Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Zielgruppe

Diese Webseite ist für 

  • Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge einschließlich der Weiterbildungsstudiengänge (SAPS) der Universität Ulm
  • externe Studierende, die in einen dieser Studiengänge wechseln wollen
  • Modulstudierende 

Falls Sie in Humanmedizin, Zahnmedizin, Molecular and Translational Neuroscience, Molecular Medicine, Molekulare Medizin oder Advanced Oncology eingeschrieben sind, wenden Sie sich bitte an die Leitung Ihres Studiengangs. 

Studierende, die sich intern erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten (z.B. bei Studiengangswechsel), wenden sich bitte direkt an das Studiensekretariat, es sei denn, in den studiengangsspezifischen Informationen wird auf ein anderes Verfahren hingewiesen.

Wenn Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen, die Sie außerhalb des Hochschulsystems erworben haben, verwenden Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Webseite Formulare/Leitfäden für Studierende unter dem Punkt ”Allgemeine Formulare" finden.

Eine Anerkennung von Leistungen ist nicht möglich, wenn Sie die entsprechende Prüfung an der Universität Ulm bereits erfolgreich absolviert haben oder wenn Sie an der Universität Ulm bereits in ein Prüfungsverhältnis eingetreten sind (Prüfungsanmeldung oder missglückte Prüfungsversuche).

Vorbereitende Schritte

Die Anerkennung von extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), auf der Webseite zu finden unter Allgemein (Rahmenordnung).  Insbesondere die dort genannten Fristen müssen eingehalten werden.

Für die Antragsstellung sind erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular (PDF)
  • Nachweis der anzuerkennenden Leistungen
  • Learning agreement, Modul- oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen
  • aktuelles Transcript of Records Ihres Studiengangs an der Universität Ulm

Gegebenenfalls zusätzlich

  • weitere Seiten zum Antragsformular
  • Notenschema der ausländischen Hochschule
  • weitere studiengangspezifische Dokumente (s. Informationen der Studiengänge)

Laden Sie alle Dokumente über das nachfolgende Webformular an den zuständigen Prüfungsausschuss hoch.

Im Antragsformular müssen Sie angeben, in welchem Bereich (Konto) und ggf. auf welche Prüfung in ihrem Studiengang die Leistung anerkannt werden soll. Dabei gilt:

  • Im Pflichtbereich müssen Sie eine Prüfung ihres Studiengangs angeben.
  • Im Wahlpflichtbereich sollten Sie eine Prüfung ihres Studiengangs angeben, die am besten zu der anzuerkennenden Prüfung in Inhalt, Niveau und Umfang (LP) passt. Falls es keine geeignete Prüfung gibt, geben Sie nur den Bereich (Konto) an, in dem die Anerkennung erfolgen soll.
  • Eine Anerkennung von n erbrachten Leistungen auf m Prüfungen in Ihrem Studiengang an der Universität Ulm ist möglich, sofern Inhalt, Niveau und Umfang vergleichbar sind.

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der zweiten Seite des Antragsformulars.

Die für die Antragsstellung erforderlichen Informationen fínden Sie nachfolgend bei Ihrem Studiengang.

Studiengänge des Fachbereichs Informatik

Studiengänge des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften

Studiengänge des Fachbereichs Psychologie

Studienfächer der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften

Studiengänge des Fachbereichs Biologie

Studiengänge des Fachbereichs Chemie

Studiengänge des Fachbereichs Physik

Studiengänge des Fachbereichs Lehramt

Weiterbildungsstudiengänge (SAPS)

Antrag auf Anerkennung von Leistungen

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Antrag auf Anerkennung von Leistungen

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