Studium im Ausland
Im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums besteht die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Gasthochschule bzw. Gastuniversität zu studieren. Hierbei spricht man allgemein von Austauschmobilität. Studierende der Universität Ulm, die ins Ausland gehen, nennt man Outgoings; Studierende anderer Universitäten im Ausland, die einen Studienabschnitt an der Universität Ulm absolvieren, nennt man Incomings.
Gute Gründe für einen Studienabschnitt im Ausland gibt es genug. Meistens wird in der Erfahrung, die man im Ausland hinsichtlich Internationalisierung, Sprachkenntnissen und interkultureller Kompetenz sowohl im sozialen als auch im berufsprofessionsbezogenen Bereich macht, der größte Mehrwert einer Mobilität gesehen. Aus Studierendensicht spielt typischerweise auch die Frage nach einer möglichen Verlängerung der Studienzeit eine Rolle, wenn man ein Auslandssemester oder -jahr wahrnimmt. Der Idealzustand sieht vor, dass die Leistungen, die erfolgreich im Ausland erbracht werden, direkt auf das eigene Studium an der Heimatuniversität anrechenbar sind. Auf diese Weise entsteht - zumindest in der Theorie - kein studienzeitverlängernder Effekt. Pauschalisieren lässt sich dies aber nicht, da mehrere Faktoren dabei eine maßgebliche Rolle spielen, z.B. der Erfolg bei den Prüfungen im Ausland, der Umfang an Kursen, die im Ausland belegt werden und zuletzt die konkrete Möglichkeit, die Leistungen anzurechnen.
Um diese Fragen im Vorfeld einer Mobilität zu klären, wird ein sogenanntes Learning Agreement erstellt, das als eine verbindliche Absprache zwischen Studierenden, Heimat- und Gasthochschule zu verstehen ist. Im Learning Agreement werden die Kurse aufgeführt, die im Ausland belegt werden. Gleichzeitig werden die Äquivalente des Curriculums an der Heimatuniversität definiert, die nach der Mobilität im Falle des erfolgreichen Bestehens der Prüfungen an der Gastuniversität anerkannt werden. Abgesehen von einem bürokratisch ordnungsgemäßen Prozess im Sinne der allgemeinen Bestimmungen zu Auslandaufenthalten liegt der für Studierende entscheidende Vorteil dieser Vorgehensweise darin, dass bereits vor der Mobilität klar geregelt ist, wie viele Leistungspunkte und welche konkreten Prüfungen im Idealfall in das Transcript of Records überführt werden können. Dadurch lässt sich das weitere Studium problemlos frühzeitig planen.
Informationsquellen zum Auslandsstudium
Grundsätzlich stellt das International Office umfangreiche und aussagekräftige Informationen rund um das Thema Internationales zur Verfügung.
Verschiedene Wege ins Ausland werden auf der Webseite für Outgoing-Mobilitäten beschrieben.
- Partnerhochschulen im Rahmen des ERASMUS-Programms im Bereich Chemie.
- Partnerhochschulen im Rahmen des Baden-Württemberg-Programms bzw. bilateraler Austauschabkommen.
Prozessablauf: Vor, während und nach der Mobilität
Die Organisation einer Mobilität nimmt einige Zeit in Anspruch. Es lohnt sich, den erforderlichen Prozessschritten angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, damit die weiteren Abläufe im Gesamtverfahren problemlos abgewickelt werden können. Weiterhin liegt es im eigenen Interesse der Studierenden, die Lehrinhalte an der Gastuniversität mit Bedacht auszuwählen.
Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Sie dabei unterstützen, dass alle erforderlichen Schritte vor Beginn der Mobilität zügig und ordnungsgemäß in die Wege geleitet werden können.
1. Bewerbung für einen Austauschplatz: Die Bewerbung erfolgt beim International Office, das hierzu auf seinen Webseiten umfangreiche Informationen bereitstellt.
2. Platzzusage: Falls Sie sich erfolgreich beworben haben, erhalten Sie vom International Office die Zusage eines Austauschplatzes inkl. Angaben, Informationen und ggf. wichtigen Links zur Gastuniversität.
3. Lehrangebot sichten: Informieren Sie sich auf den Webseiten der Gastuniversität über das Lehrangebot in dem Zeitraum, in dem Sie vor Ort sein werden. Typischerweise steht Ihnen vor Ort ein Fachberater unterstützend bei Fragen zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Kurse im Ausland belegen. Das International Office der Universität Ulm verlangt, dass vor Ort wenigstens Kurse im Gesamtumfang von 20 Leistungspunkten gewählt werden (zwei Drittel eines normalen Semesterpensums).
4. Äquivalente an der Uni Ulm identifizieren: Nach oder idealerweise bereits während der Kursauswahl, die Sie sich auch kurz rückbestätigen lassen sollten von der Gastuniversität, dass alle Veranstaltungen auch tatsächlich stattfinden und Sie teilnehmen können, ist es erforderlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen, welche Module Sie sich für die Veranstaltungen im Ausland anerkennen lassen möchten. Dies ist zum einen abhängig von den Leistungspunkten und zum anderen von den Lehr-Lernzielen und Inhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, welche Fächer Sie hier in Ulm belegen und welche Modulgruppen damit überhaupt zugänglich sind und wie viele Leistungspunkte Sie ggf. bereits in diesen erbracht haben.
Um Äquivalente zu identifizieren, sind eigenständig die Modulbeschreibungen der ausländischen Kurse mit den Ulmer Modulbeschreibungen abzugleichen. Da nach Kompetenzen anerkannt wird gemäß der Lissabonkonvention, ist es nicht erforderlich, eine 1:1 Abbildung von Inhalten zu identifizieren, aber es ist natürlich erforderlich, eine angemessene Vergleichbarkeit festzustellen. Hierzu zählt, dass die Leistungspunkte des Moduls an der Gasthochschule möglichst gleich groß oder größer als die des anzuerkennenden Moduls an der Uni Ulm sind. Weiterhin sollte es möglichst viele Übereinstimmungen bei den Lehr-Lernergebnissen und Inhalten geben. Die Anerkennungspraxis ist grundsätzlich großzügig (bspw. kann bei einer inhaltlichen Passung auch ein Modul anerkannt werden, dass im Ausland 1 LP weniger bringt als in Ulm, v.a. falls die Präsenzzeit übereinstimmt), aber Verhältnismäßigkeit muss grundsätzlich gegeben sein, damit eine gewünschte Zuordnung akzeptiert wird. Meistens sind gewählte Zuordnungen eindeutig, die Entscheidung liegt am Ende allerdings stets beim Fachprüfungsausschuss.
Um Ihnen den Selektionsprozess von Zuordnungen zu erleichtern, wurden die Curricula der Gastuniversitäten mit denen der Uni Ulm bereits abgeglichen und im Rahmen einer Äquivalenztabelle (s.u.) zusammengefasst. Zuordnungen von Kursen, die gemäß dieser Tabelle getroffen werden, werden ohne weitere Prüfung vom Prüfungsausschuss anerkannt. Die Tabelle wird einmal jährlich von der Gastuniversität und der Uni Ulm auf Aktualität überprüft (typischerweise zu Beginn des Wintersemesters), d.h. es werden ggf. Kurse, die nicht mehr im Angebot sind, entfernt und umgekehrt neue Kurse hinzugefügt. Für die Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden, die eigenständige Information über das Lehrangebot an der Gastuniversität bleibt dadurch unerlässlich. Weiterhin ist es zulässig, dass Sie alternative/weitere Zuordnungen als die in der Äquivalenztabelle aufgeführten Zuordnungen vorschlagen. Derartige Zuordnungen müssen vom Prüfungsausschuss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sie akzeptiert werden. Falls ja, wird die Tabelle entsprechend erweitert.
Der Prüfungsausschuss akzeptiert in der Modulgruppe "Chemische Vertiefung / Specialization" (Master Chemistry) bzw. "Chemie / Chemieingenieurwesen" (Master Wirtschaftschemie) bis zu 6 LP mit dem originären ausländischen Lehrveranstaltungstitel, sofern kein geeignetes Äquivalent identifiziert werden kann. Bitte beachten Sie, dass derartige Sonderzuordnungen somit an chemiebezogene Lehrveranstaltungen gekoppelt sind. Nutzen Sie ggf. für nicht direkt chemiebezogene Kurse auch die Möglichkeiten, die das nicht-chemische Nebenfach bietet (Master Chemistry) bzw. die Schwerpunktfächer in den Wirtschaftswissenschaften (Master Wirtschaftschemie).
Hinsichtlich des Umgangs mit ausländischen Modulen, zu denen kein Äquivalent an der Universität Ulm existiert, wurden vom Prüfungsausschuss bestimmte Vereinbarungen getroffen. Diese können im folgenden Informationsschreiben zur Anerkennungspraxis nichtäquivalenter Module vom 13. Juni 2018 nachgelesen werden. (Dieses Dokument wird ebenfalls auf die Homepage für Outgoings überführt, sobald dort die umfangreicheren Äquivalenzlisten eingestellt wurden.)
5. Learning Agreement ausfüllen: Vom International Office wird Ihnen das Formular des Learning Agreements zur Verfügung gestellt. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus. Idealerweise unterschreibt die Gastuniversität zuerst. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr gewähltes Kursangebot akzeptiert wurde und auch angeboten wird. Entsprechend können Sie sich auf die gewählten Äquivalente verlassen. Danach unterschreibt der Prüfungsausschuss der Uni Ulm. Um die Zuordnungen eindeutig zu gestalten, empfehlen wir, zwischen jeder Zuordnung in den Tables A und B des Learning Agreements jeweils eine Leerzeile zu lassen. Zuordnungen können 1:1 sein, aber auch 1:n oder n:1. Ist das Learning Agreement von beiden Universitäten sowie vom International Office unterschrieben, ist der Prozessablaut "vor der Mobilität" abgeschlossen.
Göteborg, Schweden: Universität Göteborg
Göteborg, Schweden: Technische Hochschule Chalmers
Turku, Finnland: Abo Akademi
Malaga, Spanien: Universität Malaga
Alle Tabellen Stand 2020/2021. Sie werden vorerst nicht aktualisiert, das Kursangebot vor Ort scheint weitgehend konstant zu sein. Außerdem ist im Zuge der Erstellung einer neuen FSPO-Version 2023 bislang vorgesehen, den Anerkennungsprozess maximal zu flexibilisieren. Idealerweise kann diese Flexibilität des Verfahrens dann auch per PA-Beschluss auf Studierende auf FSPO 2017 übertragen werden. Informationen folgen zu gegebener Zeit. Vorerst ist allerdings weiterhin nach dem auf dieser Webseite beschriebenen Verfahren vorzugehen.
Falls Sie zu Beginn Ihrer Mobilität feststellen, dass eine bestimmte Kurswahl trotz Sichtung der Inhalte im Vorfeld doch nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie das Learning Agreement nochmals ändern. Dies ist ein sogenannter "change during the mobility". Hierfür wird erneut ein Learning Agreement ausgefüllt, in dem gegenüber dem originalen Agreement ("before the mobility") die Veränderungen aufgelistet werden. Hierzu zählt sowohl die Streichung bestimmter Kurse im Ausland (inkl. deren festgesetzte Äquivalente in Ulm) sowie das Hinzufügen neuer Kurse. Für neu hinzugefügte Kurse ist wiederum eine Äquivalenzfeststellung erforderlich. Dies entspricht Schritt 4 des Prozesses "vor der Mobilität".
Für das geänderte Learning Agreement brauchen Sie wieder die Unterschriften beider Universitäten sowie des International Office, damit es wirksam wird. Die Anforderung, vor Ort wenigstens 20 Leistungspunkte zu erbringen, bleibt bestehen und muss weiterhin erfüllt sein.
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nach der Mobilität auf Antrag der Studierenden durch den Prüfungsausschuss.
Bitte nutzen Sie das gegenwärtig seitens der Universität zur Verfügung gestellte allgemeine Formular für Anerkennungen von Studienleistungen (zu finden u.a. unter Gremien auf der Startseite des Fachbereichs Chemie). Führen Sie die Kurszuordnungen wie in der aktuellsten Version des Learning Agreements im Antrag auf. Spezifizieren Sie ergänzend an dieser Stelle ggf., ob eine Prüfung bei mehreren möglichen Zuordnungen innerhalb der Modulstruktur des Studiengangs bspw. im Wahlpflicht- oder im Vertiefungsbereich verbucht werden soll.
Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen:
- Transcipt of Records der Auslandsuniversität als Beleg für die erzielte Prüfungsnote
- ggf. geeignete Informationen zu den Prüfungsleistungen (z.B. Notenumrechnungen, exakt erzielte Punkte, falls eine bestimmte übergeordnete Note im Ausland einen ganzen Notenbereich nach dem deutschen Notensystem abdeckt, ...).
Bitte richten Sie den Antrag an das für Ihren Fachprüfungsausschuss zuständige Sekretariat. Sofern die Angaben mit dem Learning Agreement übereinstimmen und durch das Transcript of Records bestätigt werden, wird diesem ohne weitere Prüfung stattgegeben. Mit dem unterschriebenen Antrag können Sie ins Studiensekretariat gehen und die Verbuchung der Leistungen veranlassen.