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Urheberrechtliche Aspekte in der Online-Lehre - Vortrag an der Universität Ulm von Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, Kanzlei Dr. Schaefer, München

Universität Ulm

Das Thema Urheberrecht spielt aktuell in den Köpfen vieler Dozenten eine große Rolle. So war es für den Veranstalter, die School of Advanced Professional Studies, sehr erfreulich, dass zum Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Schaefer am 25. Februar 2015 der Hörsaal bis auf wenige Plätze voll besetzt war. Ca. 100 Zuhörer folgten den Ausführungen des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht. Dieser stellte zunächst klar, auf welchen Paragraphen das Urheberrecht begründet ist, wie es entsteht und welche Rechte dem Urheber vorbehalten sind. Dr. Schaefer klärte dabei über Begriffe wie „Schöpfungshöhe“, „kleine Münze“ und „Creative Commons“ auf.

Mancher Zuhörer hatte sich möglicherweise eine Schwarz-Weiß-Aussage dazu gewünscht, was bei der Übernahme fremder Leistungen erlaubt ist und was nicht. Schnell wurde klar, dass es dies so nicht geben kann. Das Urheberrecht enthält einige Ausnahmen, bei denen der Schutz enger gefasst ist als bei herkömmlichen Werken (Stichwort Leistungsschutzrecht) aber auch Ausnahmen und zwar gerade für Unterricht und Forschung, bei denen die Veröffentlichung geschützter Werke zulässig ist. Der Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes regelt diese Ausnahmen, allerdings mit einer Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe. Weiterhin für die anwesenden Zuhörer sehr interessant waren die Ausführungen zum § 51, welcher die Verwendung von Zitaten regelt.
Als Fazit des Vortrags bleibt vor allem die Feststellung, dass jeder Fall der Übernahme fremder Werke im Einzelfall geprüft werden muss.

Interessenten, die am Vortrag nicht teilnehmen konnten, können die Vortragfolien als gedruckte Version bei der SAPS erhalten. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an Opens window for sending emailsaps(at)uni-ulm.de.