Alles Wichtige zur Promotion

Annahme als Doktorand*in

Ab dem [Datum] müssen Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand*in über das Campusportal der Universität Ulm stellen.

Folgen Sie hierfür dem Flussdiagramm.

 

Folgender Ablauf gilt für Antragstellung- und Annahme als Doktorand*in: 

(1) Antragstellung online im Campus-Portal (Punkt C)

(2) Antrageinreichung mit allen Unterlagen persönlich oder per Post

(3) Bescheid über Annahme oder Ablehnung online im Campus-Portal

(4) Immatrikulation online im Campus-Portal. Nach der Annahme als Doktorand*in durch den Promotionsausschuss müssen Sie sich über das Campusportal immatrikulieren. Ausnahme, Sie sind von der Immatrikulation befreit. BITTE BEACHTEN: Eine Exmatrikulation vor der mündlichen Prüfung unterbricht das Promotionsverfahren, sofern keine Befreiung vorliegt.

 

Falls Dokumente fehlen oder weitere Informationen benötigt werden, erhalten Sie eine Portalmeldung vom Promotionssekretariat im Campusportal. !!Wichtig: Regelmäßig Campusportal checken!!

Im Campusportal können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Bewerbung einsehen.

Den Bescheid über Ihre Annahme oder Ablehnung als Doktorand*in erhalten Sie, sobald der Beschluss des Promotionsausschusses vorliegt – ebenfalls im Campusportal unter dem Menüpunkt: Service → Bescheide und Bescheinigungen. 

 

 

1) Online-Antrag im Campusportal

Stellen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in ab dem [Datum] über das Campusportal der Universität Ulm. Folgen Sie dem Flussdiagramm. Falls Sie noch nie an der Universität Ulm studiert haben, erstellen Sie bitte zunächst ein Benutzerkonto im Portal.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags:

✔ Fachgebiet der Promotion: Wählen Sie „Naturwissenschaften“ aus (→ Abschluss: Dr. rer. nat.).

✔ Kommentarfeld: Hier können Sie z. B. vermerken, wenn Ihre Promotion im Rahmen einer Kooperation mit einer anderen in- oder ausländischen (Cotutelle) Hochschule stattfindet.

2)  Antrageinreichung mit zusätzlichen Unterlagen

Reichen Sie den Antrag unterschrieben (Sie und Ihre Betreuungsperson) mit folgenden Unterlagen persönlich im Promotionssekretariat ein.

- Promotionsvereinbarung

Gehört Ihre Betreuungsperson der Universität Ulm an? ja→ Füllen Sie das Formular Promotionsvereinbarung in 3-facher Ausfertigung aus, fügen Ihre Unterschrift bei und lassen auch Ihre Betreuungsperson unterschreiben; jeweils 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar verbleibt bei Ihnen, 1 Exemplar erhält Ihre Betreuungsperson und 1 Exemplar reichen Sie mit dem Antrag ein. 

nein → wird eine Unterschrift sowie ein Statement des weiteren Gutachters oder Gutachterin benötigt. Falls Ihre Betreuungsperson nicht Mitglied der Universität Ulm ist, ist zusätzlich die Unterschrift der weiteren Gutachterin bzw. des weiteren Gutachters (gem. § 5 Abs. 5 Rahmenpromotionsordnung) auf der Promotionsvereinbarung erforderlich. Siehe → Zulassung externer Betreuer laut RPO vom 25.07.2019 und FSPO vom 14.06.2021

- Zeugnis (beglaubigte Kopie)

Haben Sie Ihren promotionsberechtigenden Abschluss in Deutschland erworben? ja → beglaubigte Kopie des promotionsberechtigenden Abschlusszeugnisses. Alternativ können Sie das Originalzeugnis persönlich im Promotionssekretariat vorlegen; die Kopie wird dann für interne Zwecke der Universität Ulm bestätigt.

nein → Äquivalenzprüfung erforderlich. Reichen Sie dafür zusätzlich die folgenden Dokumente ein:

  • Transcript of Records, Diploma Supplement und Notenskala (Master)
  • Master- und Bachelorzeugnis und Urkunden (beglaubigte Kopien)
  • Lebenslauf
  • Amtliche Übersetzungen ins Deutsche oder Englische

Haben Sie Ihren Abschluss in China, Indien, Vietnam oder der Mongolei erworben? ja → fügen Sie bitte zusätzlich ein APS-Zertifikat bei. Dieses erhalten Sie bei der für Ihr Herkunftsland zuständigen Akademischen Prüfstelle (APS)

 
Sonderunterlagen
Formular zur Exportkontrolle 

Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in den letzten fünf Jahren nicht ausschließlich in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem EU001-Land hatten und noch keine Exportkontrolle über die Personalabteilung erfolgt ist, führen Sie bitte eine Exportkontrolle über das Institut Ihrer Betreuungsperson durch und reichen das ausgefüllte Formular zur Exportkontrolle mit ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Dezernat I - Recht und Organisation.  

Cotutelle-Promotion

Wenn Ihre Promotion im Rahmen einer Kooperation mit einer ausländischen Hochschule stattfindet, fügen Sie die Vereinbarung den Antragsunterlagen bei.

Befreiung von der Immatrikulationspflicht

Wenn Sie hauptberuflich an der UUlm beschäftigt sind, können Sie sich gemäß § 38  Abs. 5 Landeshochschulgesetz (LHG) von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Fügen Sie in diesem Fall dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

  • Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht
  • Nachweis der Personalabteilung über das Beschäftigungsverhältnis

 

 

 

 

 

Für alle Doktorand*innen, die nach dem 30. März 2018 vom Promotionsausschuss angenommen wurden, besteht eine Immatrikulationspflicht. Bitte lesen Sie hierzu dieses Informationsblatt sorgfältig durch. Hauptberuflich an der Universität Beschäftigte können sich auf Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.

Für die Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität.

Link

Bei Kandidaten mit ausländischem Hochschulabschluss kann der Antrag auf Annahme als Doktorand*in erst dann angenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses bzw. der Hochschule festgestellt wurde. Hierzu müssen Sie zusätzlich zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in im Promotionssekretariat abgeben:

  • Originale oder beglaubigte Zeugnisse (Bachelorzeugnis und Masterzeugnis in Originalsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung)
  • eine detaillierte Auflistung der Prüfungsergebnisse (z.B. Notenspiegel) in der Originalsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Bewerber*innen aus China, Indien und Vietnam benötigen ebenfalls eine APS-Bestätigung. Den Link dazu finden Sie hier unter: APS

Eine Äquivalenzprüfung kann in Einzelfällen bis zu 3 Monaten dauern. Es wird daher empfohlen den Antrag auf Annahme als Doktorand*in möglichst frühzeitig zu stellen. Der Promotionsausschuss kann gemäß der Promotionsordnung ggf. Ergänzungsleistungen festlegen.

Erst nach erfolgter Annahme als Doktorand*in kann die Immatrikulation durch das Studiensekretariat für max. 5 Jahre erfolgen.

Bitte reichen Sie für Ihre Annahme als Doktorand*in folgenden Dokumente ein:

Bitte beachten Sie: unvollständige Anträge und Anträge mit unvollständigen Dokumenten werden nicht bearbeitet!

Information und Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahren gemäß RPO 25.07.2019 und FSPO 14.06.2021

Allgemeine Leitfäden und Downloads

Um Plagiate und Fälschungen in der Forschung zu vermeiden,  gibt es grundlegende und hilfreiche Prinzipien, die alle Forscher kennen und anwenden können sollten.

Die von der Universität Ulm beschlossene Satzung dazu finden Sie hier.

Pro TrainU bietet hierfür einen kostenlosen Workshop an, um (angehende) Wissenschaftler über ethische und rechtliche Leitlinien aufzuklären und mit Hilfe von praktischen Beispielen das Bewusstsein für Gute Wissenschaftliche Arbeit zu steigern.

Es wird angeraten an diesem Workshop teilzunehmen, um sich frühzeitig mit der Arbeitsweise des Good Scientific Practice vertraut zu machen.

Bitte melden Sie sich hierfür im entsprechenden Kurs an. Link

Die Universität Ulm hat sich und ihre Mitglieder auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Zur Darstellung dieser Grundsätze und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen.

Diese Grundsätze und Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis sind von jeder Wissenschaftlerin und jedem Wissenschaftler, wie auch von den Studierendenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Ulm zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zu § 5 Abs. 3 Satz 3 RPO fachliche Eignung der Betreuerin oder des Betreuers

(1) Zur Feststellung der fachlichen Eignung der Betreuerin oder des Betreuers sind die folgenden Unterlagen einzureichen, nach denen der Promotionsausschuss über die fachliche Eignung entscheidet:

  • Antrag auf Bestellung als Betreuerin oder Betreuer
  • ein Lebenslauf
  • eine Publikationsliste mit Angabe der eingeworbenen Drittmittel
  • Skizze des geplanten Forschungsvorhabens

(2) wurde bereits über die fachliche Eignung einer Betreuerin oder eines Betreuers gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 RPO entschieden, und soll diese Person erneut zur Betreuerin oder Betreuer eines Promotionsverfahren bestellt werden, so wird in der Regel nur noch die Einreichung einer Skizze des geplanten Forschungsvorhabens verlangt.

Zu § 5 Abs. 3 Satz 1c) 2. HS: besondere wissenschaftliche Leistungen der hauptberuflich an der Universität tätigen, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Indikatoren für besondere wissenschaftliche Leistungen und hauptberuflich an der Universität tätigen, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind insbesondere die Förderung in einem extern begutachteten Programm (wie z.B. Margarete von Wrangell-Stipendium) zur Erlangung der Habitilation oder die Tätigkeit im Aufbau einer Nachwuchsgruppe (z.B. Emmy Noether Fellows).