Studiengang Physik B.Sc. (PO 2019)

In diesem dreijährigen Bachelorstudiengang erlernen Sie die experimentellen und theoretischen Grundlagen der Physik. Der Abschluss qualifiziert Sie für einen Berufseinstieg, aber vor allem auch für ein weiterführendes Masterstudium in Physik oder Wirtschaftsphysik. Sie müssen mindestens 180 Leistungspunkte (LP) erbringen und am Ende des Studiums eine Bachelorarbeit (10 LP) anfertigen, die Sie unter Anleitung zur eigenständigen wissenschaftlichen Forschung führt.

Die gesetzliche Grundlage des Studiengangs bildet

Im Modulhandbuch ist der Inhalt des Studiengangs beschrieben und welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen Sie im Laufe Ihres Studiums erwerben.

Ablauf des Studiums

Der Studienplan gibt eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge Sie die Module absolvieren sollten.

Formale Voraussetzungen zur Teilnahme an Modulen:

  • Das Bestehen der Module Grundpraktikum Physik I und II ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Modulen Projektpraktikum und Fortgeschrittenenpraktikum Physik I.
  • Wenn Sie in Ihrem Studium mindestens 135 LP erworben haben, können Sie Ihre Bachelorarbeit beginnen. (§17 Abs. 1 FSPO)

Wahlmöglichkeiten:

  • Während des Studiums müssen Sie sich für ein nicht-physikalisches Nebenfach (mindestens 12 LP) entscheiden. Im Studienplan wird es in den ersten beiden Semestern empfohlen, aber zur Entlastung des Studieneinstiegs kann es auch in höheren Semestern absolviert werden.
  • Im Wahlbereich Physik (6 LP, 4. bis 6. Semester) können Sie bereits die Weichen für das Masterstudium stellen. Wir empfehlen das Modul Physik der weichen Materie und Biophysik oder Fortgeschrittene Methoden der Quantenmechanik zu wählen, aber Sie können sich auch für ein Modul aus dem Masterstudium entscheiden.

Die Lehrveranstaltungen zu den Additiven Schlüsselqualifikationen werden vom Humboldt-Studienzentrum für Philosophie und Geisteswissenschaften und Zentrum für Sprachen und Philologie angeboten. Die beiden Veranstaltungen (je 3 LP) müssen benotet werden und können Sie in einem beliebigen Semester belegen.

Prüfungen

Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab, die benotet oder unbenotet sein kann. In die Gesamtnote des Bachelorstudiums Physik fließen die Bachelorarbeit mit 10 LP sowie die am besten bewerteten Module im Volumen von mindestens 125 LP ein. (§13 Abs. 1 FSPO)

Die Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist in der Regel eine unbenotete Studienleistung, deren Form und Umfang der Dozent zu Beginn der Veranstaltung bekannt gibt.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Mit Ausnahme der Bachelorarbeit und der Grundlagenprüfung können Sie nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholen. (§14 Abs. 1 FSPO)

Zur Grundlagenprüfung zählen die Prüfungen in

  • Mechanik oder Elektrizität und Magnetismus und
  • Höhere Mathematik I oder II

Die Grundlagenprüfung dürfen Sie nur einmal wiederholen und müssen Sie bis zwei Monate nach Ende des 3. Fachsemesters endgültig bestehen. (§5 Abs. 1 FSPO)

Sollte Ihr Studium nicht wie gewünscht verlaufen, suchen Sie frühzeitig einen Fachberater auf.

Fristen

Bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Semesters müssen Sie folgenden Studienfortschritt erzielen:

  • 3. Fachsemester: mindestens 60 LP
  • 6. Fachsemester: mindestens 120 LP
  • 9. Fachsemester: Abschluss des Studiums

(§6 Abs. 1 FSPO)

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen ein Fachberater gerne weiter.

Fachberater

Dr. Maria-Verena Kohnle
Studienkommission Physik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Telefon: 0731/50-23032
Raum: N25/3106