Studierendenselbstverwaltung

Liebe Studierende,

bitte nutzen Sie die nachfolgenden Informationen und Tipps auf dieser Homepage, um sich mit der Studierendenselbstverwaltung vertraut zu machen.

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre/n zuständige/n Fachstudienberater/in.

Hochschulportal

Über das Hochschulportal wird nahezu die gesamte Studierendenselbstverwaltung abgewickelt. Bitte nutzen Sie Ihren kiz Account, um sich einzuloggen. Neben dem Begriff "Hochschulportal" sind noch weitere Bezeichnungen im Umlauf, die allesamt synonym zu verstehen sind, u.a. "Campusonline", "LSF" (für Lehre Studium Forschung), "CMS" (für Content Management System) oder "HIS-Portal" (für Hochschulinformationssysteme; dies ist die Firma, die die Software zur Verfügung stellt).

Unter Meine Funktionen haben Sie im Hochschulportal u.a. Zugriff auf Ihre Studierendenakte (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Transcript of Records, ...) sowie auf die Prüfungsverwaltung. Innerhalb des Bereichs der Prüfungsverwaltung melden Sie Prüfungen an und ab. Bitte beachten Sie, dass Sie sich eigenständig zu sämtlichen Prüfungsleistungen des Studiums anmelden müssen (Ausnahmen würden von den Dozenten direkt angekündigt). Dies gilt sowohl für schriftliche Klausuren als auch für mündliche Prüfungen und Leistungsnachweise. Beachten Sie weiterhin, dass Leistungsnachweise auch zugleich Prüfungsvorleistungen sein können. Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Die Prüfungsanmeldung ist prüfungsrechtlich betrachtet eine Willenserklärung. Dies übernimmt die Universität nicht für Sie; Sie sind eigenhändig für Ihr Studium verantwortlich!

Unter dem Abschnitt Veranstaltungen finden Sie das gesamte Vorlesungsverzeichnis der Universität Ulm. Hier können Sie sich durch den Strukturbaum klicken und Informationen zu Lehrveranstaltungen einholen. Einfacher ist häufig der Weg über die Suchmaske "Suche nach Veranstaltungen". Hier können Sie gezielt nach bestimmten Kursen suchen. Eine der wesentlichsten Informationen, die dem Veranstaltungsverzeichnis entnommen werden können, sind die Angaben, wann und wo eine Lehrveranstaltung stattfindet. Diese Informationen werden Ihnen typischerweise auch kompakt in den Stundenplänen des Studiengangs zur Verfügung gestellt, allerdings haben die Angaben im Veranstaltungsverzeichnis gegenüber diesen Stundenplänen Vorrang und verbindlichen Charakter. Stundenpläne sind typischerweise auch pdf Dateien und können nicht aktuell sein. Das Veranstaltungsverzeichnis liefert tagesaktuelle Informationen. Weiterhin sind in den Stundenplänen meistens auch alle Wahlveranstaltungen aufgeführt, von denen Sie in den höheren Semestern nicht alle belegen müssen. Veranstaltungsinformationen sind übrigens auch ohne vorherigen Login zugänglich.

Semesterauswahl: Standardmäßig wird immer das aktuelle Semester angezeigt. Sie können rechts oben im Hochschulportal auf das aktuelle Semester klicken und kommen dann zu einer Auswahl weiterer Semester. Das jeweilige Folgesemester ist für eine vorausschauende Lehrveranstaltungsplanung sehr interessant. Es wird im Lauf des aktuellen Semesters freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung bedeutet, dass das entsprechende Semester des Vorjahres lediglich kopiert wird und die einzelnen Studiengänge dann zunächst die Informationen aufbereiten und anpassen müssen. Der Planungszeitraum erstreckt sich über die gesamte vorlesungsfreie Zeit bis zum Semesterbeginn. Sie können sich also gerne vorab informieren, aber behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie die Aktualität der Informationen zum Semesterbeginn nochmals überprüfen sollten. Stundenpläne werden typischerweise ebenfalls erst zum Semesterbeginn veröffentlicht. Änderungen sind jederzeit möglich, teilweise auch noch nach Vorlesungsbeginn.

Unter dem Abschnitt Studium finden Sie sämtliche Modulhandbücher, indem Sie links im sich öffnenden Menü auf "Modulhandbücher" klicken. Klicken Sie anschließend auf das jüngste verfügbare Semester (dies ist in der Regel das letzte vergangene Semester), um das Modulhandbuch in dieser jüngsten und damit aktuellsten Variante aufzurufen. Die Modulhandbücher können fortlaufend aktualisiert werden, eine Versionierung erfolgt semesterweise auf dieser Webseite.

Weiterhin finden Sie im Abschnitt Studium im linken Menü Links zur Übersicht aller Studien- und Prüfungsordnungen sowie zu allen Studienplänen. Die Studien sind alternativ zugänglich über den zentralen Studiengangsfinder auf der Startseite der Uni Ulm oder über den fachbezogenen Studiengangsfinder auf der Homepage der einzelnen Fachbereiche. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind alternativ zugänglich über die Startseite über die Menüführung: Studium / Studienorganisation / Ordnungen, Satzungen und Gesetze.

Kursnummern, Modulnummern, Prüfungsnummern, Konten

Im Veranstaltungsverzeichnis finden Sie die Kursnummern der Lehrveranstaltungen. Diese sind vergleichsweise völlig willkürlich vergeben was ihre Ziffernabfolge betrifft, allerdings erkennt man an der führenden Buchstabenkombination die Lehreinheit, die die Veranstaltung verantwortet und anbietet. Für Lehrveranstaltungen der Chemie hat die Kursnummer stets folgendes Format:

CHEMxxxx.xxx

wobei x eine Ziffer repräsentiert. Kursnummern sind in der Regel für die Studierendenselbstverwaltung nicht von besonderer Bedeutung.

Im Modulhandbuch finden Sie den vollständigen Modulcode eines Moduls. Dieser besteht aus zehn Ziffern, wobei die ersten zwei Ziffern den Abschluss codieren, die nächsten drei den Studiengang und die letzten fünf die eigentliche Modulnummer. Modulnummern spielen eine wichtige Rolle bei der Studierendenselbstverwaltung. Sie beginnen immer mit einer führenden 7. Wenn Sie im Hochschulportal unter Studium links im Menü auf "Suche nach Modulen" klicken, können Sie wahlweise den Namen oder die Nummer des Moduls eingeben. Als Ergebnis wird Ihnen das entsprechende Modul n-fach angezeigt, je eine Zeile pro Studiengang und Prüfungsordnungsversion, wo das Modul curricular Verwendung findet. Wenn Sie an dieser Stelle auf das Modul klicken, kommen Sie direkt zur Modulbeschreibung. Modulnummern werden weiterhin im Transcript of Records eingetragen, wenn Sie Prüfungsleistungen zu einem bestimmten Modul erbringen.

Modulcodes:

82 = Abschluss Bachelor; 88 = Abschluss Master; 38 = Abschluss Bachelor Lehramt; 64 = Abschluss Master Lehramt
(erste zwei Ziffern - nicht weiter von Bedeutung)

032 = Studiengang Chemie; 432 = Studiengang Wirtschaftschemie; 033 =Studiengang Chemieingenieurwesen; 332 = Studiengang EST,
(nächste drei Ziffern - nicht weiter von Bedeutung)

7xxxx = Modulnummer
(letzte fünf Ziffern - die einzigen Ziffern, die bedeutsam sind)

Prüfungsnummern sind fünfstellige Ziffernabfolgen mit einer führenden 1 im Falle beliebiger Fachprüfungen (inkl. Leistungsnachweisen) und einer führenden 6 im Falle von ASQs. Sie spielen eine große Rolle bei der Studierendenselbstverwaltung. In der Prüfungsverwaltung des Hochschulportals melden Sie sämtliche Prüfungen Ihres Studiums an. Dabei klicken Sie sich vergleichbar mit dem Modulhandbuch durch den Strukturbaum der Gliederung Ihres Studiengangs. Auf der Modulebene angekommen, werden Ihnen die verfügbaren Prüfungen angezeigt, die Sie anmelden können. Wenn Sie dies tun, werden sie im Transcript of Records im zugehörigen Modul aufgenommen.

1xxxx = Prüfungsnummer einer Fachprüfung

6xxxx = Prüfungsnummer einer ASQ

Früher wurden Modul- und Prüfungsnummern vergleichsweise willkürlich vergeben. Das spielt für Sie letztendlich keine Rolle. Gegenwärtig wird bei neuen Modulen systematischer vorgegangen, insbesondere wenn es zu einem Modul nur eine Prüfung gibt. In diesem Fall sind die letzten 4 Ziffern identisch bei Modul und Prüfung und die Unterscheidung ergibt sich lediglich durch die führende 7 bei der Modulnummer und der führenden 1 bei der Prüfungsnummer.

Prüfungsnummern finden Sie außerhalb des Prozesses der Prüfungsanmeldung, indem Sie den Datensatz der Lehrveranstaltung im Veranstaltungsverzeichnis aufrufen. Leider gibt es gegenwärtig keine Möglichkeit, die Prüfungsnummern direkt aus dem Modulhandbuch zu entnehmen. Wenn eine Veranstaltung mehrere Lehrformate umfasst sowie Vorleistungen beinhaltet und es hierzu mehrere Datensätze im Veranstaltungsverzeichnis gibt, sollten alle Datensätze aufgerufen werden. Typischerweise ist die Modulprüfungsnummer immer dem Vorlesungsdatensatz zugeordnet und die Vorleistungsnummer dem begleitenden Seminar bzw. der begleitenden Übung.

Prüfungsnummern brauchen Sie insbesondere, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Hier müssen Sie die Prüfungsnummer(n) der Module/Veranstaltungen Ihres Ulmer Studiengangs eintragen, die Sie für andere bereits erbrachte Leistungen anerkannt bekommen möchten. Bitte beachten Sie auch weiter unten auf dieser Homepage die detaillierten Informationen zu Anerkennungsanträgen.

Von Konten spricht insbesondere das Studiensekretariat, wenn es um den Strukturbaum Ihres Studiengangs geht. Ein Synonym für den Begriff Konto ist der Begriff Gliederungsebene. Im Modulhandbuch entsprechen die einzelnen Gliederungsebenen bzw. Konten (z.B. Pflichtmodule in Chemie, Praktikumsmodule, Wahlpflichtmodule usw.) den Überschriften im Inhaltsverzeichnis, unter denen dann die einzelnen Module aufgeführt werden. Im Transcript of Records erhalten diese Konten ebenfalls Nummern, die für Sie überwiegend nicht weiter von Bedeutung sind, allerdings kann es hilfreich sein, im Falle von Umbuchungen und bei entsprechender Kommunikation mit dem Studiensekretariat, die Nummern der betroffenen Konten zu nennen, damit die Sachbearbeiter hier den gewünschten Vorgang korrekt abbilden können. Wenn Sie Module/Prüfungen anmelden, werden diese ins Transcript of Records aufgenommen; dies geschieht innerhalb des jeweiligen Kontos, dem sie zugeordnet sind. Auf diese Weise wird nach und nach im Transcript of Records der komplette Strukturbaum des Studiums gemäß Studien- und Prüfungsordnung nachgebildet, wenn Sie das Studium durchlaufen, bis zum Abschluss.

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Mit einem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie Leistungen, die in anderen Studiengängen oder auch außerhalb des Hochschulwesens erbracht wurden, für bestimmte Module und Prüfungen in Ihrem gegenwärtigen Studiengang anerkennen lassen. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Leistungen äquivalent sind, d.h. dass vergleichbare Kompetenzen erworben wurden. Die Prüfung auf Äquivalenz wird vom Fachprüfungsausschuss vorgenommen. Dieser entscheidet entsprechend über alle beantragten Zuordnungen im Rahmen eines gestellten Anerkennungsantrags.

Den Antrag auf Anerkennung finden Sie unter o.g. Link, indem Sie auf der sich öffnenden Webseite auf "Allgemeine Formulare" klicken. Dort finden Sie den Antrag sowie die "weiteren Seiten zum Antrag". Das Kopfblatt bitte einmal verwenden, für mehrere Anerkennungen bitte die weiteren Seiten verwenden, da auf ihnen mehr Platz für Zuordnungen ist, während auf dem Kopfblatt nur eine Zuordnung eingetragen werden kann.

Alternativ finden Sie die Formulare auch auf den Webseiten der Fachprüfungsausschüsse für die Studiengänge Chemie, Wirtschaftschemie und Lehramt Chemie. Diese sind abrufbar über die Startseite des Fachbereichs Chemie unter dem Punkt Gremien im orangefarbenen Menüband. Dort finden Sie auch ein Muster, wie der Antrag ausgefüllt werden sollte.

Das Wichtigste zuerst: Es macht keinen Sinn, wenn Sie dem Prüfungsauschuss lediglich bereits erbrachte Leistungen vorlegen und keinerlei Angaben dazu machen, welche Module Sie anerkannt bekommen wollen. Der Prüfungsausschuss wird diese Arbeit nicht für Sie übernehmen. Dies ist auch gar nicht sinnvoll, denn a) gibt es manchmal mehrere Möglichkeiten, was anerkannt werden könnte und Sie sollen/dürfen/müssen selber entscheiden, was zu Ihrem Studium passt und b) sind Sie auch nicht verpflichtet, alles anerkennen zu lassen. Möglicherweise gibt es zwar Anerkennungspotenzial in Ihren Unterlagen, aber Sie sind mit der einst erzielten Note nicht zufrieden und möchten die vergleichbare Prüfungsleistung in Ihrem jetzigen Studiengang absolvieren, um eine bessere Note zu erzielen. Von Amts wegen anerkannt werden zwingend lediglich identische Prüfungsleistungen, d.h. Prüfungen, die in mehreren Studiengängen identisch sind. Dieser Fall kann nur eintreten, wenn Sie zwischen Studiengängen innerhalb der Uni Ulm wechseln. Wenn Sie von anderen Standorten wechseln, handelt es sich nie um identische Prüfungen. Die o.g. Gründe sollten Ihnen nachhaltig verdeutlichen, dass ein Antrag auf Anerkennung nur dann sinnvoll und in Ihrem Interesse gestellt ist, wenn Sie ihn gänzlich eigenständig vorbereiten und konkrete Angaben in Form von Zuordnungen machen, über die dann der Prüfungsausschuss befinden kann und im Sinne des Kompetenzerwerbs entscheidet, ob eine Anerkennung möglich ist oder nicht.

1. Unabhängig von den gewählten Zuordnungen ist dem Anerkennungsantrag immer ein Transcript of Records oder ein vergleichbarer Nachweis beizufügen, dem entnommen werden kann, dass die geltend gemachten Leistungen auch tatsächlich bestanden sind, d.h. dass die gemachten Angaben zu Art und Umfang der Leistung sowie Note wahrheitsgemäß sind. Im Falle von hochschulischen Leistungen sind auch stets die Modulbeschreibungen der geltend gemachten Module beizufügen, damit der Prüfungsausschuss die Möglichkeit hat, sich über Inhalte und Lehr-Lernziele zu informieren. Bei externen Leistungen (z.B. Ausbildungsinhalte) sind vergleichbare Unterlagen beizufügen, aus denen derartige Informationen entnommen werden können. Bitte weiterhin auf dem Kopfblatt des Antrags unten links ankreuzen, dass Sie die Unterlagen beigefügt haben.

2. Zuordnungen identifizieren: Bitte vergleichen Sie die Modulbeschreibungen Ihrer bereits erbrachten Leistungen mit dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs und identifizieren Sie diejenigen Äquivalente, die Sie gerne anerkannt haben möchten. Dies ist exakt die o.g. Arbeit, die Ihnen der Prüfungsausschuss NICHT abnimmt! Zuordnungen können 1:1 sein oder 1:n oder n:1, je nach Größe und Umfang der Module. Sinnvolle Zuordnungen erkennen Sie im Wesentlichen an zwei Kriterien: Zum einen sollten die Leistungspunkte möglichst übereinstimmen. Anerkennungen sind dann möglich und wahrscheinlich, wenn die Leistungspunkte des Moduls, das zur Anerkennung gebracht wird, gleich groß oder größer sind als die des anzuerkennenden Moduls. Dies zeigt, dass im Sinne des Kompetenzerwerbs der behandelte Inhalt ausreichend umfangreich war. Bei einer Abweichung von 1 Leistungspunkt nach unten kann ggf. auch noch anerkannt werden, wenn Lernziele und Inhalte möglichst gut passen oder nachgewiesen werden kann, dass die Präsenzzeit gleich war wie in Ulm (d.h. dass dem Eigenstudienanteil am früheren Standort weniger Gewicht eingeräumt wurde und dadurch weniger Leistungspunkte vergeben wurden). Lehr-Lernziele und Inhalte sind der zweite maßgebliche Punkt, an dem sinnvolle Zuordnungen erkannt werden. Diese müssen nicht 1:1 übereinstimmen, was meistens auch gar nicht möglich ist, aber es sollte aus den Beschreibungen hervorgehen, dass möglichst viele Übereinstimmungen bestehen. In diesem Fall ist im Sinne des Kompetenzerwerbs sichergestellt, dass vergleichbare Kompetenzen erworben wurden. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsausschuss.

3. Zuordnungen eintragen: Links im Antrag gibt es Felder für die Leistungen, die Sie zur Anerkennung bringen möchten, d.h. die Sie bereits absolviert haben. Bitte tragen Sie dort die exakte Bezeichnung der Leistung ein plus ggf. Angaben zu einem bestimmten Code, der mit der Leistung in Zusammenhang steht (z.B. eine Kurs- oder Modulnummer etc.). Weiter rechts füllen Sie insbesondere die Spalten "zugeordnet zu Bereich" sowie "Prüfungsnummer" aus. Wir empfehlen dringend, statt einer Bereichsangabe hier die konkrete Prüfungsleistung zu benennen, die Sie anerkannt haben möchten. Bereichsangaben sind im Pflichtbereich gar nicht nötig, dies ist lediglich erforderlich, wenn es mehrere Zuordnungen der Prüfung gibt, z.B. Wahlpflicht- oder Vertiefungsbereich etc. Nur durch Benennung der exakten Leistung kann der Prüfungsausschuss erkennen, was Ihrer Meinung nach das geeignete Äquivalent ist bzw. welche Prüfung Sie anerkannt bekommen  möchten. Die eindeutige Zuordnung vervollständigen Sie, indem Sie zusätzlich die Prüfungsnummer eintragen. Informationen, wo Sie die Prüfungsnummern finden, sind weiter oben auf dieser Webseite beschrieben. Bitte pro Zuordnung eine Zeile ausfüllen (1:1, n:1 oder 1:n).

4. Abgabe des Antrags: Bitte geben Sie den Antrag elektronisch ab. Auf den Webseiten der Fachprüfungsausschüsse (zu finden unter Gremien ausgehend von der Startseite des Fachbereichs Chemie) finden Sie die E-Mail-Adresse, unter der er einzureichen ist. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie i.d.R. vom Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses Bescheid. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, können Sie Ihren Fachberater kontaktieren. Unvollständig abgegebene Anträge kommen unbearbeitet wieder zu Ihnen zurück. Bedenken Sie aber, dass auch Ihr Fachberater die o.g. Arbeitsschritte nicht für Sie übernommt und maximal eine Einschätzung zur Äquivalenz abgeben kann, aber nicht der Entscheidungsträger ist.

5. Verbuchung anerkannter Leistungen: Mit dem vom Prüfungsausschuss unterschriebenen Antrag können Sie zum Studiensekretariat gehen. Dort werden die genehmigten Anerkennungen dann in Ihr Transcript of Records mit einem Anerkennungsvermerk eingetragen.