Unklare Rechtslage zum Einstellen von Fremdmaterialien im Intranet

Universität Ulm

Nach dem Urteil des BGH vom 28. November 2013 (Az. I ZR 76/12 - Meilensteine der Psychologie) muss beim Einstellen von Fremdmaterialien immer versucht werden, eine angemessene Lizenz vom Rechteinhaber zu bekommen, bevor die Materialien im Intranet veröffentlich bzw. eingestellt werden. Hierzu liegt bisher nur eine Opens external link in new window Pressemitteilung vor, die genauen Einzelheiten sind daher noch unklar.

Wir raten dennoch, im Moment nur solche Materialien einzustellen, an denen eigene Rechte vorliegen oder eine Lizenz erworben wurde.