Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz werden an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben. Regelfördersatz und Kinderzulage orientieren sich an den Fördersätzen der Studienstiftung des Deutschen Volkes sowie den Richtsätzen der DFG für Doktorandenstipendien. Die Förderungsdauer beträgt max 3 Jahre.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Betreuer oder die Betreuerin der Promotion im entsprechenden Fachgebiet tätig ist. Stipendien werden ausschließlich an Doktoranden der Universität Ulm vergeben.

Die Vergabe erfolgt aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung und wird zunächst für einen Zeitraum bis zu einem Jahr gewährt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist festzustellen, ob eine weitere Förderung gerechtfertigt ist. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf legen Sie uns bitte einen Weiterbewilligungsantrag, einen kurzen, einseitigen Fortschrittsbericht Ihrer Arbeit und eine Stellungnahme Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin vor.

Ausschreibung: Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Die Universität Ulm vergibt zum 01. Juli 2023 zwei Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG).

Berücksichtigt werden Anträge, bei denen der Beginn der Promotion nicht vor dem 01. April 2022 erfolgte.

Folgende Voraussetzungen müssen bei Bewerbungsschluss erfüllt sein:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • eine herausragende Qualifikation,
  • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt,
  • die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an einer Fakultät der Universität Ulm (kann bis zum Beginn des Stipendiums nachgereicht werden).

Wichtiger Hinweis: Unvereinbar mit einer Förderung ist ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis bei der Universität Ulm / dem Land Baden-Württemberg.

Für den Antrag verwenden Sie bitte das Antragsformular

Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein Arbeitsplan einschließlich Zeitplan für die Promotion,
  • ein Gutachten des/der Betreuer*in der Promotion (1. Gutachter*in),
  • ein Gutachten einer weiteren Person, die an der promovierenden Fakultät zur Betreuung von Promotionen berechtigt wäre (2. Gutachter*in),
  • Kopien der Hochschulzeugnisse (bei Bewilligung des Stipendiums kann die Universität beglaubigte Unterlagen nachfordern),
  • die Bestätigung der Fakultät über Ihre Annahme als Doktorand*in,
  • ein Lebenslauf, der insbesondere über den bisheigen Studienverlauf sowie besondere Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse Auskunft gibt.

Die genauen Bewerbungs- und Auswahlkriterien finden Sie in der Satzung der Universität Ulm zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und zur Vergabe weiterer Promotionsstipendien, sowie in den Antragsunterlagen.

Die Stipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben. Darüber hinaus besteht auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Mittel die Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Jahre (Regelförderungsdauer maximal 3 Jahre).

Bewerbungsschluss ist Sonntag , der 30. April 2023.

Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie digital als pdf-Dokument (alle Unterlagen bitte in ein pdf-Dokument zusammenführen ! Die Gutachten können auch separat eingereicht werden) an:  stipendium(at)uni-ulm.de.

Geben Sie bitte als Stichwort „LGFG-Einzelstipendium 2023“ an.

Auskünfte erhalten Sie ausschließlich per e-mail über: stipendium(at)uni-ulm.de

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Satzung der Universität Ulm zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und zur Vergabe weiterer Promotionsstipendien.

Ausschreibung 2023 (download)