedoch Tipps zum Umgang mit den typischen urheberrechtlichen Fallen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Opens external link in new windowUrheber in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk, etwa das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Dies gilt selbstverständlich auch für selbst erstellte Lehrmaterialien wie Skripte, Folien, Fotos, Video-Aufzeichnungen usw. und selbstverständlich auch für ganze Online-Kurse. Davon zu unterscheiden sind die Nutzungsrechte, die Lehrende als Urheber übertragen können, etwa an ihre Studierenden.

Im Zusammenhang mit der leichten Kopierfähigkeit digitaler Inhalte entstehen hierbei oft drei Befürchtungen: Zum einen könnten von Lehrenden erstellte Werke unberechtigt in die Hände Dritter gelangen, diese könnten zweitens unberechtigt verändert und wieder weitergegeben werden und drittens haben Lehrende bei der Erstellung der Materialien womöglich die Ausnahmeregelungen für Schulen und Hochschulen in Anspruch genommen und Werke Dritter verwendet, was aber nur innerhalb ihrer Studierendengruppe  und in einem geschützten (z.B. passwortgesicherten) Bereich, z.B. einer Lernplattform, zulässig wäre.

Grundsätzlich bestehen die Gefahren der illegalen Weitergabe geistigen Eigentums schon immer, aber tatsächlich war das Kopieren in der heutigen Zeit noch nie so einfach. Schützen kann man sich dagegen z.B. mit einer sorgfältigen Überarbeitung der eigenen Lehrmaterialien unter Einbeziehung des legalen Zitierrechtes sowie mit einer Ablage aller Unterlagen in einem passwortgeschützten Kursbereich einer Lernplattform wie Stud.IP oder ILIAS [oder Opens external link in new windowMoodle (Anm. des ZEL)]. Technisch ist z.B. auch das Kopieren der Videoaufzeichnungen erschwert, wobei aber allen klar sein muss, dass jeder technische Anti-Kopier-Schutz durch ein einfaches Abfilmen des Bildschirminhalts umgangen werden kann.

Der beste Schutz ist daher die Aufklärung der Studierenden, dass sie mit einer Kopie von Unterrichtsmaterialien und deren Weitergabe z.B. im Internet (selbst mit der guten Absicht der Unterstützung von anderen Lernenden) eine Straftat begehen, sofern diese Materialien nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind. Ein entsprechendes Bewusstsein dafür zu entwickeln ist Teil der Medienkompetenz, die nicht erst heute zur schulischen und universitären Bildung dazugehört, aber gerade bei Studienanfängern nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann.

Ein anderer Weg, eigene Werke legal und einfach an andere weiterzugeben, ist die konsequente Kennzeichnung erstellter Lehrmaterialien als Open Educational Resources (OER) oder die Verwendung ähnlicher Lizenzmodelle.


Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Opens external link in new windowBlog des LLZ Halle. Wir danken den Kollegen aus Halle für die freundliche Genehmigung, die spannenden Beiträge der Vorurteile-Reihe auch bei uns veröffentlichen zu dürfen!