Ida Holm
Wahlleitung
Abteilung Recht und Organisation
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Raum: E 07a
E-Mail: wahlen(at)uni-ulm.de
Telefon: +49 (731) 50-25193
Fax: +49 (731) 50-25098
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2020/21: Wahlbekanntmachung am 10. November 2020
In der Gremienwahl im Januar 2021 wählen die Wählergruppen mit einjähriger Amtszeit ihre Mitglieder für Senat und Fakultätsräte neu.
Die folgenden Wählergruppen sind aufgerufen sich zur Wahl aufzustellen und zu wählen:
Die Zusammensetzung von Senat und Fakultätsräten haben wir Ihnen grafisch aufbereitet.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitgliedergruppen mit regulär einjähriger Amtszeit wird aufgrund der verschobenen Wahlen verkürzt, und beginnt erst im Februar 2021 und endet dann regulär zum 30. September 2021.
* Achtung! Da - wie in 2019 - auch in 2020 kein Wahlvorschlag der Sonstigen Beschäftigten der Medizinischen Fakultät einging, bleibt der betreffende Sitz im Fakultätsrat weiterhin unbesetzt, und die Nachwahl der Sonstigen Beschäftigten für den Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät entfällt. Die Nachwahl dieser Gruppe findet im Sommer 2021 statt.
In 2020/21 wählen die Mitgliedergruppen mit regulär einjähriger Amtszeit*:
Die Amtszeit der Wählergruppe der Hochschullehrer*innen und der Sonstigen Beschäftigten beträgt 4 Jahre - diese beiden Gruppen wählen daher erst in 2023 ihre Mitglieder für Senat und Fakultätsräte neu.
*Bitte beachten Sie, dass sich die Amtszeit, aufgrund der Corona-bedingten Verschiebung der Wahlen und dem damit späteren Amtsantritt der neu zu Wählenden, auf ca. 8 Monate verkürzt (von Februar 2021 bis 30.09.2021).
Würden Sie sich gerne zur Wahl aufstellen lassen? Vielleicht kennen Sie auch Kolleg*innen, Studierende oder Promovierende, denen Sie solch ein Amt zutrauen, dann sprechen Sie diese doch an und begeistern Sie sie für Hochschulpolitik.
Um sich für die Wahl aufstellen zu lassen, füllen Sie die entsprechenden Formulare für Ihre Wählergruppe aus:
Hier finden Sie zudem die Datenschutzerklärung.
Am Dienstag, den 12. Januar 2021 können Sie von 9 bis 16 Uhr in den Hörsälen 8 und 9 wählen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie für die anstehenden Wahlen insbesondere auf die Nutzung der Möglichkeit der Briefwahl hinweisen wollen.
Briefwahlunterlagen können bis zum 4. Januar 2021 beantragt werden. Stimmabgaben per Briefwahl werden angenommen bis Mittwoch, den 13. Januar 2021, 16 Uhr.
10.11.2020 | Bekanntmachung der Wahl |
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10.11. - 01.12.2020 (bis 15 Uhr) | In diesem Zeitraum können Wahlvorschläge eingereicht werden. |
10.11. - 17.11.2020 | Auslegung der Wählerverzeichnisse: In diesem Zeitraum können Sie bei der Wahlleitung nachfragen, ob Sie wahlberechtigt und / oder wählbar sind |
04.01.2021 | Ende der Antragsfrist auf Briefwahl |
16.12.2020 | Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge |
12.01.2021 | Wahltag (Öffnung der Wahllokale von 09:00 - 16:00Uhr) |
13.01.2021 (bis 16 Uhr) | Ende Annahme von Stimmabgaben per Briefwahl |
14. und ggf. 15.01.2021 | Hochschulöffentliche Auszählung |
Doktorand*innen werden nach dem LHG in Bezug auf Gremienwahlen grundsätzlich in 3 Gruppen aufgeteilt:
1. Immatrikuliert
Doktorand*innen haben aktives und passives Wahlrecht in der Gruppe der Promovierenden
2. Immatrikuliert und wissenschaftlich (mind. 25% und mind. 6 Monate) an der Uni tätig
Doktorand*innen können entscheiden, ob sie in der Gruppe der Doktorand*innen oder in der Gruppe der Akademischen Beschäftigten ihr Wahlrecht [aktiv und passiv] ausüben.
3. nicht immatrikuliert, aber an der Uni tätig
Doktorand*innen haben aktives und passives Wahlrecht in der Gruppe der Akademischen Beschäftigten
Doktoranden, die nicht eingeschrieben sind, haben folglich kein Wahlrecht (weder aktiv noch passiv) in der Gruppe der Promovierenden.
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stellvertretende Wahlleitung
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Hier können Sie sich die aktuelle Satzung der Universität Ulm zur Durchführung der Gremienwahlen herunterladen.
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