Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Antragsfrist: 1. März für das Sommersemester, 15. September für das Wintersemester
Förderumfang: Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Thema: Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.<
Antragstellung: bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW)
Weitere Informationen: mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/MPL_Ausschreibungstext_Oktober_2023.pdf