Award of a doctoral degree (Dr med./Dr med. dent.)

Dear PhD students,

We are currently understaffed. We ask for your understanding if there are any delays!

 

Dear PhD students,
Dear supervisors,

Since 15 November 2022, new doctoral degree regulations have been in force for obtaining a doctorate in Medicine or Dentistry. Please read these regulations in conjunction with the Regulatory framework for doctoral studies at Ulm University.

From 01.06.2023 the following applies

When submitting the application for acceptance as a PhD student, the particulars according to § 5 para. 3 PromO must be fulfilled: Each doctoral project is then additionally supported by a scientific supervisor.

Requirements for the scientific supervisor:

  • is qualified to teach and supervise doctoral/PhD candidates at the Medical Faculty of Ulm University or has an appointment there
  • is an expert, but assigned to a different institution / clinic / institute than the supervisor
  • in the case of supervisors not employed at Ulm University or Ulm University Hospital (incl. teaching hospitals), the scientific supervisor must be employed at Ulm University or Ulm University Hospital
  • No dependency on the supervisor / no personal relationships

Tasks of the scientific supervisor:

  • Submission of a statement on the concept of the doctoral project (form) when applying for admission and acceptance as a PhD student
  • Signs, in addition to the supervisor, the doctoral agreement
  • Documentation of the regular meetings
  • Is the examiner (selected examiner) in the colloquium

The following are recognised as "quality assurance measures" according to § 6 para. 1 PromO:

English-taught courses:

  • Good Scientific Practice (Organiser: ProTrainU) + Publishing your doctoral thesis, PhD thesis - how to comply with German copyright (Organiser: kiz) - Registration via link: moodle.uni-ulm.de/course/view.php

Your team from the doctoral office

 

University public doctoral colloquia:
10.7.2025 | from 12:00 noon | Location: O29 | Room 3003/3004
11.7.2025 | from 12:00 noon | Location: O29 | Room 3003/3004

Doctor of Medicine (Dr med.) or Dentistry (Dr med. dent.)

Formulare und Dokumente

Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:

Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.

Ethikvotum/Tierversuchsgenehmigung
In der Regel dürfen Sie mit Ihrer eigentlichen Forschungstätigkeit erst beginnen, wenn Ihr Vorhaben durch die zuständige Ethikkommission geprüft wurde (positives Ethikvotum) bzw. eine Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand reichen Sie daher bitte entweder das positive Ethikvotum, die Tierversuchsgenehmigung oder den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“ ein.

Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.

  • Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
  • Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an. 
     

Einzureichende Dokumente (bitte komplett einreichen)

Bitte beachten Sie, dass bei Abgabe der Dissertation die Zwischen- und Abschlussberichte der halbjährlichen Treffen Ihres Doktorvaters/-mutter und Ihrer wissenschaftlichen Begleitperson mit abzugeben sind.

Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie. Alternativ legen Sie ggf. die deutsche Approbationsurkunde vor.

Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:

BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!

Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, bekommen Sie den nächstmöglichen Kolloquiumstermin zugewiesen. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.

Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.

Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden. 

Urheberrecht
Um Urheberrechtsproblematiken von vornhernein zu vermeiden, ist der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht zu empfehlen.

Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.

Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz

Absoluter Ausnahmefall: Online-Prüfung

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