Fachprüfungsausschuss Chemie

Mitglieder des Fachprüfungsausschusses Chemie und Übersicht über alle Prüfungsausschüsse im Fachbereich Chemie.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Fachprüfungsausschusses Chemie

 

Allgemeines und Kontakt

Der Fachprüfungsausschuss wird aufgrund der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung, §10, gebildet. Seine Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Zusammensetzung ergeben sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (FSPO). Darüber hinausgehende Befugnisse hat der Prüfungsausschuss nicht, insbesondere kann er nicht mehr Wiederholungsversuche als in den Ordnungen festgelegt genehmigen.

Die Einreichung von Anträgen, Unterlagen etc. für den Prüfungsausschuss erfolgt in elektronischer Form. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an folgende Funktionadresse: pa-chemie-wirtschaftschemie(at)uni-ulm.de. Über diese Adresse gesendete Unterlagen erreichen sowohl den Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses als auch die Studiengangskoordination und das Sekretariat. Ihre Daten und Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Allgemeine Aufgaben

§10 Absatz 4 der ASPO beschreibt die Aufgaben eines Prüfungsauschusses ganz allgemein:

  • Achtet auf die Einhaltung der ASPO und der fachspezifischen Prüfungsordnung(en).
  • Fällt Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten.
  • Entscheidet über Anerkennungen von Studienleistungen und Modulprüfungen (§19 ASPO) inklusive der Prüfung auf wesentliche Unterschiede.
  • Entscheidet über den Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Berichtet der Studienkommission über die Entwicklung der Studien- und Prüfungszeiten und die Notenverteilungen.
  • Macht Anregungen zur Reform der fachspezifischen Prüfungsordnungen und der Modulbeschreibungen.

Konkrete Aufgaben

Aus den allgemeinen Bestimmungen, der ASPO und den fachspezifischen Prüfungsordnungen ergeben sich folgende Vorgänge, bei denen der Prüfungsausschuss involviert ist:

  • Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (§19 ASPO) sowie von anderen externen Einrichtungen (z.B. im Rahmen einer Ausbildung). Details zu diesem Prozess siehe weiter unten im nächsten Abschnitt.
  • Bafög-Anträge. Details zu diesem Prozess siehe weiter unten im übernächsten Abschnitt.
  • Beurlaubungen
  • Bestellung der Prüfer und Beisitzer (letzteres ist an den jeweiligen Prüfer delegiert; ASPO §10)
  • Ausgabe des Laufzettels (Stand FSPO 2023) für Nachweis an Teilnahme an min. 10 Forschungskolloquien (Teil des Vorbereitenden Seminars; zur Verbuchung des vorbereitenden Seminars ist dieser Laufzettel nach Abschluss der vereinbarten Leistung beim betreuenden Institut einzureichen).
  • Fristverlängerungen: Antrag auf Fristverlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit (Version 01/2026); Anträge auf allgemeine Fristen gemäß FSPO sind als individueller schriftlicher Antrag einzureichen. Dieser ist zu begründen und mit entsprechenden Unterlagen glaubhaft zu machen.
  • Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Notenfestlegung (§24 ASPO (4)), bei stark abweichenden Bewertungen einer Abschlussarbeit
  • Rücktritte von Prüfungen - für diese Aufgabe wird nach ASPO §20 (5) die Verwaltungshilfe des Studiensekretariats in Anspruch genommen (Attestvorlage unter "Allgemeine Formulare")
  • Entscheidungen bei Täuschungs- und Plagiatsfällen (ASPO §26 (3), (6)-(7))
  • Unterzeichnung der Abschlusszeugnisse (dies wird intern vorm Aushändigen der Zeugnisse erledigt)
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsauschuss (Vorgehen siehe ASPO §10 (7))
  • Zulassung und Genehmigung externer Prüfer bei den Abschlussarbeiten (Anträge unter "Allgemeine Formulare"); der Zulassungsantrag ist direkt an das Studiensekretariat zu richten.

Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist ein Antrag an den Fachprüfungsausschuss zu stellen.

Im Sommersemester 2025 wurde dieses Verfahren fächerübergreifend standardisiert und die relevanten Formulare überarbeitet.

Sie finden alle Informationen sowie die neuen Formulare unter dem o.g. Link.

Für bestimmte Ausbildungen, die im Vorfeld des Studiums absolviert werden, können standardmäßig ausgewählte Module anerkannt werden, wenn das Ausbildungszeugnis vorgelegt wird. Sie finden unter der nachfolgenden Datei die Angaben, welche Module Sie in diesem Fall im Anerkennungsantrag vermerken können.

Datei: Standardisierte Anerkennung für Ausbildungen

Bafög-Anträge

Studierende, die Bafög in Anspruch nehmen, müssen nach dem 4. Fachsemester das Formblatt 5 beim Bafög-Amt einreichen, mit dem der bisherige Studienverlauf überprüft wird. Wesentlich ist die Frage, ob die Studierenden den üblichen Umfang Leistungen zu diesem Zeitpunkt erbracht haben. Gemäß Regelstudienplan sind das typischerweise 120 LP, im Sinne von Bafög müssen aber weniger Leistungspunkte nachgewiesen werden. Für die Chemie und Wirtschaftschemie sind es 80 LP. Dieser Wert ergibt sich aus dem notwendigen Durchschnitt an LP, die erbracht werden müssen, um in der FSPO verankerte Zwischenfristen sowie die Maximalstudienzeit gesichert einhalten zu können.

Bis einschließlich Sommersemester 2026 wurde das Formblatt 5 zusammen mit einem Transcript of Records beim Fachprüfungsausschuss eingereicht.

 

Seit Wintersemester 2026/27 gilt folgender Prozess: 

Studierende reichen das Formblatt 5 zusammen mit ihrem Transcript of Records direkt beim Bafög-Amt ein unter der Mailadresse leitung-ausbildungsfoerderung(at)studierendenwerk-ulm.de.

Sind die 80 LP (oder mehr) erbracht, wird das Formblatt direkt positiv beschieden. Sind die LP nicht erbracht, wird sich das Bafög-Amt melden und weitere Schritte besprechen. Sollte hier der Wunsch aufkommen, dass der Fachprüfungsausschuss involviert hat, melden sich die Studierenden bitte eigenständig samt relevanten Informationen und ggf. Unterlagen.