Promotionssekretariat für den Dr. rer. pol.

Mitglieder des Promotionsausschusses

Annahme als Doktorand

Alle Doktorand*innen, die nach dem 30. März 2018 angenommen wurden, müssen sich immatrikulieren (§ 38 Abs. 5 Satz 1 LHG). Für die Immatrikulation ist das Studiensekretariat der Universität Ulm zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiensekretariats.

Registrieren Sie sich bitte zunächst als Doktorand*in über das Online-Formular zur Einschreibung. Tragen Sie Ihre Registrierungsnummer dann auf dem Antrag zur Annahme als Doktorand ein; falls Sie bereits an der UUlm studiert haben, geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an.

Falls Sie sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen möchten und die Voraussetzung dafür erfüllen, reichen Sie bitte das Formular mit den dort aufgeführten Anlagen beim Promotionssekretariat ein.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin beim Promotionssekretariat Dr. rer. pol. mit den folgenden Unterlagen ein:


For an English translation of the forms, please see our English homepage.

Falls Sie Ihren promotionsberechtigenden Abschluss im Ausland erworben haben, muss geprüft werden, ob dieser gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist.

Bitte füllen Sie das Formular zur Äquivalenzprüfung aus und reichen es mit den geforderten Unterlagen beim Promotionssekretariat ein. Anschließend werden die Unterlagen an die Abteilung Zulassung zur Prüfung weitergeleitet.

Eine Bewertung Ihres Abschlusses können Sie auch selbst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) vornehmen lassen.

Gemäß Hochschulstatistikgesetz (HStatG) werden ab 2017 Daten über Anzahl und zahlreiche Merkmale der Promovierenden erhoben, um diese den statistischen Ämtern zur Verfügung zu stellen. Bitte füllen Sie nach der Abgabe Ihres Antrag auf Annahme als Doktorand  das Formular  zur Erfassung Ihrer Daten online aus. Ihr Name wird in verschlüsselter Form weitergegeben. Benutzername und Passwort erhalten Sie vom Promotionssekretariat. Sollten sich Fragen beim Ausfüllen des Formulars ergeben, wenden Sie sich bitte an das Promotionssekretariat.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Für die Abgabe der Dissertation benötigen Sie die folgenden Formulare:

Für die Erklärungen zu Koautorenschaften (kumulative Dissertation) können Sie die Vorlage in deutscher oder englischer Sprache verwenden.

Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Dissertation einen Termin mit dem Promotionssekretariat.

For an English translation of the forms, please see our English homepage.

Nachdem der Promotionsausschuss der Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt hat, werden die Gutachten angefordert. Für die Bewertung der schriftlichen Promotionsleistung sieht die Promotionsordnung 3 Monate vor. Sobald die Gutachten eingetroffen sind, erfolgt deren Auslage von 10 Arbeitstagen. Die Professorinnen und Professoren der Fakultät können in dieser Zeit Einsicht in die Gutachten nehmen. Auch die Promovendinnen und Promovenden haben die Möglichkeit, während der Auslagefrist die Gutachten zu ihrer Dissertationsschrift einzusehen.

Bitte vereinbaren Sie bei gewünschter Einsichtnahme einen Termin mit dem Promotionssekretariat.

Es ist sinnvoll, bereits bei der Abgabe der Arbeit Vorkehrungen für die Veröffentlichungspflicht zu treffen (§ 16 Rahmenpromotionsordnung).

Setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit dem kiz Publikationsmanagement in Verbindung und teilen dem zuständigen Sachbearbeiter mit, ob es sich um eine monographische oder um eine kumulative Dissertation handelt. Bitte verwenden Sie die Vorlage in deutscher oder englischer Sprache als Deckblatt für die zur Veröffentlichung bestimmte Version Ihrer Dissertation.

Kolloquium - mündliche Prüfung

Bitte entnehmen Sie Informationen zu Regeln und Fristen bei der Terminfestlegung zur mündlichen Prüfung dem Schreiben, das Sie bei Einreichen Ihrer Dissertation erhalten.

Über Beginn und Ende der Auslage wird der Promovend per E-Mail informiert.

Es ist sinnvoll, erst nachdem die Gutachten vorliegen (ab Beginn der Auslage) mit der Terminkoordination zu beginnen.

Der Doktorand koordiniert den Termin zur mündlichen Prüfung mit den Mitgliedern der Prüfungskommission (§ 9 (1) Promotionsordnung Dr. rer. pol.) und organisiert den Raum und ggf. die notwendige Ausstattung, z. B. Beamer. Externe Doktoranden können sich in dieser Angelegenheit an die Sekretariate ihres Betreuers wenden.

Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich in den Promotionsordnungen.

Der Ablauf der mündlichen Prüfung ist wie folgt (Dauer etwa 1,5 Stunden):

  • Vortrag, Vorstellung der Dissertation (ca. 30 min)
  • Disputation

Danach entscheidet die Prüfungskommission in nichtöffentlicher Sitzung über Bestehen und Bewertung der Prüfung (§12 (5) Rahmenpromotionsordnung). Das Ergebnis wird dem Prüfling im Anschluss mitgeteilt und er erhält eine vorläufige Bescheinigung über das Prüfungsergebnis.

Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich in den Promotionsordnungen.

Kontakt

Promotionssekretariat

Barbara Graf
Helmholtzstraße 18 / Raum 2.22
Telefon: 0731 50-23 553

Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail.

7 Schritte zum Dr. rer. pol.

Ausführliche Infos rund um den Doktortitel - inkl. Links, Formulare und Vorlagen