Leitfaden "Abschlussarbeiten"

Am Ende des Bachelor- oder Masterstudiums müssen die Studierenden eine Abschlussarbeit anfertigen. Die Zulassungsvoraussetzungen, die Bearbeitungsdauer, die Anforderungen an die Gutachter und Einrichtungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung. In unseren Studiengängen gelten die folgenden allgemeinen Richtlinien (FSPO-Absatz kann abweichen):

Frist/Format

Physik und Wirtschaftsphysik: Die Abschlussarbeit muss fristgerecht beim Studierendensekretariat als PDF-Datei eingereicht werden (dies gilt in Ausnahme von § 12 Abs. 8 FSPO aufgrund eines Beschlusses vom 08.07.2020)
Biophysik M.Sc. (2014): Die Masterarbeit muss fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und einmal in elektronischer Form (PDF) eingereicht werden.
Quantum Engineering M.Sc. (PO 2023): Die Masterarbeit muss fristgerecht in elektronischer Form (PDF) beim Studiensekretariat eingereicht werden (ASPO §18 (6)).

Verlängerung Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Abschlussarbeit ist je nach Studiengang unterschiedlich. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit verlängert werden (§ 12 Absatz 4 FSPO):
  • Der Antrag auf Verlängerung muss mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden.
  • Die Zustimmung des Betreuers ist erforderlich.
  • Der PA-Vorsitzende muss den Antrag genehmigen.
  • Bachelorarbeit: Verlängerung maximal 2 Wochen
  • Masterarbeit: Verlängerung maximal 4 Wochen
Note 5,0

Die Bachelorarbeit wird von einem Prüfer bewertet. Wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) benotet, lässt der Prüfungsausschuss ein Zweitgutachten erstellen. Eine mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertete Abschlussarbeit darf mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden.

Insbesondere gelten folgende Regelungen:

Bachelorarbeit

Anmeldung Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO)
Zulassung Zur Bachelorarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO)
Thema Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO)
Aufwand/Frist 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/ Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. (§ 17 Absatz 2 FSPO)
Interne/Externe Abschlussarbeiten Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO)
Sprache Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO)

Anmeldung Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO)
Zulassung Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO)
Thema Das Thema wird von einem/r Prüfer/in der Fachbereiche PhysikWirtschaftswissenschaften oder Mathematik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO)
Aufwand/Frist 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.(§ 17 Absatz 2 FSPO)
Sprache Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO)

Masterarbeit

Anmeldung Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO)
Zulassung Zur Masterarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 45 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO)
Thema Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO)
Aufwand/Frist 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 12 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO)
Interne/Externe Abschlussarbeiten

Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO)

Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann.

Sprache Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO)
Prüfer Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet.

Anmeldung Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO)
Zulassung Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 75 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO)
Thema Das Thema der Masterarbeit wird von einem Prüfer oder einer Prüferin der Fachbereiche Physik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik der Universität Ulm gestellt. Wenn die Studierenden aufgrund eines Bachelorabschlusses in Physik zum Masterstudiengang Wirtschaftsphysik zugelassen wurden, ist die Themenstellung der Masterarbeit auf Ökonophysik, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik oder einen interdisziplinären Bereich der Physik und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. (§ 12 Absatz 6 FSPO)
Aufwand/Frist 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO)
Sprache Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO)
Prüfer Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet.

Anmeldung Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO)
Zulassung Zur Masterarbeit im Studiengang Biophysics wird zugelassen, wer mindestens die Biophysics pflicht Module (30 LP), die Adaptationmodule (9 LP), eines der zwei Forschungsprojekte (15 LP) und mindestens 1 Modul im Wahlbereich Spezialisierung erworben hat. 
Thema Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften gestellt. 
Aufwand/Frist 15 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. 
Interne/Externe Abschlussarbeiten

Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik).

Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann.

Sprache Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. 
Prüfer Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet.

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Dr. Maria-Verena Kohnle
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