Exportkontrolle

Die Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Ganz frei? Nein. Die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit ist durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt. Durch Exportkontrollvorschriften soll das allgemeine Sicherheitsinteresse mit der Forschungsfreigeit in Einklang gebracht werden.

Ziel der deutschen und europäischen Exportkontrolle ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die unkontrollierte Weitergabe von Rüstungsgütern und die Nutzung von sensiblen Gütern für Menschenrechtsverletzungen oder terroristischer Aktivitäten zu verhindern.

Im wissenschaftlichen Bereich kann die Exportkontrolle beispielsweise bei Forschungskooperationen mit ausländischen Partnern, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern am eigenen Institut, Mitnahme von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder Publikationen relevant werden.

Die Exportkontrollstelle berät Sie gerne bei Fragen zu Umgang mit genehmigungspflichtigen Gütern, der Einordnung von genehmigungspflichtiger Technologie, technischer Unterstützung und bei der Einstellung von Personen aus Drittländern. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen an der Universität Ulm. Sie klärt Genehmigungspflichten und setzt sich bei Bedarf auch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Verbindung.

Darüber hinaus kann es auch angezeigt sein, sich an die Kommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm zu wenden.