Leitfaden "Abschlussarbeiten"
Am Ende des Bachelor- oder Masterstudiums müssen die Studierenden eine Abschlussarbeit anfertigen. Die Zulassungsvoraussetzungen, die Bearbeitungsdauer, die Anforderungen an die Gutachter und Einrichtungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung. In unseren Studiengängen gelten die folgenden allgemeinen Richtlinien (FSPO-Absatz kann abweichen):
Anmeldung | Der Zulassungsantrag zur Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung gestellt werden (Rahmenordnung). Das Thema der Arbeit muss vom PA-Vorsitzenden genehmigt werden. (§ 12 Absatz 1 FSPO) |
Frist/Format | Fristgerechte Abgabe beim Studiensekretariat als PDF-Datei (dies gilt für Physik und Wirtschaftsphysik abweichend von § 12 Absatz 8 FSPO aufgrund eines PA-Beschlusses vom 08.07.2020). |
Verlängerung | Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Abschlussarbeit ist je nach Studiengang unterschiedlich. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit verlängert werden (§ 12 Absatz 4 FSPO):
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Note 5,0 | Die Bachelorarbeit wird von einem Prüfer bewertet. Wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) benotet, lässt der Prüfungsausschuss ein Zweitgutachten erstellen. Eine mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertete Abschlussarbeit darf mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. |
Insbesondere gelten folgende Regelungen:
Bachelorarbeit
Zulassung | Zur Bachelorarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/ Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. (§ 17 Absatz 2 FSPO) |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Sprache | Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Zulassung | Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 135 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem/r Prüfer/in der Fachbereiche Physik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 10 LP entsprechend sechs Wochen Bearbeitungszeit/Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.(§ 17 Absatz 2 FSPO) |
Sprache | Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Masterarbeit
Zulassung | Zur Masterarbeit im Studiengang Physik wird zugelassen, wer mindestens 45 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik gestellt. (§ 12 Absatz 5 FSPO) |
Aufwand/Frist | 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 12 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO) |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Garching)) (§ 12 Absatz 5 FSPO) Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fachbereichs Physik ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann. |
Sprache | Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
Zulassung | Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 75 LP erworben hat. (§ 17 Absatz 1 FSPO) |
Thema | Das Thema der Masterarbeit wird von einem Prüfer oder einer Prüferin der Fachbereiche Physik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik der Universität Ulm gestellt. Wenn die Studierenden aufgrund eines Bachelorabschlusses in Physik zum Masterstudiengang Wirtschaftsphysik zugelassen wurden, ist die Themenstellung der Masterarbeit auf Ökonophysik, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik oder einen interdisziplinären Bereich der Physik und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. (§ 12 Absatz 6 FSPO) |
Aufwand/Frist | 30 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. (§ 17 Absatz 3 FSPO) |
Sprache | Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in englischer Sprache verfasst werden. (§ 12 Absatz 7 FSPO) |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
Zulassung | Zur Masterarbeit im Studiengang Biophysics wird zugelassen, wer mindestens die Biophysics pflicht Module (30 LP), die Adaptationmodule (9 LP), eines der zwei Forschungsprojekte (15 LP) und mindestens 1 Modul im Wahlbereich Spezialisierung erworben hat. |
Thema | Das Thema wird von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften gestellt. |
Aufwand/Frist | 15 LP / Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt 6 Monate. |
Interne/Externe Abschlussarbeiten | Durchführung in der Regel an der Universität Ulm oder in einer mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Einrichtung (z.B. Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik). Die Masterarbeit kann auch extern durchgeführt werden, allerdings muss das Thema von einem Prüfer oder einer Prüferin des Fakultät Naturwissenschaften ausgegeben und bewertet werden. Zur Genehmigung von externen Abschlussarbeiten verlangt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Aufgabenbeschreibung, die so detailliert sein muss, dass daraus auf die fachlichen Anforderungen geschlossen werden kann. |
Sprache | Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Erstprüfers in deutscher Sprache verfasst werden. |
Prüfer | Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. |
Bachelor- und Masterarbeiten bieten an
- die Institute des Fachbereichs Physik
- die mit dem Fachbereich Physik kooperierenden Institute und Einrichtungen.
Dr. Maria-Verena Kohnle
Studienkommission Physik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Telefon: 0731/50-23032
Raum: N25/3106
Prof. Dr. Othmar Marti
Prüfungsausschussvorsitzender
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Telefon: 0731/50-23010
Telefax: 0731/50-1223010
Raum: Uni Ost, N25/5208
Bringen Sie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen oder beim Antrag auf Fristverlängerung einen aktuellen Notenspiegel mit.

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