Unsere Prüfer bieten zwei Varianten mündlicher Prüfungen an: Online- und Präsenzprüfungen. Für mündliche Prüfungen melden Sie sich über das HIS Online-Portal an. Achten Sie darauf, dass Sie die entsprechende Variante wählen. Wenden Sie sich anschließend an unser Sekretariat, um einen Termin zu vereinbaren. Das Sekretariat erreichen Sie persönlich im Raum O27-349, telefonisch unter +49.731.50.24140 oder unter dieser E-Mail-Adresse.
Zur Prüfung halten Sie Ihren Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bereit.
Die momentan von unseren Prüfern angebotenen Varianten sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
Mündliche Prüfung in Präsenz
Die Prüfung findet in der Regel im Raum O27-341 statt. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung bis Sie vom Prüfer die Erlaubnis bekommen, diese abzulegen. Melden Sie sich unbedingt von der Prüfung ab und kommen Sie nicht, wenn Sie Symptome von SARS-CoV-2 haben, einen engen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten oder unter Quarantäne gestellt wurden.
Mündliche Online-Prüfung
Für eine mündliche Online-Prüfung muss auf Seite des Prüflings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- eine Kamera, die den Prüfling mit vollem Oberkörper an einem neutralen Platz (keinerlei Hilfsmittel) ohne äußere Ablenkung aufnehmen kann,
- ein Mikrofon, das die Antworten des Prüflings verständlich aufnehmen kann,
- ein Rechner mit ausreichend schneller Internetverbindung für die Erfassung von Kamerabild und Mikrofon.
Der Prüfling kann Prüfer und Beisitzer sehen und hören. Der Beisitzer schreibt wie sonst auch ein Prüfungsprotokoll. Eine Aufzeichnung ist weder auf Seite des Prüflings noch auf Seite des Prüfers gestattet.
Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn er zu der Meinung gelangt, dass
- der Prüfling unerlaubte Hilfsmittel benutzt,
- die Qualität der Verbindung eine aussagekräftige Prüfung nicht ermöglicht.
Die Prüfung wird im Fall eines Abbruchs zu einem späteren Zeitpunkt in Gänze wiederholt. Mit der Anmeldung zu einer mündlichen Online-Prüfung (diese sind extra im System ausgewiesen) erkennt der Prüfling die besonderen Bedingungen an.
Schriftliche Prüfungen müssen spätestens fünf Tage vor dem Prüfungstermin angemeldet werden. Eine Anmeldung im Nachhinein ist nicht möglich. Beachten Sie bitte die Fristen. Die Anmeldung erfolgt immer über das HIS Online-Portal. Eine Abmeldung ist ohne Gründe bis einen Tag vor Termin möglich. Abmeldungen aus wichtigem Grund sind immer möglich (z.B. medizinische Gründe) und müssen gegenüber dem Studiensekretariat nachgewiesen werden (z.B. Attest zur Prüfungsunfähigkeit). Verwenden Sie bei Prüfungsunfähigkeit dieses Formular.
Zur schriftlichen Prüfung bringen Sie bitte den Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Beachten Sie die zur jeweiligen Prüfung erlaubten Hilfsmittel. Wir bitten Sie während der Prüfung eine Maske zu tragen.
Melden Sie sich unbedingt von der Prüfung ab und kommen Sie nicht, wenn Sie Symptome von SARS-CoV-2 haben, einen engen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten oder unter Quarantäne gestellt wurden.
Einsicht
Die Einsichtsmöglichkeiten in schriftliche Prüfungen werden Studierenden nach der Korrektur mitgeteilt. Zur Einsicht bringen Sie immer einen Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Einwände gegen die Korrektur müssen schriftlich eingereicht werden. Bei der Einsicht gibt es entsprechende Formulare, die Studierende ausfüllen können. Das Fotografieren ist bei der Einsichtnahme nicht gestattet.
Beachten Sie außerdem die entsprechenden zusätzlichen Hinweise bei den Ankündigungen.
Kommen Sie nicht zur Einsicht, wenn Sie SARS-CoV-2 Symptome haben, in Kontakt mit Infizierten standen oder unter Quarantäne stehen.
Nachteilsausgleich
Sollten Ihnen ein Nachteilsausgleich zustehen, so melden Sie sich bei dem jeweiligen Prüfer und dem Übungsleiter/der Übungsleiterin mindestens zwei Wochen vor der Prüfung. Ansonsten sehen wir uns nicht verpflichtet, den Ausgleich zu gewähren.
Für eine aktuelle Liste der ausgeschriebenen Bachelor- bzw. Master-Abschlussarbeiten sehen Sie bitte auf der Seite Abschlussarbeiten nach. Ausgeschriebene Projektarbeiten finden Sie auf der Seite Individualprojekte. Sie können aber auch gerne bei einzelnen Teammitgliedern und Professoren des Instituts persönlich nach Arbeiten fragen, da sich manchmal Themenstellungen kurzfristig ergeben.
Abschluss- und Projektarbeiten laufen nach einem festgelegten Muster ab. Zu Beginn ist nach erstem Kontakt mit der Betreuungsperson ein Proposal-Text anzufertigen, in dem Studierende die gegebene Aufgabenstellung in eigenen Worten wiedergeben, in Arbeitschritte unterteilen und zeitlich über die verfügbare Bearbeitungszeit einplanen. Je nach Typ der Arbeit folgt ein Antrittsvortrag, in dem das Vorhaben vorgestellt wird. Am Ende steht immer eine Ausarbeitung sowie ein Abschlussvortrag, der gerne auch eine Demo enthalten darf. Bei Masterarbeiten ist auch ein Zwischenvortrag vorgesehen. Nähere Angaben kann der Betreuer bzw. die Betreuerin geben.