Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Ausschreibung: Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

 

Die Universität Ulm vergibt zum 01. Juli 2026 fünf Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG).

Berücksichtigt werden Anträge, bei denen der Beginn der Promotion nicht vor dem 01.04.2025 erfolgte.

Folgende Voraussetzungen müssen bei Bewerbungsschluss erfüllt sein:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • eine herausragende Qualifikation,
  • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt,
  • die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an einer Fakultät der Universität Ulm (kann bis zum Beginn des Stipendiums nachgereicht werden).

Wichtiger Hinweis: Unvereinbar mit einer Förderung ist ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis bei der Universität Ulm / dem Land Baden-Württemberg.

Für den Antrag verwenden Sie bitte das Antragsformular

Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein Arbeitsplan einschließlich Zeitplan für die Promotion,
  • ein Gutachten des/der Betreuer*in der Promotion (1. Gutachter*in),
  • ein Gutachten einer weiteren Person, die an der promovierenden Fakultät zur Betreuung von Promotionen berechtigt wäre (2. Gutachter*in),
  • Kopien der Hochschulzeugnisse (bei Bewilligung des Stipendiums kann die Universität beglaubigte Unterlagen nachfordern),
  • die Bestätigung der Fakultät über Ihre Annahme als Doktorand*in,
  • ein Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf sowie besondere Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse Auskunft gibt.

Die genauen Bewerbungs- und Auswahlkriterien finden Sie in der Satzung der Universität Ulm zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und zur Vergabe weiterer Promotionsstipendien, sowie in den Antragsunterlagen. 

Der aktuelle Regelfördersatz für das Stipendium liegt bei 1.750 EUR im Monat. 

Die Stipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben. Darüber hinaus besteht auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Mittel die Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Jahre (Regelförderungsdauer maximal 3 Jahre).

Bewerbungsschluss ist Sonntag , der 31. Mai 2026.

Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie digital als pdf-Dokument (alle Unterlagen bitte in ein pdf-Dokument zusammenführen ! Die Gutachten können auch separat eingereicht werden) an:  stipendium(at)uni-ulm.de.

Geben Sie bitte als Stichwort „LGFG-Einzelstipendium 2026“ an.

Auskünfte erhalten Sie per e-mail über: stipendium(at)uni-ulm.de und telefonisch bei Frau Ida Holm: 0731 - 50 25193

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Satzung der Universität Ulm zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und zur Vergabe weiterer Promotionsstipendien.

Ausschreibung 2026 (download)