Abschlussarbeit im Master CSE

Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den Studien- und Prüfungsordnungen für CSE (FSPO CSE). Studieren Sie nach der FSPO CSE 2019 gilt für Sie die ASPO 2017, studieren Sie nach der FSPO CSE 2025 gilt für Sie die ASPO 2025.

 

Allgemeine Regelungen zur Masterarbeit

Es gelten die Vorschriften der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Computational Science and Engineering.
 

  • In Fragen der Zustimmung und Zulassung der Abschlussarbeit entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
  • Die Masterarbeit ist Bestandteil des Masterstudiums.
  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate.
  • Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe Richtlinien zur Masterarbeit.
  • Die Masterarbeit wird von einer/einem Prüfer*in der Universität Ulm und einer/einem Prüfer*in der Technischen Hochschule Ulm bewertet.
  • Die Masterarbeit kann mit vorheriger Genehmigung außerhalb eines am Masterstudiengang Computational Science and Engineering beteiligten Instituts oder in einem Unternehmen absolviert werden (externe Masterarbeit).

Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.

Sie studieren nach der FSPO CSE 2019

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Masterarbeit!

Die Masterarbeit (MA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 4. Semester angesiedelt und wird mit 30 LP verbucht; Masterarbeit 29 LP und Masterkolloquium 1 LP. FSPO CSE 2019 § 19.

  • MA-Arbeit: 6 Monate (Bearbeitungszeitmonate - nicht  Kalendermonate) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
  • MA-Arbeit max. Laufzeit: 12 Monate (Kalendermonate)
  • Verlängerungsmöglichkeit: 2 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (4) )

FSPO CSE 2019 § 16

  • Module von mind. 60 LP müssen vorliegen (im Rahmen des Masterstudiengangs)

FSPO CSE 2019 § 17

  • Ausgabe durch Prüfer*innen der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm
  • Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)

ASPO 2017 § 16c (1) und FSPO CSE 2019 § 19 (3) und § 17

siehe auch Richtlinien zu der Erstellung der Masterarbeit 

  • Soweit die jeweiligen FSPO nichts anderes regeln, ist der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens drei Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen. (unsere FSPO regelt nichts anderes)
  • Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit stattfinden.
  • vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
  • Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat Link: Anmeldung

FSPO CSE 2019 § 17 (3)

  • Bestätigungen der Betreuer*innen
  • vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
  • Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Master-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (ASPO 2017 § 16c)

FSPO CSE 2019 § 18

  • von zwei Prüfer*innen zu bewerten: Eine/ein Prüfer*in der Universität Ulm und eine/ein Prüfer*in der Technischen Hochschule Ulm, ggf. Drittprüfer*in bei externen Abschlussarbeiten

Sie studieren nach der FSPO CSE 2025

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Masterarbeit!

Die Masterarbeit (MA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 4. Semester angesiedelt und wird mit 30 LP verbucht; Masterarbeit 29 LP und Masterkolloquium 1 LP. 

  • MA-Arbeit: 6 Monate
  • Verlängerungsmöglichkeit: Mit trifftigem Grund; angemessene Verlängerung durch den Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO CSE 2025 § 18 )

FSPO CSE 2025 § 8 (4)

  • Module von mind. 60 LP müssen vorliegen (im Rahmen des Masterstudiengangs)

FSPO CSE 2025 § 8

  • Ausgabe durch Prüfer*innen der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm
  • Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)

FSPO 2025 § 8

siehe auch Richtlinien zu der Erstellung der Masterarbeit 

  • vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
  • Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat Link: Anmeldung

Die Regelung, das die Abschlussarbeit nach drei Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung gestellt werden muss, gibt es nicht mehr in der neuen ASPO 2025. 

ASPO 2025 § 18 (5)

  • Bestätigungen der Betreuer*innen
  • vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
  • Triftiger Grund für eine Verlängerung mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Master-Arbeit) beim Prüfungsausschuss einreichen
  • Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat 

ASPO 2025 § 24 (4)

  • von zwei Prüfer*innen zu bewerten: Eine/ein Prüfer*in der Universität Ulm und eine/ein Prüfer*in der Technischen Hochschule Ulm, ggf. Drittprüfer*in bei externen Abschlussarbeiten
  • bei zwei Prüfern: arithmetisches Mittel der Einzelnoten

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Vorsitzende

 

 


Formulare Abschlussarbeiten

Sie studieren nach der FSPO CSE 2019:

Verlängerung Abschlussarbeit (Stand 11_2025)

Sie studieren nach der FSPO CSE 2025:

Verlängerung der Abschlussarbeit (Stand 11_2025)

Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm. Das Formular ist unter Allgemeine Formulare zu finden.

Link zum Anmeldungeformular