Berufspraktikum
Sie studieren nach der FSPO CSE 2019:
Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Es kann um drei oder sechs Monate verlängert werden. Hierfür werden bei erfolgreichem Abschluss weitere 15 bzw. 30 LP vergütet. Die Verlängerung des Praktikum wird als Zusatzfach ins Zeugnis eingetragen.
Sie studieren nach der FSPO CSE 2025:
Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Sie können auch ein 6- bzw. 9-monatiges Berufspraktikum wählen, das mit 30 LP bzw. 45 LP honoriert wird. Das absolvierte Praktikum erscheint im Zeugnis unter dem Wahlbereich.
Downloads
CSE - Richtlinien zum Berufspraktikum (Stand 9_2025)
(auf Anfrage auch in englischer Übersetzung)
Bitte beachtet das Anschreiben zum Berufspraktikum (Stand 11_2025) (das Anschreiben ist für euch und die Firmen)
Formular: Anmeldung zum Berufspraktikum (Stand 9_2023)
Berufspraktikumsplatz
Seid ihr auf der Suche nach einem Berufspraktikumsplatz?
Durch unsere Kontakte über die IHK Ulm, durch unsere Exkursionen, durch das Projekt in CSE und durch die Kontakte einiger Dozierenden gelang es uns einige interessante Firmenkontakten für euch CSE-Studierende zu akquirieren.
Meldet euch bei den Studienfachberater*innen um weitere Informationen zu bekommen.
FAQ zum Berufspraktikum
Es wird empfohlen, das Berufspraktikum im Anschluss an das fünfte Fachsemester zu absolvieren.
Ja.
Beachten Sie die Rückmeldefristen! Rückmeldung
Sie können eine Firma oder Institution für das Praktikum im In- oder Ausland frei wählen. Die Firma oder Institution muss gemäß den CSE-Richtlinien ausbilden.
Für die Wahl eines Praktikums im Ausland sollten Sie sich ca. sechs bis neun Monate vor Praktikumsbeginn bewerben.
Weitere Informationen bei den Studienfachberater*innen.
- Suchen Sie sich eine/einen Dozierende*n aus dem Studiengang CSE als Hochschulbetreuer*in.
- Melden Sie Ihr Berufspraktikum beim Prüfungsausschuss an:
Mindestens 1 Monat vor Aufnahme der Tätigkeit!
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Hochschulbetreuers*in
- Projekt- bzw. Tätigkeits-/Stellenbeschreibung
- Ihre Berufspraktikumsstelle muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden!
Ja.
Sollte die Praxisstelle nicht den Anforderungen der Ausbildungsinhalte entsprechen und das Ausbildungsziel dadurch nicht erreicht werden, kann der Prüfungsausschuss eine Berufspraktikumsstelle ablehnen. Sie suchen sich in diesem Fall eine andere Stelle, die Sie vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen.
Die Firma oder die Institution benennt eine/einen Betreuer*in, der ein einschlägiges Studium aufweisen muss.
Die/Der Praktikant*in sucht sich eine/einen Dozierenden des Studiengangs CSE als Hochschulbetreuer*in.
Während des Berufspraktikums wird ein reger Kontakt zwischen Firma oder Institution, Praktikant*in und Hochschulbetreuer*in gefordert.
Halten Sie regen Kontakt mit Ihrer/Ihrem Hochschulbetreuer*in!
Mindestens jedoch:
- vor oder spätestens unmittelbar nach Praktikumsbeginn!
Teilen Sie Ihre Firmenkontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) Ihrer/Ihrem Hochschulbetreuer*in mit! (via E-Mail!)
- alle 4 Wochen (z.B. per Status-E-Mail)
Vereinbaren Sie innerhalb der ersten 4 Praxiswochen einen Besuchstermin der/des Hochschulbetreuers*in mit der/dem Firmenbetreuer*in bei Ihrer Praktikantenstelle
Wenn der Aufwand des Besuches unverhältnismäßig erscheint, ist die/der Studierende verpflichtet, einen intensiveren alternativen Austausch sicherzustellen (z . B. durch Videokonferenzen).
Inhalt:
- Bericht über Tätigkeiten innerhalb des Praktikums
Gesamtumfang: mind. 2000 Wörter - max. 15 Seiten
Gliederung: Aufgabe - Problemstellung - Durchführung - Ergebnis
Form:
- Professionell gestaltet, übersichtlich und klar gegliedert
z.B. aussagekräftige Bilder mit Bildunterschrift, Nummerierung und Quellenangaben
- Bericht von der/vom Firmenbetreuer*in unterschreiben lassen, mit Firmen- oder Abteilungsstempel
- Nach Absprache mit der/dem Betreuer*in ist die Abgabe auch rein digital möglich.
Bindung:
- Schnellhefter, Ringbindung, einfache Klebebindung
kein Ordner!
TIPP: Durch Anregungen wie Prinzipskizzen, Explosionszeichnungen, Diagramme, Zeichnungen, Entscheidungstabellen, Berechnungswege, Erklärungen etc. wecken Sie das Interesse beim Leser. Keine kompletten Zeichnungssätze!
Ja.
Es ist eine Verlängerung um 3 oder 6 Monate möglich (Sie studieren nach der FSPO CSE 2019); Es ist eine Wahl möglich zwischen 3-, 6- und 9-Monaten (Sie studieren nach der FSPO CSE 2025); siehe CSE-Richtlinien zum Berufspraktikum
Der Antrag erfolgt in einer formlosen E-Mail an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt.
Lassen Sie sich ein Zeugnis/ Praktikumsnachweis von Ihrer Firma/Institut ausstellen. Bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist ein Zeugnis über ein Praktikum, des Tätigkeitsfeldes, der Länge des Praktikums und einer kurzen Beurteilung oft sehr hilfreich!
- Der Bericht wird bei der/beim Betreuer*in abgegeben - die/der Betreuer*in prüft den Bericht
- Die/Der Betreuer*in prüft den Bericht und gibt die Freigabe per Email an den Prüfungsausschuss
- Der Bericht kann dann der/dem Studierenden wieder zurückgegeben werden
- Der Praktikumsnachweis der Firma geht an den Prüfungsausschuss oder an das Praktikantenamt
Das Formular "Anmeldung Berufspraktikum" und die Tätigkeitsbeschreibung (formlos) muss spätestens einen Monat vor Beginn des Berufspraktikums an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt geschickt werden.
Der Tätigkeitsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt geschickt werden.
Der Praktikumsbericht muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums an die/den Betreuer*in geschickt werden. Die/Der Betreuer*in erteilt die Freigabe des Berichts nach Prüfung und gibt diese Info an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt weiter.
Nein, es gibt kein Formular. Der Praktikumsnachweis sollte von der Firma/dem Institut formlos ausgestellt werden und folgende Angaben beinhalten:
- Angabe des Tätigkeitsfeldes des Praktikanten/der Praktikantin
- Anwesenheits- und Fehltage
Ja, das Berufspraktikum ist eine unbenotete Prüfungsleistung, die im LSF der Uni Ulm angemeldet werden muss.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Anja Schmidt
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum B 207
- Telefon: +49 731 96537-334
- stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Evgeny Spodarev, Universität Ulm
- weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
- Studentischer Vertreter
- Liam Tanner, Student CSE