Fachprüfungsausschuss Chemie

Mitglieder des Fachprüfungsausschusses Chemie und Übersicht über alle Prüfungsausschüsse im Fachbereich Chemie.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Fachprüfungsausschusses Chemie

 

Allgemeines und Kontakt

Der Fachprüfungsausschuss wird aufgrund der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung, §10, gebildet. Seine Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Zusammensetzung ergeben sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (FSPO). Darüber hinausgehende Befugnisse hat der Prüfungsausschuss nicht, insbesondere kann er nicht mehr Wiederholungsversuche als in den Ordnungen festgelegt genehmigen.

Die Einreichung von Anträgen, Unterlagen etc. für den Prüfungsausschuss erfolgt in elektronischer Form. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an folgende Funktionadresse: pa-chemie-wirtschaftschemie(at)uni-ulm.de. Über diese Adresse gesendete Unterlagen erreichen sowohl den Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses als auch die Studiengangskoordination und das Sekretariat. Ihre Daten und Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Allgemeine Aufgaben

§10 Absatz 4 der ASPO beschreibt die Aufgaben eines Prüfungsauschusses ganz allgemein:

  • Achtet auf die Einhaltung der ASPO und der fachspezifischen Prüfungsordnung(en).
  • Fällt Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten.
  • Entscheidet über Anerkennungen von Studienleistungen und Modulprüfungen (§19 ASPO) inklusive der Prüfung auf wesentliche Unterschiede.
  • Entscheidet über den Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Berichtet der Studienkommission über die Entwicklung der Studien- und Prüfungszeiten und die Notenverteilungen.
  • Macht Anregungen zur Reform der fachspezifischen Prüfungsordnungen und der Modulbeschreibungen.

Konkrete Aufgaben

Aus den allgemeinen Bestimmungen, der ASPO und den fachspezifischen Prüfungsordnungen ergeben sich folgende Vorgänge, bei denen der Prüfungsausschuss involviert ist:

  • Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (§19 ASPO) sowie von anderen externen Einrichtungen (z.B. im Rahmen einer Ausbildung). Details zu diesem Prozess siehe weiter unten im nächsten Abschnitt.
  • Beurlaubungen
  • Bestellung der Prüfer und Beisitzer (letzteres ist an den jeweiligen Prüfer delegiert; ASPO §10)
  • Ausgabe des Laufzettels (Stand FSPO 2023) für Nachweis an Teilnahme an min. 10 Forschungskolloquien (Teil des Vorbereitenden Seminars; zur Verbuchung des vorbereitenden Seminars ist dieser Laufzettel nach Abschluss der vereinbarten Leistung beim betreuenden Institut einzureichen).
  • Fristverlängerungen: Antrag auf Fristverlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit (Version 01/2026); Anträge auf allgemeine Fristen gemäß FSPO sind als individueller schriftlicher Antrag einzureichen. Dieser ist zu begründen und mit entsprechenden Unterlagen glaubhaft zu machen.
  • Nachteilsausgleich (§23 ASPO)
  • Notenfestlegung (§24 ASPO (4)), bei stark abweichenden Bewertungen einer Abschlussarbeit
  • Rücktritte von Prüfungen - für diese Aufgabe wird nach ASPO §20 (5) die Verwaltungshilfe des Studiensekretariats in Anspruch genommen (Attestvorlage unter "Allgemeine Formulare")
  • Entscheidungen bei Täuschungs- und Plagiatsfällen (ASPO §26 (3), (6)-(7))
  • Unterzeichnung der Abschlusszeugnisse (dies wird intern vorm Aushändigen der Zeugnisse erledigt)
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsauschuss (Vorgehen siehe ASPO §10 (7))
  • Zulassung und Genehmigung externer Prüfer bei den Abschlussarbeiten (Anträge unter "Allgemeine Formulare"); der Zulassungsantrag ist direkt an das Studiensekretariat zu richten.

Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist ein Antrag an den Fachprüfungsausschuss zu stellen.

Im Sommersemester 2025 wurde dieses Verfahren fächerübergreifend standardisiert und die relevanten Formulare überarbeitet.

Sie finden alle Informationen sowie die neuen Formulare unter dem o.g. Link.

Für bestimmte Ausbildungen, die im Vorfeld des Studiums absolviert werden, können standardmäßig ausgewählte Module anerkannt werden, wenn das Ausbildungszeugnis vorgelegt wird. Sie finden unter der nachfolgenden Datei die Angaben, welche Module Sie in diesem Fall im Anerkennungsantrag vermerken können.

Datei: Standardisierte Anerkennung für Ausbildungen