Fristen

In den Studiengängen sind verschiedene Fristen vorgesehen, die in begründeten Fällen verlängert werden können. Die Ausführungen unten beziehen sich auf die jeweils aktuellen Versionen der Rahmen- und Prüfungsordnungen. Maßgeblich sind die Ausführungen in den jeweiligen Ordnungen.

Hinweis: Bis die fachspezifischen Studienordnungen der einzelnen mathematischen Studiengänge auf die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) umgestellt worden sind, gelten gemäß der Übergangsregelung in ASPO §30 (3) die Fristen in diesen Studiengängen gemäß der (alten) Rahmenordnung (RO) weiter! Ausnahme ist die unten genannte Anmeldefrist für Klausuren, die sich mit der ASPO um einen Tag auf 5 Tage vergrößert.

Fristverlängerungen

Eine Fristverlängerung ist in einem Brief an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Dieser Brief muss unterschrieben sein und eine Adresse enthalten, an die die Antwort geschickt werden soll (der Brief kann per Email verschickt werden). Bitte reichen Sie den Brief und die Unterlagen dazu im Sekretariat des Prüfungsausschusses ein.

Verlängerungsanträge werden nur akzeptiert, wenn alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Notenspiegel, ärztliche Atteste) beigefügt sind. Die Antragstellung muss rechtzeitig und bereits unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses, das zu der Fristverlängerung führt, erfolgen, da nach Fristablauf automatisch der Prüfungsanspruch erlischt.

Einzuhaltende Fristen

  • Bachelorstudiengänge Mathematik und Wirtschaftsmathematik
    1. Eine der Prüfungen Analysis 1, Analysis 2, Lineare Algebra 1 oder Lineare Algebra 2 muss bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Semesters erfolgreich absolviert werden ("Orientierungsprüfung" - FSPO §6 Absatz 1 und RO §6 Absatz 6).
    2. Das Modul Analysis und das Modul Lineare Algebra muss bis zum Ende des Prüfungszeitraums des fünften Semesters erfolgreich abgeschlossen sein (FSPO §6 Absatz 1)
    3. Die Anmeldung der Bachelorarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung erfolgen (RO §16c Absatz 1).
    4. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Eine Fristverlängerung muss mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein (RO §16c Absatz 7 Satz 4 und FSPO §13 Absatz 1).
    5. Das Studium muss bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zehnten Semesters abgeschlossen sein (FSPO §6 Absatz 1).
  • Masterstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik
    1. Die Anmeldung der Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung erfolgen (RO §16c Absatz 1).
    2. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Eine Fristverlängerung muss mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein (RO §16c Absatz 7 Satz 4 und FSPO §13 Absatz 1).
    3. Weitere Fristen gibt es nicht.
  • Masterstudiengang Finance (alle Vertiefungsrichtungen)
    1. Die Anmeldung der Masterarbeit muss spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung erfolgen (RO §16c Absatz 1).
    2. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Eine Fristverlängerung muss mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein (RO §16c Absatz 7 Satz 4 und FSPO §13 Absatz 1).
    3. Bis zum Ende des Prüfungszeitraums des vierten Semesters müssen Prüfungen im Umfang von mindestens 75 Leistungspunkten erfolgreich absolviert werden (FSPO §5).
    4. Das Studium muss bis zum Ende des Prüfungszeitraums des sechsten Semesters abgeschlossen sein (FSPO §5).
  • Anmeldefrist für Prüfungen (alle Studiengänge)
    1. Bis spätestens 5 Tage vor dem Prüfungstermin (ASPO §21 Absatz 3). Ist die Prüfung zum Beispiel am 11.4., so ist die Anmeldung nur bis einschließlich den 6.4. möglich.
  • Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen
    1. Innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation (RO §12 Absatz 1) bzw.
    2. Spätestens sechs Monate nach Rückkehr aus dem Ausland (RO §12 Absätze 1 und 2)

Abkürzungen und Erläuterungen

  • RO - Rahmenordnung
  • FSPO - Fachspezifische Prüfungsordnung (des jeweiligen Studiengangs)
  • Semester: Gemeint ist das Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.
  • Ende des Prüfungszeitraums des n-ten Semesters: Der Prüfungszeitraum drei Wochen vor und eine Woche nach Vorlesungsbeginn des (n+1)-ten Semesters.
  • Die Folgen einer Fristüberschreitung sind in der Rahmenordnung geregelt:
    • Prüfungsanmeldung: Die Prüfung kann nicht mitgeschrieben/gewertet werden.
    • Arbeit: (Erstmaliges) Nichtbestehen der Bachelor-/Masterarbeit; es beginnt eine neue Frist, über die das Studiensekretariat informiert.
    • Alle anderen Fälle führen zum Verlust des Prüfungsanspruchs in dem Studiengang und damit zur Exmatrikulation.