Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anerkennungsanträge
Maßgabe zu Fristen für die Antragstellung auf Anerkennung gemäß Rahmenordnungsversion 2022
Ab 01.04.2023 gilt ausnahmslos:
Der Antrag auf Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleitungen muss im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges gestellt werden, sofern die Leitungen vor dem Wechsel in einen neuen Studiengang erbracht wurden. Dies gilt für auch einen Wechsel von einem Bachelorstudium in ein Masterstudium und Anerkennung von erbrachten Zusatzfächern/Ergänzungsmodulen.
Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach einem Wechsel in den jeweiligen Studiengang erbracht worden sind (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters), sind im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester zu stellen.
Übergangsregelung bis 31.03.2023
Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können, sofern Sie sich in einem höheren als dem ersten Fachsemester befinden, noch bis zum 31.03.2023 beim Fachprüfungsausschuss bzw. beim Studiensekretariat gestellt werden. Es gilt der Tag der Antragstellung. Die Anerkennungen werden im Lauf des Sommersemesters 2023 vom Studiensekretrariat erfasst. Anträge die nach dem 31.03.2023 eingehen, müssen abgelehnt werden, sofern Sie sich in einem höheren Fachsemester als dem ersten befinden
Kopfblatt des Anerkennungsantrags (in jedem Fall auszufüllen)
Weitere Seiten zum Anerkennungsantrag (für die Auflistung der Zuordnungen bei mehr als einer einzelnen Anerkennung)
Allgemeines Muster zur Unterstützung, wie der Anerkennungsantrag grundsätzlich auszufüllen ist.
Ergänzende Informationen zum Muster zur Antragsformularbearbeitung (z.B. wo Sie die Prüfungsnummern der beantragten Veranstaltungen finden).
Übersicht Konten-Nummern (werden benötigt für das Ausfüllen des Antrags, vgl. Muster)