Brigitte Riedel
Albert-Einstein-Allee 11
M25/5311
89081 Ulm
Telefon: +49 (0) 731 50-22033
Öffnungszeiten: Mo-Mi 9-11 Uhr
Für alle Doktorand*innen, die nach dem 30. März 2018 vom Promotionsausschuss angenommen wurden, besteht eine Immatrikulationspflicht. Bitte lesen Sie hierzu dieses Informationsblatt sorgfältig durch. Hauptberuflich an der Universität Beschäftigte können sich auf Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
Für die Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität.
Bei Kandidaten mit ausländischem Hochschulabschluss kann der Antrag auf Annahme als Doktorand*in erst dann angenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses bzw. der Hochschule festgestellt wurde. Hierzu müssen Sie zusätzlich zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in im Promotionssekretariat abgeben:
Eine Äquivalenzprüfung kann in Einzelfällen bis zu 3 Monaten dauern. Es wird daher empfohlen den Antrag auf Annahme als Doktorand*in möglichst frühzeitig zu stellen. Der Promotionsausschuss kann gemäß der Promotionsordnung ggf. Ergänzungsleistungen festlegen.
Erst nach erfolgter Annahme als Doktorand*in kann die Immatrikulation durch das Studiensekretariat für max. 5 Jahre erfolgen.
Bitte reichen Sie für Ihre Annahme als Doktorand*in folgenden Dokumente ein:
Bitte beachten Sie: unvollständige Anträge und Anträge mit unvollständigen Dokumenten werden nicht bearbeitet!
Um Plagiate und Fälschungen in der Forschung zu vermeiden, gibt es grundlegende und hilfreiche Prinzipien, die alle Forscher kennen und anwenden können sollten.
Die von der Universität Ulm beschlossene Satzung dazu finden Sie hier.
Pro TrainU bietet hierfür einen kostenlosen Workshop an, um (angehende) Wissenschaftler über ethische und rechtliche Leitlinien aufzuklären und mit Hilfe von praktischen Beispielen das Bewusstsein für Gute Wissenschaftliche Arbeit zu steigern.
Es wird angeraten an diesem Workshop teilzunehmen, um sich frühzeitig mit der Arbeitsweise des Good Scientific Practice vertraut zu machen.
Bitte melden Sie sich hierfür im entsprechenden Kurs an. Link
Die Informationen über Geheimhaltungsvereinbarungen bei extern durchgeführten Promotionen finden Sie hier
Die Universität Ulm hat sich und ihre Mitglieder auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Zur Darstellung dieser Grundsätze und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen.
Diese Grundsätze und Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis sind von jeder Wissenschaftlerin und jedem Wissenschaftler, wie auch von den Studierendenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Ulm zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zu § 5 Abs. 3 Satz 3 RPO fachliche Eignung der Betreuerin oder des Betreuers
(1) Zur Feststellung der fachlichen Eignung der Betreuerin oder des Betreuers sind die folgenden Unterlagen einzureichen, nach denen der Promotionsausschuss über die fachliche Eignung entscheidet:
(2) wurde bereits über die fachliche Eignung einer Betreuerin oder eines Betreuers gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 RPO entschieden, und soll diese Person erneut zur Betreuerin oder Betreuer eines Promotionsverfahren bestellt werden, so wird in der Regel nur noch die Einreichung einer Skizze des geplanten Forschungsvorhabens verlangt.
Zu § 5 Abs. 3 Satz 1c) 2. HS: besondere wissenschaftliche Leistungen der hauptberuflich an der Universität tätigen, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Indikatoren für besondere wissenschaftliche Leistungen und hauptberuflich an der Universität tätigen, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind insbesondere die Förderung in einem extern begutachteten Programm (wie z.B. Margarete von Wrangell-Stipendium) zur Erlangung der Habitilation oder die Tätigkeit im Aufbau einer Nachwuchsgruppe (z.B. Emmy Noether Fellows).
Brigitte Riedel
Albert-Einstein-Allee 11
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Folgende Promotionen zur Erlangung des Dr. rer. nat. finden statt: